Geschwindigkeitsbegrenzung korrigieren - von wem?

Hallo,

angeregt durch die Frage eins weiter unten möchte ich mal fogenden Fall schildern:

Eine lange Gerade endet mit einer Verschwenkung über einen Bahnübergang.
Und obwohl der Bahnübergang mehr als deutlich erkennbar ist und angekündigt wird, krachte es da regelmäßig.
Daher wurde dort auf 50km/h begrenzt.
Dies stellt eine Geschwindigkeit dar, mit der selbst ich als damaliger Fahranfänger mit billigen Reifen (von dieser Art Geiz bin ich erflgreich geheilt!) und einem Golf I bei Nässe den Übergang gefahrlos passieren konnte.

Wenn man sich an die 50 hält.
Man tat es aber regelmäßig nicht und so krachte es weiter.
Daraufhin reduzierte man das Limit auf unfassbare 30km/h.
Man hielt sich aber weiterhin nicht daran - zudem sind dort Radarkontrollen praktisch unmöglich (weithin sichtbar, kein Randstreifen).
Und so krachte es weiter.
Und hätte man auf Schrittgeschwindgkeit reduziert: Wenn sich keiner dran hält, bringt das natürlich wenig.

Nun kam die Zeit der Starenkästen (Ende 80er) und seither regiert dort der weithin sichtbare „eiserne Schutzmann“. Unfälle sind mir seitdem nicht mehr bekannt geworden, die Schutzplanken - ehemals dort eine regelmäßige Einnahmequelle der Schutzplankenaufsteller - gammeln lustlos und unfalllos vor sich hin und der Starenkasten blitzt gelegentlich mal einen Fremden im Dunkeln.

Eigentlich wäre eine Anhebung auf vernünftige  50km/h möglich.

Wer entscheidet sowas?
In diesem Fall ist es eine Bundesstraße, außerorts.

Wer entscheidet sowas?

In Abhängigkeit ihrer finanzieller Möglichkeiten entscheidet eine Kommune darüber, ob die Angebote von Hersteller von Blitzanlagen sinnvoll sind oder nicht.

Oder was meinst du?

Hallo,

In Abhängigkeit ihrer finanzieller Möglichkeiten entscheidet
eine Kommune darüber, ob die Angebote von Hersteller von
Blitzanlagen sinnvoll sind oder nicht.

so wie ich das verstanden habe, ist der Blitzer schon da, aber die Beschränkung auf 30 km/h, die aus der Zeit ohne Blitzer stammt, scheint nicht mehr gemäß und soll auf 50 km/h angehoben werden, weil man mit 50 km/h den Bahnübergang genauso gefahrlos wie mit 30 km/h passieren könnte.

Gruß
Christa.

In Abhängigkeit ihrer finanzieller Möglichkeiten entscheidet
eine Kommune darüber, ob die Angebote von Hersteller von
Blitzanlagen sinnvoll sind oder nicht.

Ach bitte, die Frage war ernst gemeint.

so wie ich das verstanden habe, ist der Blitzer schon da, aber
die Beschränkung auf 30 km/h, die aus der Zeit ohne Blitzer
stammt, scheint nicht mehr gemäß und soll auf 50 km/h
angehoben werden, weil man mit 50 km/h den Bahnübergang
genauso gefahrlos wie mit 30 km/h passieren könnte.

Danke, genau das ist die Frage.

Und bevor es untergeht wiederhole ich nochmal:
Bundesstraße, außerorts.

Meiner Erfahrung nach ist die Zuständigkeitsregelung bei solchen Sachen nicht selbsterklärend systematisch. Besser man erfragt das im Rathaus.
Ich bin mal für sowas an eine Behörde verwiesen worden, deren Sitz gleich zwei Landkreise woanders ist.

Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht für den geübten oder ortskundigen Verkehrsteilnehmer errichtet, sondern für den durschnittlichen. Zumal an einer Bundesstrasse.

Insofern düfte dein Antrag auf freie(re) Fahrt an einem nachweislichen Unfallschwerpunkt scheitern.

Und traurigerweise bremsen eben manche nur dann, wenn es blitzen, nicht knallen könnte.

G imager

In Abhängigkeit ihrer finanzieller Möglichkeiten entscheidet
eine Kommune darüber, ob die Angebote von Hersteller von
Blitzanlagen sinnvoll sind oder nicht.

Ach bitte, die Frage war ernst gemeint.

Die ironische Antwort sicher auch. Denn wer gibt freiwillig die Möglichkeiten auf seine Kasse zu füllen?

Ergo wird der Antrag wohl abgelehnt werden.

Aber Du kannst es ja bei der Stadtverwaltung versuchen.