Hallo,
ein Baumarkt in meinem Wohnort verkauft lebende Teichmuscheln. Und zwar die Art anadonta cygnus.
Meines Wissens sind alle 7 Großmuschelarten in Deutschland geschützt.
Ist dieser Handel zulässig ?
Udo Becker
Anadonta cygnea, Große Teichmuschel, Schwanenmuschel ist der korrekte Name.
Udo Becker
Hallo,
ich habe mal ganz flüchtig in der Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV Daumenkino betrieben. Also wirklich nur ganz oberflächig. Aber immerhin habe ich zum einen in Anlage 1 die genannte Muschel als besonders geschützte Art aufgeführt gefunden. Und ich habe Abschnitt 1 Unterschutzstellung, Ausnahmen und Verbote, Paragraph 2 Ausnahmen folgenes gefunden:
(3) Die Besitz- und Vermarktungsverbote des § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Vorschriften der §§ 6, 7 und 12 gelten nicht für
- domestizierte Formen von Arten im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b des Bundesnaturschutzgesetzes,
- gezüchtete beziehungsweise künstlich vermehrte Exemplare der in Anlage 2 aufgeführten Arten sowie (…)
Wenn ich das richtig interpretiere, und wenn ich an den richtigen Stellen gelesen habe, dann gelten Handelsverbote nicht, wenn die geschützten Arten gezüchtet wurden. Ich gehe mal ganz stramm davon aus, dass die im Handel angebotenen Muscheln keine Wildfänge sondern Nachzuchten sind. In dem Falle dürfen sie, so Obiges stimmt, verkauft werden.
Also irgendwo da liegt die Wahrheit.
LG Barbara
Moin, Barbara,
(3) Die Besitz- und Vermarktungsverbote des § 44 Absatz 2 Satz
1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Vorschriften der §§
6, 7 und 12 gelten nicht für
- domestizierte Formen von Arten im Sinne von § 7 Absatz 2
Nummer 13 Buchstabe b des Bundesnaturschutzgesetzes,- gezüchtete beziehungsweise künstlich vermehrte Exemplare
der in Anlage 2 aufgeführten Arten sowie (…)
ich gehe wohl richtig in der Annahme, dass es keine Möglichkeit gibt, die eine Art der Aufzucht von der anderen am lebenden Objekt zu unterscheiden. Schön, dass es solche Gesetze gibt.
Gruß Ralf
Hallo,
am Objekt im Laden wird man nicht unterscheiden können, ob ein Lebewesen nachgezüchtet oder in der Wildnis gefangen/gepflückt ist. Aber man wird, wenn man nachbohrt, an den Züchter gelangen können.
Ich habe mich mit dem Problem noch nicht so auseinandergesetzt. Das Teichmuscheln auch in unserem Tierbedarf angeboten werden, habe ich gesehen, dass sie aber streng geschützt sind, wußte ich nicht. Nur, dass sie immer seltener werden. Ich werde heute meinem Hund einen großen Gefallen tun und dort vorbeimarschieren (es gibt da immer Leckerli). Dann interviewe ich die Leute vor Ort, wie sie mir nachweisen können, dass es sich nicht um Wildfänge handelt. Werde berichten.
LG Barbara
Hallo,
das ist schon so, daß die Züchter die Herkunft belegen müssen. Für die Nachzuchten sind Bücher zu führen, die auch hin und wieder kontrolliert werden.
Andererseits habe ich auch schon gehört, daß Orchideen, die (für jeden, der sich etwas mit der Materie auskennt) eindeutig Zuchtsorten sind (also gar nicht Wild vorkommen) vom Zoll beschlagnahmt und venichtet wurden, weil kein CITES-Zertifikat vorlag (die Art an sich ist streng geschützt). Da kann man dann nur noch über die Durchführungsverordnungen zu den entsprechenden Gesetzen den Kopf schütteln.
Cu Rene
am Objekt im Laden wird man nicht unterscheiden können, ob ein
Lebewesen nachgezüchtet oder in der Wildnis gefangen/gepflückt
ist. Aber man wird, wenn man nachbohrt, an den Züchter
gelangen können.
Hallo,
da liegt das Problem auch nicht, bei uns kannst du das. Aber da wo du einen Tiger oder Teile davon kaufen kannst, bekommst du auch jederzeit eine Bescheinigung, dass der Tiger aus einer Zucht stammt, bloss ist die nicht mal das Papier wert, und jeder weiss das. Gegen die Korruption kommt kein Gesetz an.
Im übrigen denke ich, dass das Sammeln von Teichmuscheln in der Natur auch garnicht wirtschaftlich wäre, dafür sind sie eben zu selten.
Gruss Reinhard
Im übrigen denke ich, dass das Sammeln von Teichmuscheln in
der Natur auch garnicht wirtschaftlich wäre, dafür sind sie
eben zu selten.
Hallo Reinhard.
Das Dumme ist, dass sie da, wo sie noch vorkommt, häufig doch noch in Massen auftritt.
Ich könnte innerhalb weniger Minuten einige Dutzend einsammeln, ohne mir große Mühe zu machen.
Die Muscheln im Handel werden meist aus anderen europäischen Ländern importiert, in denen sie nicht geschützt sind.
Die Nachzucht in sauberen Teichen, etwa Fischteichen, ist leicht.
Gruß, Nemo.
Dann interviewe ich die Leute vor Ort, wie sie mir
nachweisen können, dass es sich nicht um Wildfänge handelt.
Werde berichten.
So, hat ein wenig gedauert, aber ich habe nachgefragt:
Mein Zoohändler hat mir tapfer eine gute halbe Stunde Rede und Antwort gestanden. Er erhält beim Einkauf von geschützten Tieren für jedes einzelne entsprechende Papiere mit CITES-Nr., Züchter-Nr. (sofern es sich um Nachzüchtungen handelt) bzw. Nachweisen, dass die geschützte Art aus einem Lebensraum beschafft wurden, in dem eine Entnahme erlaubt ist (auch das gibt es) und noch allerlei weiteren Angaben. Beim Weiterverkauf der Tiere gibt er diese Papiere mit und führt selber genaue Listen über Ein- und Verkauf, die auf Verlangen den Behörden vorzuweisen sind. Gezeigt hat er es mir anhand griechischer Landschildkrötenbabies, die nummeriert in seinem Terrarium rumkrabbeln und auf neue Besitzer warteten. Für jede Schildkröte hatte er einen „Ausweis“.
Der Käufer muss diese Papiere während der Lebenszeit des Tieres sorgfältig aufbewahren und bei Weitergabe mitgeben.
Darüber hinaus sind noch Meldeauflagen des Besitzers bzw. generelle Haltungsverbote zu beachten. Im Falle der Muscheln gibt es keine (glaube ich), aber am Beispiel von Skorpionen hat mein Gesprächspartner mir einige sehr skurrile Bestimmungen erklärt, die in jedem Bundesland anders sind (Haltung in NRW erlaubt, in Bayern erlaubt, muss aber gemeldet werden, in BW gänzlich verboten…). Wer mit geschützten Tieren umzieht, sollte sich genau erkundigen, wenn er das Bundesland wechselt.
Weiteres beim Zoohändler eures Vertrauens.
LG Barbara