Geschwindigkeitsbegrenzung an Ampel

Wenn an deiner Bundesstraße ein Ampelschild mit darunter 70 steht gilt dann diese Begrenzung auch bei nicht funktionierender Ampel oder gilt es nur wenn die Ampel auch wirklich an ist??

Wenn an deiner Bundesstraße ein Ampelschild mit darunter 70
steht gilt dann diese Begrenzung auch bei nicht
funktionierender Ampel oder gilt es nur wenn die Ampel auch
wirklich an ist??

Ich würde sagen, es gilt sogar insbesondere dann, wenn die Ampel nicht an ist.

s.

Moin,
die 70 gelten immer, man hat seine Geschwindigkeit nur so zu wählen, dass man bei Umschaltung von grün auf rot der Ampel, ohne Gefahr für andere zum Stehen kommt.
MfG

es gelten immer 70 km/h. egal ob an oder aus. ------------------------------------

ok danke

Ja Hallo !

Meiner Meinung nach , darfst Du 70.- km/h fahren .
Würde aber doch etwas vorsichtiger fahren , denn es könnte sein ,
dass ein aus der ( vielleicht ) untergeordneten Seitenstraße kommendes Fahrzeug , sich
nicht rechzeitig auf diese Situation einstellen kann und es zu einer Kollosion kommen könnte .
 Gruß !
Siggi

Hallo,

ganz unspekulativ ist ist meine nachfolgende Antwort richtig und sollte zur Vermeidung von Bußgeldern, Punkten, Kosten und Schmerzen auch beherzigt werden:

diese beiden Schilder sind völlig unabhängig voneinander, sie sind nur an einem Mast montiert. Das Ampelschild ist nur ein Hinwies darauf, dass bei der nächsten Kreuzung/Einmündung die Vorfahrt per Ampel geregelt wird und hat an sich keinerlei weiteren Einfluss auf unser Verkehrsverhalten. Man könnte es auch weglassen und sich darauf verlassen, dass jeder in der Fahrschule was begriffen hat (ist leider nicht so). Es ist wirklich nur ein Hinweis, sonst nichts.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt immer (24/7, wie der Ami sagt), wenn keine Zeitangabe oder Hinweis durch ein beschriftetes Zusatzschild, z. B. „bei Nässe“, „bei Schneefall“ erfolgt. Zur Verdeutlichung oder Begründung einer Geschwindigkeitsbegrenzung dürfen auch Symbolzusatzzeichen, z. B die Kröte für Krötenwanderung, verwendet werden.

Zusatzzeichen sind immer rechteckig, schwarze Schrift auf weißem Grund und müssen direkt unterhalb des einschränkenden Verkehrszeichen angebracht sein.

Also nochmal ganz kurz: Das Hinweisschild auf die Ampelregelung bedeuted gar nichts, die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt jederzeit.

ok … schade, ich dachte ich komm um ein Bußgeld weil die Ampel über Wochen aus war :frowning: und ich hoffte das die Geschwindigkeit von 70 nur bei betriebener Ampek gilt, ansonsten ist dort nämlich 90 erlaubt.
Na nun weiß ich für die Zukunkt wenigstens bescheid!!!
Vielen Dank!

danke

Diese Beschränkung gilt immer für alle außer Dir, ist doch logisch.