Geschlossener Fonds endfällig - wo in der Steuererklärung

Hallo Experten,

im Jahr 2018 ist ein geschlossener (Film)Fonds, welchen ich geerbt hatte, endfällig geworden.

Dass ich die erhaltene Summe in der Einkommenssteuererklärung angeben muss, ist mir klar. Ich weiss nur nicht genau WO in der Steuererklärung ich das angeben muss.
Mein Programm (SteuerSparErklärung 2019) gibt mir leider nicht genug Auskunft darüber an welcher Stelle ich die Summe einzutragen habe.

Weiß einer von Euch wo das hin muss?

Danke Thomas

PS: bin abseits davon ganz normaler angestellter, also nicht selbständig oder so, trage also sonst nur Einnahmen aus unselbständiger Tätigkeit gemäß der Lohnsteuerbescheinigung ein.

Hallo!

Aller Wahrscheinlichkeit nach hast du dadurch gewerbliche Einkünfte, die in die Anlage G gehören. Für Details schaust du in die Steuerunterlagen, die du von deinem Filmfonds bekommst.

Wahrscheinlich werden deine Einkünfte gesondert und einheitlich festgestellt, damit dürfte das Finanzamt die Einkünfte kennen und von Amts wegen einsetzen, somit erfolgt eine Erklärung nur für Steuerschätzungszwecke (und kann auch unterbleiben).

Muss aber natürlich nicht so sein, kann auch irgendwas mit Ausland oder ein Nachrangdarlehen oder weiß der Geier was sein, dann ist es entsprechend anders zu erklären. Dafür schaust du aber in die Unterlagen, die dir der Filmfonds schickt. Die kommen aber möglicherweise später, da 2018 ja noch kaum veranlagt ist.

For Details ask your local tax-advisor!

Schöne Grüße!

Das ist gar nicht klar. Die Kapitalrückzahlung ist nicht einkommensteuerpflichtig, wohl aber etwaige Einkünfte.

Normalerweise wird für den Fonds von ihm eine Steuererklärung abgegeben und Du erhälst für Deinen Anteil eine Abrechnung mit Angaben, wo die Erträge und Steuerbelastungen in Deiner Steuererklärung einzutragen sind (z. B. Anlage G, Anlage KAP). Diese Bescheinigung musst Du abwarten bzw. bei der Fondsgesellschaft anfordern!

Ob Dein Steuersparprogramm in der Lage ist, diese Angaben eingeben zu lassen, kann ich Dir nicht sagen.

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Der Fonds war tatsächlich zur Hälfte Kreditfinanziert und hier ist bis zum Schluß der Kredit mitgelaufen.

Das Problem ist, dass das FA bis Ende August meine Erklärung haben will, aber ich eben von seiten der Fondsgesellschaft noch keine Angaben habe… wie also soll ich nach bestem Wissen eine Erklärung machen?
Weiterhin wäre es mal interessant zu wissen wie viel ich nachbezahlen soll… :wink:

VG
Thomas

2018? Das ist aber höchst ungewöhnlich, dass das Finanzamt jetzt schon anfordert. Es gibt die theoretische Abgabefrist 31.07.2019 und die praktische Abgabefrist Ende Februar 2020 (ist glaube ich Wochenende und endet deswegen am 01.03.). Bevorzugte Anforderung erfolgt eigentlich nur bei notorischen Spätabgebern mit hohen Nachzahlungen.

Wenn Besteuerungsgrundlagen noch nicht bekannt sind, beantragt man Fristverlängerung. Wenn allerdings gesonderte und einheitliche Feststellung erfolgt, dann trägt man entweder einen Schätzwert oder einen Erinnerungswert von 1 € ein.

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