Darf eine Haushaltshilfe / Pflegekraft von einem ambulanten Pflegedienst Geschenke in Form von TV-Gerät, Fahrrad, Hometrainer, Kaffeemaschine oder anderweitige Gegenstände aus der Wohnung von der zu betreuenden Person annehmen?
Hallo unverkennbar,
wie das gesetzlich aussieht kann ich nicht sagen. Aber es besteht durchaus die Möglichkeit dass im Arbeitsvertrag der Pflegekraft mit dem Pflegedienst oder in einer betrieblichen Anordnung dazu eine entsprechende Regelung besteht. Da sollte sich die Pflegekraft also diesbezüglich bei ihrem Arbeitgeber erkundigen.
Aber egal ob das gesetzlich, oder arbeitsvertraglich geregelt ist. Meiner Meinung nach würde sich die Pflegekraft auf „dünnen Eis“ bewegen wenn sie solche Geschenke annimmt“.
Gruß
N.N
Hallo,
rechtliche sollte es keine bedenken geben, wenn der Schenkende dazu fähig ist. Man muss nur überprüfen, ob es Steuerliche zu beachten ist, was der Arbeitsvertrag dazu sagt und ich würde es auf jeden Fall vom Arbeitgeber genehmigen lassen.
hth
Hallo N.N und Genius malignus,
danke für die Antworten. Folgendes ist der Fall:
Die Haushaltshilfe / Pflegekraft hat die Annahme der Geschenke nicht dem Arbeitgeber gemeldet bzw. vorher mit diesem abgesprochen. Der Arbeitgeber ist „aus allen Wolken gefallen“ als er es erfahren hat. Auch besitzt diese einen eigenen Schlüssel zur Wohnung des Hilfebedürftigen, unabhängig vom Schlüssel der beim Pflegedienst hinterlegt ist. Der Hilfebedürftige ist in der Zwischenzeit nicht mehr in der Lage zu erklären wie das alles zustande gekommen ist.
Man muß die Vorgeschichte beachten. Hilfebedürftiger mit Pflegestufe 1 lebt allein in Meck-Pomm in seiner Wohnung, Kinder (Sohn in Bayern, Tochter in Ba-Wü) wohnen 800 km entfernt. Er will nicht in die Nähe der Kinder ziehen also wird für 2 x pro Woche ein Pflegedienst beauftragt. Die Kinde telefonieren täglich mit dem Vater. Bei einem Telefongespräch bemerkt die Tochter, das es dem Vater nicht gut geht, benachrichtigt den Pflegedienst und ruft den Rettungswagen. Vater kommt in die Klinik, Die Kinder (Tochter und Sohn) machen sich sofort auf den Weg nach Meck-Pomm zum Krankenhaus, da sie in der Eile die Vorsorgevollmacht-Patientenverfügung und den Schlüssel für die Wohnung des Vaters vergessen haben rufen sie den Pflegedienst an um in die Wohnung des Vaters zu kommen die Patientenverfügung zu holen. Dieser händigt den Schlüssel aus und die Kinder betreten die Wohnung, bemerken das besagte Dinge in dieser fehlen. Plötzlich geht die Tür der Wohung auf und die Haushaltshilfe / Pflegekraft betritt die Wohnung. Die Kinder stellen sie zur Rede und sie erklärt, sie habe den Schlüssel vom Hilfebedürftigen Vater erhalten und die Sachen habe er ihr über die Zeit geschenkt. Der Vater jedoch kann nicht mehr zur Aufklärung beitragen, er hat einen Schlaganfall erlitten und ist dazu nicht mehr in der Lage.
Den Kinder fehlt jedes Verständnis für das Verhalten der Pflegekraft, wie sollen sie sich verhalten?
Den Kinder fehlt jedes Verständnis für das Verhalten der
Pflegekraft, wie sollen sie sich verhalten?
Sie könnte einfach mal da reinschauen
www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hintergrund-geschenk.htm
und die entsprechende Pflegekraft damit konfrontieren
lg
Richard
Hallo Richard,
wie ich selber schon geschrieben hatte, bewegt sich eine Pflegekraft „auf dünnem Eis“ wenn sie Geschenke von den zu pflegenden Personen annimmt. Meistens werden solche Punkte im Arbeitsvertrag oder in Dienstanweisungen vom Arbeitgeber geregelt. Ob es dazu eine generelle gesetzliche Regelung gibt kann ich nicht sagen.
Den Kinder fehlt jedes Verständnis für das Verhalten der Pflegekraft, wie sollen sie sich verhalten?
Sie könnte einfach mal da reinschauen
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heimg/…
und die entsprechende Pflegekraft damit konfrontieren
Diese Aussage dürfte aber in dem betreffenden Fall nicht viel nutzen. So wie ich es verstanden habe, geht es hier um eine häusliche Pflege. Das von dir angesprochenen Gesetzt regelt aber die Pflege im Heim. Wenn die Pflegekraft mit diesem Gesetz konfrontiert wird, und sich dort den §1 Anwendungsbereich durchließt, wird sie wohl schnell feststellen dass dieses Gesetzt für sie nicht zuständig ist.
Guten Rutsch, und ein frohes neues Jahr
Gruß
N.N
Hallo ,
Ob es dazu eine generelle gesetzliche Regelung gibt
kann ich nicht sagen.
Es gab wohl 2013 eine Novelle dieser Gesetze, kann aber auf die Schnelle nix finden bei Tante google
Diese Aussage dürfte aber in dem betreffenden Fall nicht viel
nutzen.
Auch für Angestellte bei Pflegediensten für häusliche Pflege gibt (ich gehe einmal davon aus, dass es so etwas war): Sie dürfen Geschenke über 25 Euro nur annehmen, wenn sie ausdrücklich vom Arbeitgeber genehmigt wurden - vorher. Das könnte man da mal nachfragen
lg und auch ein gutes Neues
Richard