Geschenksendung in die Schweiz - Zollgebühren?

Ich weiß, das Thema wurde schön des öfteren besprochen, allerdings habe ich noch nicht eine klare Antwort erkennen können und auch im Internet werde ich nicht wirklich fündig, bzw kann mit den Erklärungen was anfangen.

Ich beginne einmal:

Gestern habe ich ein 2,3 kg schweres Paket von meinem Freund aus Deutschland bekommen. Dieses Paket wurde als Geschenk deklariert und als Warenwert wurden 40,-€ angegeben. Der Versand selbst kam 30,-€. Inhalt des Paketes waren neben Süßigkeiten noch ein paar andere Lebensmittel (Lieblingsbrot, Lieblingsnudeln) und ein getragenes T-Shirt (ist er nicht süß :wink: ). Über den Warenwert lässt sich da eh nochmal streiten, aber gut, das ist so geschrieben wie es war.

Nun hatte ich eine freundliche Rechnung mit am Paket. Knapp 52,- CHF soll ich an MwSt und Vorweisungstaxe zahlen. Dabei dachte ich bisher, Geschenke von Privat an Privat wären bis zu 100CHF abgabefrei? Wie kommen die Gebühren zu Stande?
Davon abgesehen ist die Adresse und mein Nachname auf der Rechnung falsch, ist diese Rechnung dann überhaupt für mich interessant?

Mal gibt es was von 65CHF zu lesen, dann werden MwSt berechnet, mal das mit 100CHF und abgabefrei… KLARTEXT? Find ich nicht.

Danke für die Hilfe,

Kati

Ich weiß, das Thema wurde schön des öfteren besprochen,
allerdings habe ich noch nicht eine klare Antwort erkennen
können und auch im Internet werde ich nicht wirklich fündig,
bzw kann mit den Erklärungen was anfangen.

Ich bin mir da nicht sicher, aber die Zeitschrift
„Ktipp“ (wöchentlich) hatte kürzlich einen Bericht über diese verwirrenden Zoll-Vorschriften. Frag doch da nach. Gut wäre, wenn Du nahe der Grenze eine Lieferadresse in Deutschland hättest (gibts zum Beispiel in Weil am Rhein).

Hallo Kati,

da ich in DE wohne (und arbeite), kann ich dir leider bei den Zollvorschriften und -regelungen der Schweiz nicht helfen.

Gruß
André

Hallo,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Hallo,

bin zwar deutscher Zollexperte aber „international erfahren“. Auf der Seite der Schweizer Zollverwaltung:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/…

steht:

"Abgabenfreigrenze
Es besteht keine Wertfreigrenze wie im Reiseverkehr sondern eine Abgabenfreigrenze. Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge werden nicht erhoben, sofern sie höchstens CHF 5.- je Zollanmeldung ausmachen.

Geschenksendungen von Privatpersonen im Ausland an Privatpersonen in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von CHF 100.- abgabenfrei. Ausgenommen sind Tabakfabrikate und alkoholische Getränke. Im Internet ersteigerte Waren sind nach den allgemeinen Vorschriften abgabenpflichtig.
Verzollungskosten

Die Kurierfirmen und die Post erheben für ihre Dienstleistungen im Rahmen der Zollveranlagung verschiedene Taxen. Diese Verzollungskosten sind je nach Firma verschieden. Falls Sie Fragen zu den Verzollungskosten haben bitten wir Sie, sich direkt mit der betreffenden Firma in Kontakt zu setzen."

Es zählt der Gesamtwarenwert. Wenn du die Voraussetzungen (Sendung privat an Privat) erfüllst, würde ich den Ersteller der rechnung höflich anmailen und sagen, dass die Erhebung von Gebühren nicht gerechtfertigt ist da zollfrei Geschenksendung und du erst zahlst, wenn die Leistung begründet wird. Zudem: wenn Zoll oder MWST in der Schweiz erhoben wurde, so muss ein Zollbeleg der Eidgen. Zollverwaltung dabei sein.

Ich würde die Zahlung mit Begründung zollfreie Geschenksendung verweigern und abwarten was kommt. Falls die Begründung und die Daten aus dem Zollbeleg geliefert werden und der Ersteller der Rechnung auf der Zahlung besteht bitte nochmals melden.

LG

Hallo Klaus,

danke für deine Antwort.

Die Rechnung ist direkt von DHL. Ich werde deinen Rat befolgen und der Firma schriftlich mitteilen, dass ich die Zahlung verweigere. Außerdem: das Paket wurde an meinen Arbeitgeber gesendet, angenommen habe ich das Paket außerdem nicht selbst. Zusätzlich ist mein Name auf der Rechnung falsch geschrieben und die Adresse stimmt auch nicht. Wie sieht es dann damit aus?

Grüßchen

Hallo,

jetzt habe ich den Grund: Wenn das Paket an deinen Arbeitgeber gesandt wurde, so greift die regelung Privatversand noicht,. Da wird dann verzollt und Zoll, MWST + Verzollungskosten erhoben.

In dem Fall kann aber DHL nichts dafü sondern der Absender. Der muss das an Privatanschrift als Geschenksendung von Privat an Privat absenden. Bei Empfänger Firma kann das DHL nicht erkennen.

Du musst nun als Begrüdnung für Nichtbezahlung an DHL folgendes Argument anbringen: Du hast (hoffentlich nicht) keine Vollmacht zur verzollung gegebemn. Dadruch konnte der fehler nicht erkannt werden und DHL trägt Schuld an der faslchen verzollung und muss daher auch die unnötigen Abgaben zahlen. Ob du damit durchkommst ist offen. Drücke die Daumen.

LG

Hallo Klaus,

hab ich das richtig verstanden, ich muss eine Vollmacht zur Verzollung geben? Wie darf ich das verstehen?

Das bedeutet im Prinzip, wenn ich DHL unmissverständlich klarmachen kann, dass das Paket an mich als Privatperson ging und nicht an den Betrieb, kann ich die Zahlung evt noch vermeiden? Und die Tatsache, dass Geschenke von privat an Privat bis zu 100 CHF ist aber nach wie vor korrekt? Also, abgesehen von der Anschrift, wenn diese komplett stimmen würde (auch für die Zukunft interessant) kann man mir „Geschenkpakete“ im Wert von bis zu 100CHF senden?

Vielen Dank und Gruß

Hallo,

DHL kann nicht einfach ein Paket verzollen ohne einen Auftrag von dir oder deiner Firma dazu zu haben. Als Einführer im Zollantrag steht immer der Rechnungsempfänger und als vertreter DHL. Wenn nun DHL keinen offiziellen Auftrag von dir hatte und er was falsch macht kannst du Ihn damit packen… Und mit dem Argument „hättest du mich gefragt, so hätte ich geschenksendung + neuen Beleg gebarcht und Gebühren wären nicht angefallen“. Mit etwas Hartnäckigkeit und Drohung Privatrechtsschutz wird DHL das Geld eher abschreiben als Klage mit unsicheren Ausgang machen. Bitte aber vorher in Firma klären, ob es da eine allgemeine Zollvollmcht oder fpür den Einzelfall an DHL gab. Falls ja, hast du Pech gehabt.

Privateinfuhr bis 100 SFR zollfrei geht immer wenn Absender und Empfänger eine Privatperson ist. Das geht eindeutig aus dem Link hervor. Ist aber einer der beiden (Absender oder Empfänger) eine Firma so liegt ein gewerbliche Warensendung vor und da fällt dann früher Zoll und MWST an.

LG

Hallo Klaus,

also von uns gibt es keinen Zollantrag und auch von meinem Betrieb keine generelle „Vollmacht“ . Das bedeutet im Prinzip immer, wenn ich ohne Antrag eine Rechnung mit Zahlung von Zollgebühren bzw Mwst bekomme, ich diese nicht zahlen bräuchte da man mich erst fragen muss? Das stell ich mir zu einfach vor…Aber ich versuche mein Glück und rufe da an.

Nochmal zu meinem Namen. Dieser steht auf der Rechnung von DHL falsch geschrieben, auch die Anschrift stimmt nicht (der Postbote konnte das Paket allerdings anhand des Adressaufklebers richtig zustellen). Was heißt das für mich? Kann ich denn in Zukunft mit weiteren Mahnungen rechnen?

Gruerzi wohl liebe Kati

toll da freut man sich über ein Geschenk und dann so etwas,
leider kann ich dir zu diesem Thema „Nüt“ sagen.
da habe ich gar keine Ahnung.
liebe Grüße sagt der Stefan

Sorry,
kenne mich leider nicht mit dem schweizerischen Zollrecht aus.

hallo,

es ist klar, dass der Schweizer Zoll sich nichts vormachen lässt (genauso wie ein EU-Zoll für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland, übrigens) und schon genau drauf schaut (denn sonst könnte „ja jeder kommen …“). Unter Umständen wird sogar die Packung aufgemacht und nachgeschaut und dann eventuell der Warenwert „korrigiert“ (so geschehen bei einem Teppichversand aus der Türkei). Wurde denn die Sendung explizit als „Geschenksendung“ deklariert mit einem angegebenen Warenwert von umgerechnet unter CHF 100?

Hast du schon die folgende Seite gelesen; versuch es mal dort:

http://www.post.ch/post-startseite/post-geschaeftsku…

viel Glück!
Stefan

Ja das Paket wurde als Geschenk deklariert und Warenwert inkl. Versandkosten betragen 70€. Und das ist schon sehr großzügig geschätzt. Das Paket wurde auch nicht geöffnet, das seh ich am speziellen Klebeband meines Freundes und selbst wenn, hätte der Zollbeamte auch feststellen können dass 40€ Warenwert auf alle Fälle stimmen.

Auf der Seite bin ich schon gewesen, generell find ich im Internet keine 100%ige Erklräung ab wann Gebühren fällig sind. Mal lese ich etwas von 65 CHF und 5CHF MsSt ab dann wird berechnet, mal, dass 100CHF abgabefrei bei Geschenksendungen von Privat an Privat sind. Da werde ich als Laie nicht schlüssig…

Hallo Kati,
bitte gib mal im Internet folgende Adresse ein: www.ezv.admin.ch/ und da dann auf Zollinformation Private klicken. Auf dieser Seite dann unter meist gesuchte Stichworte im 2. Block Online Shopping, Express- und Postsendungen anklicken. Dort kannst du die schweizerischen Bestimmungen für deine Sendungen nachlesen. Wenn du noch fragen dazu hast, bitte noch einmal melden.
Gruß
Detlef

Hallo Detlef,

die Seite bin ich bereits durchgegangen, da steht wieder das mit den 65 CHF und den ab 5 CHF MwSt

„Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden Steuerbeträge bis CHF 5.- nicht erhoben. Dieser Steuerbetrag entspricht einer Bemessungsgrundlage von CHF 62.- beim MWST-Satz von 8 % oder CHF 200.- beim MWST-Satz von 2,5 %.“

Und im nächsten Absatz Geschenke bis 100 CHF wwären abgabefrei… Wenn ich aber richtig liege sind doch 62CHF weniger als 100 :wink:

Trotzdem danke,
Gruß

Du hast Recht mit dem Freibetrag, da würde ich mal mit dem Zusteller Kontakt aufnehmen der die Sachen „verzollt“ hat. Oder ist es wie bei uns in Deutschland, das du das Paket beim Zoll abholen musst, um da dann deine Anmeldung zu machen? Dann müsstest du mal mit denen Kontakt aufnehmen. Ich kenne mich aber mit den schweizer Gepflogenheiten in dem Bereich nicht aus. Ich wäre aber zumindest neigierig genug, um für zukünftige Fälle bei den beiden Stellen nachzufragen.
Gruß
Detlef
PS kannst du mir mitteilen wenn du etwas ermittelt hast?

Hallo,

hi hi, dann verschickt einfach jeder seine Sachen als Geschenk. Nee,… Holzweg. Es gibt keine Einfuhrabgabenfreien Sendung, außer sie unterliegen bestimmten Freigrenzen - zumindest hier in der EU. Wie das aber nun bei Euch in der Schweiz ist, weiß ich nicht. In wie fern ist denn die Rechnung falsch? Sind es Rechtschreibfehler oder stimmt dein Name und der Inhalt überhaupt nicht überein?

Schuld an den hohen Abgaben ist dein Freund, der den Warenwert zu hoch angesetzt hat. Brot 3,50€ Nudeln 2€ und T-Shirt 5€ - da komme ich jetzt nicht auf 40€.

Das könnte hier übrigens für dich interessant sein: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/…

Gruß

Dennis

Hallo,

die Seite hab ich schon durchforstet und bin nicht draus schlau geworden, denn das ist genau die Seite, die angibt, dass 100CHF von Privat an Privat abgabefrei sind. Außerdem versteh ich nicht, wo das Problem sein soll, wenn er den Warenwert zu hoch (und dabei sind 40€ noch nicht einmal grenzwertig hoch) angegeben hat? Ich denke, lieber 5-10€ zu viel als zu wenig… denn an die 100CHF kam er ja dennoch nicht ran. Ich bin dabei jetzt mit der Buchhaltung von DHL zu kommunizieren, wenn ich was raus habe, gebe ich in diesem Thread Bescheid, für die Schweizer die mal vor einem ähnlichen Problem stehen :wink: Diese Bürokratensprache ist leider nunmal für Laien schwer zu verstehen, da wäre ein Übersetzer wirklich nicht verkehrt :wink:

Grüßchen

ja, werden fällig