Guten Tag,
Mein Bruder ist zurzeit noch im Geschlossenen Vollzug. Er soll in zwei Wochen in die Lockerungskonferenz. jetzt soll ich mal fragen denn er soll wohl erst einen Besuchsausgang machen der 4h geht und denn 2-3 zwecksgebundene Ausgänge. Seine frage ist jetzt wieviele Tage muss er die Ausgänge vorher beantragen und ist es möglich einen Tag die 4h Ausgang zumachen und denn am nächsten Tag den zwecksgebundenen Ausgang? Oder gibt es zwischen den Ausgängen wartezeiten zubeachten. Also er weiss das er wohl pro monat nur zwei Ausgänge haben darf.
Danke