Hallo,
ich finde Weihnachtsgeschenke für Lehrer überflüssig und sogar gefährlich.
Erst mal ganz prinzipiell (dann kommen die Ausnahmen) öffentliche Angestellte dürfen kein Geschenke oder Vergünstigungen, die ihnen wegen ihrer Funktion gemacht werden annehmen. Wird ihnen solches Angeboten, müssen sie dies dem Dienstherren melden und gegebenenfalls die Annahme genehmigen lassen.
Die Ausgestaltung dieses Grundsatzes ist dann in den Ländern unterschiedlich. In RP gibt es zum Beispiel m. W. keine generelle Ausnahme davon, in Niedersachsen wird für Lehrer eine stehende Ausnahme gemacht, für eben solche Situationen wie Abschiedsgeschenke oder Geburtstagsgeschenke von ihren Klassen oder der Elternschaft.
Dabei dürfen diese Geschenke aber keinen außergewöhnlichen Wert haben. Was ein solcher Wert ist, ist dabei nicht klar.
Einige Beamtengesetze formulieren aber „Bagatellgrenzen“, die hier Orientierung geben können. Mir ist dabei ein Wert von 5 € bekannt. Das kann aber in den Bundesländern jeweils anders sein, wird aber kaum wesentlich höher ausfallen.
Viele Lehrer sind sich gar nicht bewusst, dass sie sich auch durch die Annahme von solchen Klassengeschenken unter Umständen strafbar machen.
Vielleicht wäre das auch ein Ansatz, eine ausufernde Praxis von Weihnachtsgeschenken für Lehrer zu hinterfragen.
Gruß
Werner