Geschobener Anhänger verursacht Schaden bei Dritten

Hallo zusammen,

mir ist folgendes Missgeschick passiert.
Beim Anhängen meines Anhängers an den PKW eines Bekannten habe ich die Heckklappe beschädigt.
Beim Ziehen aus der Garage hat der Anhänger durch einen kleinen Absatz Fahrt aufgenommen und ich konnte ihn nicht mehr halten. Durch das Hochreissen der Deichsel habe ich die Heckklappe beschädigt.
Meine priv Haftpflichtversicherung will den Schaden nicht überbehmen und verweisst auf die Anhänger- Haftpflicht.
Das Versicherungsunternehmen der Anhängerhaftpflicht will auch nicht so richtig und klärt nun schon eine Woche, ob sie für den Schaden aufkommen muss.
Wer hat hier Erfahrung und kann mir sagen, wer nun haftet?
Wohlgemerkt, mein Anhanhänger und Fremdfahrzeug.

Danke im Voraus

Gruß
Bippi

Nö. ERST ein Woche.
Du hast den Schaden gemeldet, nun wartet die Versicherung auf einen Kostenvoranschlag oder eine Reparaturrechnung vom Geschädigten. Ist diesbezüglich noch nichts passiert?
Gruß
anf

Nein, ist noch in Klärung bei der Versicherung.
Wenn die Zustaändigkeit geklärt ist, geht das mit dem Kostenvoranschlag etc. los.
Kann ja auch sein, dass die Versicherung hier sich auch nicht für zuständig fühlt.
Deshalb meine Frage, wer hier für den Schaden aufkommen müsste.

Gruß

Bipp

Was genau hindert Euch, das jetzt schon zu klären?

Das kann durchaus:
http://www.hdi.at/download/rechtsinfo/Haftpflichtversicherung_fuer_Anhaenger.pdf
Kommt halt drauf an.
Gruß
anf

Hallo,

vielleicht ist das ja inzwischen anders, aber vor ein paar Jahren wurde meinem Schwager eine Anhängerhaftplicht dringend angeraten (versicherungsfreier Sportanhänger), damit diese bei genau solchen Rangier-Schäden hilft.
(Nur beim Zugbetrieb sei der Anhänger über die Versicherung des Zugfahrzeugs abgesichert)

Aus Juli 2011 stammt dieser ADAC-Text:
https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2011-07-Haftung-beim-Mitführen-von-Anhängern_61306.pdf

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Hallo Dora, also wenn ich das richtig verstanden habe dann ist durch das Manöver beim anhängen Ihres PKW Hängers ein Schaden ( Heckklappe ) an Ihren eigenen Hänger entstanden.?!
Wenn der eigene Hänger vom Eigentümer beim anhängen an ein anderes fremdes Fahrzeug beschädigt wird , dann hat dieser Vorgang überhaupt nichts mit der Haftpflichtversicherung zu tun. Weder die private Haftpflichtversicherung noch die gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflicht wird den Schaden ersetzen. Schäden an Fahrzeugen und Zubehör kann nur durch eine Kaskoversicherung gedeckt werden.
Anders verhält es sich wenn eine Anderer den Vorgang ( also nicht der Eigentümer des Hängers ) vorgenommen hätte , dann wäre zu prüfen ob dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden an der Heckklappe bezahlt.

Hast Du nicht. Lies doch die Frage bitte nochmal.
Gruß
anf

Hallo assekur,

danke für deine Ausführung.
Kann ich aber irgendwie nicht glauben.
Dann würde ich ja auf dem Schaden sitzenbleiben, da der Anhänger nicht Kasko versichert ist und man ja nicht die Kaskoversicherung des Geschädigten in Anspruch nehmen kann.
Nochmal: Ich habe mit meinem Anhänger beim versuchten Anhängen einen Schaden an einem Drittfahrzeug verursacht. Der Hänger war noch nicht angehängt.

ich bin leider nicht so geübt in den Foren und Danke für den Hinweis !
Die Frage war ob jemand Erfahrungen hat im Umgang mit solchen Schäden .
Deshalb habe ich versucht den Sachverhalt zu erörtern . Wenn dies nicht hilfreich ist bitte ich um Entschuldigung und werde nicht mehr mich dazu äußern .

Entschuldigung ! Habe erst jetzt gelesen das der Schaden an dem anzuhängenden Fahrzeug entstanden ist ! Natürlich greift die Haftpflichtversicherung in diesen Falle und es wäre ein Unding wenn , der Schaden abgelehnt wird. Würde mich wundern wenn das nicht bezahlt wird.

Hallo - aber lies doch einfach mal den Titel der Frage:

Und die Beschreibung:

Und du antwortest dann so:

Du musst zugeben, da hast du etwas kräftig falsch verstanden.

Hallo,

so langsam erkenne ich, dass der Fall gar nicht so einfach ist.
Denn der Vorgang „Anhänger an-/abkuppeln“ gehört zum Betrieb eines Fahrzeugs dazu.
Ähnlich wie ein Einkaufswagen, der beim Beladen des PKW wegrollt, wäre dann die Haftpflicht des PKW zuständig.

Hier aber ist der Schaden am versicherten PKW entstanden - Eigenschäden zahlt keine Haftpflicht.
Die Vollkasko müsste wohl zahlen (finanziell - Rückstufung! - vermutlich nicht sinnvoll).

Die Privathaftpflicht hat wohl zu Recht abgewunken - s.o.: Schaden beim Betrieb eines Fahrzeugs.

Es gibt noch einen Aspekt: Gefälligkeitsschaden.
Wenn du den Anhänger aus Gefälligkeit (also ohne Entlohnung) ausleihen wolltest, dann haftest du nicht für Schäden, die aus leichter Fahrlässigkeit entstanden sind. Dein Freund hätte dann überhaupt keinen Anspruch gegen dich und ginge leer aus.

Bitte beachte, dass das hier meine laiehnafte Einschätzung ist, der Fall interessiert mich, bitte berichte uns vom weiteren Verlauf!

meine vollständige Antwort ist wohl wegen des Verbots der unerlaubten Rechtsberatungsabsicht entfernt worden. Deshalb kann man hier ganz schöne Missverständnisse schaffen ! Immer erscheint ein Hinweis das man mit Antworten gegen das
Rechtsberatungsgesetz verstößt !?

Das glaube ich jetzt einfach mal nicht. Dagegen wird hier nämlich seit Jahren permanent verstoßen, ohne dass es noch irgendwen kratzt. War früher mal ganz anders, aber die Zeiten sind seit Vergraulen der Experten vorbei.

Wenn Deine Antwort gelöscht wurde, bekommst Du aber eine entsprechende Mitteilung. In der auch der Grund für die Löschung zu finden ist. Falls da nicht wieder mal jemand nur wild rumgeklickt hat. Schau mal in Deine Nachrichten (klick dazu rechts oben im Fenster auf das rote A von Deinem Profil / Avatar).
Gruß
anf

Hallo und NEIN, keiner deiner Beiträge wurde gelöscht. Ich weiß das, ich bin Moderator.

Unter Umständen verstoßen Antworten gegen dieses Gesetz.
Wir Moderatoren sollen aber nicht mehr strikt dagegen vorgehen.

So,

habe heute mitgeteilt bekommen, dass die Haftpflichtversicherung vom Anhänger den Schaden am Fahrzeug übernimmt.
Danke an alle!