Du darfst mir als altem Erbrechtler schon abnehmen, dass ich - auch wenn ich diese Modelle jetzt nicht alle bis im letzten Detail im Kopf habe - durchaus schon weiß, wovon ich schreibe.
Stell Dir ein Erbe mit drei Erben und zwei Immobilien sowie weiterem Nachlass vor. Jeder der Erben will ein Haus. In deinem Beispiel müsste jetzt jeder Erbe, der ein Haus haben will, zunächst mal ganz real das Geld für das Haus aufbringen, um es in den Topf legen zu können. Das ist vollkommen unpraktikabel und wird regelmäßig auch gar nicht möglich sein. Dazu bräuchte es üblicherweise eine Finanzierung, die man dann auch nicht so einfach wieder mit dem Teil, der einem dann am Ende des Spiels zufallen würde, von jetzt auf gleich wieder tilgen könnte.
Daher bestimmt man zunächst den objektiven Nachlasswert, der nicht unbedingt mit dem ideellen Wert einzelner Nachlassgegenstände korrespondieren muss. Das ist ja gerade der Reiz dieser Lösung. Man ersetzt diesen objektiven Wert, mit dem man bei nur zwei auf drei Erben zu verteilenden Häusern nicht weiter kommt, wenn diese gerade nicht zu Geld gemacht, sondern selbst genutzt werden sollen, dann über die Auktion durch einen Wert, der dem besonderen Interesse eines Erben an einer Immobilie gerecht wird. Und der Erbe, dem die Hütte besonders viel wert ist und der die Auktion gewinnt, muss dafür dann eben einerseits auf andere Nachlassgegenstände von für ihn geringerem Interesse verzichten, und andererseits ggf. sogar zusätzliches Geld mitbringen, wenn er einen Nachlassgegenstand unbedingt haben will.
Und damit man für dieses Spiel (abgesehen von der zuletzt beschriebenen Situation) gerade kein echtes Geld mit bringen muss, bildet man zunächst das „Spielgeld“ auf Basis des objektiven Werts der jeweiligen Erbteile. D.h. wenn die beiden Häuser aus meinem Beispiel und der restliche Nachlass zusammen € 1.200.000,-- ausmachen, dann würden drei Kinder mit gleichen Erbteilen vor der Auktion je € 400.000,-- „Spielgeld“ erhalten. Wäre jetzt ein Haus objektiv nur € 300.000,-- wert, aber der ggf. bereits darin wohnende Erbe will es unbedingt haben, dann kann er jetzt bis zu € 400.000,-- für das Haus bieten, ohne am Ende einen einzigen Cent reales Geld in die Hand nehmen zu müssen. Dafür wird ihm dann entsprechendes Geld fehlen, um sich noch an der Auktion anderer Nachlassgegenstände zu beteiligen. Will er jetzt auch noch unbedingt das Klavier haben, das objektiv € 500,-- wert ist, aber bis € 1.000,-- in der Versteigerung hoch geht, wird er je nach Einsatz für das Haus ggf. diese kompletten € 1.000,-- dann zusätzlich als Bargeld in das Spiel einbringen müssen, aber am Ende des Tages natürlich wieder mit 1/3 am Mehrerlös gegenüber dem objektiven Wert des gesamten Nachlasses beteiligt, und kann sich hierüber dann einen Teil des Geldes wiederholen. Und für diese Abrechnung braucht es dann einerseits wieder den objektiven Wert des Nachlasses, der sich dabei dann in Form des eingesetzten „Spielgeldes“ in Luft auflöst, und andererseits kann als Differenz zur tatsächlichen Einnahme hieraus der zu verteilende Mehrerlös in realem Geld berechnet und dann verteilt werden, wobei natürlich auch Mindererlöse denkbar sind, die dann vorab abzuziehen sind.