Eine Ablehnung oder Verhinderung des Wechsels der Versicherung über 55 Jahre in die Familienversicherung widerspricht das nicht dem Gleichstellungsgesetz ?
der geschilderte Fall fehlt
Hallo,
ja, der dazugehörige Fall fehlt - grundsätzlich kann aber schon gesagt
werden, dass für den Anspruch auf Familienversicherung als Ehegatte das Alter überhaupt keine Rolle spielt, erst recht nicht die Zahl „55“.
Gruss
Czauderna
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Was ist denn mit der Familienversicherung tatsächlich versichert? Musst Du schon mal Wort für Wort durchgehen.