Geschieden, neue Ehe mit Kind? was ist möglich?

Hallo Leute,
ich hab hier mal wirklich eine wichtige frage die mir persönlich wichtig ist und ich hoffe weiterhelfen kann…

Zur Info:
Mal ganz allgemein gefasst

Mann (Müller) und Frau (Mayer) bekommen ein Kind und beschließen zu heiraten.
Das Ehepaar nimmt den Namen des Mannes an. (Müller)
Dann kommt die Trennung & Scheidung und die Frau behält mit
dem Kind den Namen des Mannes. (Müller)

Frau verliebt sich neu und kriegt mit dem neuen Partner (Bolle) ein 2. Kind, hier hat das Kind ebenfalls
den Familien Namen der alten Ehe (Müller).

Das neue Paar will nun heiraten und der Ex-Mann will nicht das sein Kind den Namen des neuen Partners annimmt. Der Ex- man müsste das sowieso befürworten mit Unterschriften etc. …

jetzt meine Frage:

Kann die Frau jetzt wieder den Mädchen Namen annehmen und dann heiraten das der Neue Mann dann den Namen der Frau annimmt (Mayer) sowie alle Kinder und so …

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen …

Hallo,

soweit ich weiß müßte Herr Bolle dann Müller junior adoptieren. Ist Müller junior mindestens 14, muß dieser bei einem Notar einwilligen. Ebenfalls muß für die Adoption die Einwilligung von Herr Müller eingeholt werden.

Siehe auch:

Die Frau kann freilich wieder ihren Geburtsnamen annehmen.

LG
Chris

Egal, welche Namenskonstellation bei der 2.Ehe für die Eheleute gewählt wird (ja, auch die beschriebene Vorgehensweise mit den Geburtsnamen ist möglich), für das „Stiefkind“ wird bei einer gewünschten Namensänderung IMMER die Zustimmung des Vaters benötigt.

Beatrix

Nicht ganz!
Wenn: Vater unbekannt
Wenn: Vater verschollenund nicht auffindbar, nicht zurechnungsfähig.
Ind en Fällen entscheidet das Familiengericht ob die Namensänderung dem Kindswohl dient. ramses90

Ja, Okey. Das ist beim geschilderten Beispiel aber nicht der Fall :wink:

Hallo,

nein, es gibt bei Wiederheirat die Möglichkeit der „Einbenennung“ des Kindes. Aber nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters.

Hier auf rechtlich: http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
Und hier auf verständlich: http://www.ehescheidung24.de/Scheidungsfolgen/Namensaenderung%20des%20Kindes%20nach%20Wiederheirat

Genaue Beratung für den Einzelfall gibt es beim örtlichen Standesamt.

Viele Grüße,

Jule

Ohne Einbenennung:

Kann die Frau nach 3 - 4 Jahren nach der Scheidung wieder den Mädchen Namen dann annehmen ?

Um dann bei der neuen Hochzeit den Namen für die komplette Familie anzunehmen?

Lg

Die Frau kann ihren Mädchennamen direkt nach der Scheidung wieder annehmen.
Das 2. Kind hat dann den Mädchennamen der Mutter sofern es danach geboren wird. Der 2. Mann kann bei einer Heirat den Namen der Frau annehmen.
Aber nur wenn der Vater von Kind Nr. 1 kein Sorgerecht hat und/oder das Kind nicht trotzdem seinen Namen trägt kann eine Einbennung ohne seine Zustimmung erfolgen.
Die Zustimmung kann gerichtlich ersetzt werden wenn:
wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden und die Einbenennung daher unerläßlich ist, um Schäden von dem Kind abzuwenden.
Aus BGH · Beschluss vom 9. Januar 2002 · Az. XII ZB 166/99
Es muß also schon viel passieren, bis einem Kind nicht mehr zuzumuten ist den Namen des Vaters weiterhin zu tragen.

Und ob der Exmann das will oder auch nicht, sie dürfen alle Müller heißen.
Wenn also unbedingt der gleiche Nachname für alle Kinder und den neuen Mann gewünscht wird - bleibt nur Müller.
Oder Frau Müller nennt sich Müller-Bolle und es gibt ein Kind Müller und ein Kind Bolle.

Krümel