Hallo,
angeregt durch die Frage eins weiter unten möchte ich mal fogenden Fall schildern:
Eine lange Gerade endet mit einer Verschwenkung über einen Bahnübergang.
Und obwohl der Bahnübergang mehr als deutlich erkennbar ist und angekündigt wird, krachte es da regelmäßig.
Daher wurde dort auf 50km/h begrenzt.
Dies stellt eine Geschwindigkeit dar, mit der selbst ich als damaliger Fahranfänger mit billigen Reifen (von dieser Art Geiz bin ich erflgreich geheilt!) und einem Golf I bei Nässe den Übergang gefahrlos passieren konnte.
Wenn man sich an die 50 hält.
Man tat es aber regelmäßig nicht und so krachte es weiter.
Daraufhin reduzierte man das Limit auf unfassbare 30km/h.
Man hielt sich aber weiterhin nicht daran - zudem sind dort Radarkontrollen praktisch unmöglich (weithin sichtbar, kein Randstreifen).
Und so krachte es weiter.
Und hätte man auf Schrittgeschwindgkeit reduziert: Wenn sich keiner dran hält, bringt das natürlich wenig.
Nun kam die Zeit der Starenkästen (Ende 80er) und seither regiert dort der weithin sichtbare „eiserne Schutzmann“. Unfälle sind mir seitdem nicht mehr bekannt geworden, die Schutzplanken - ehemals dort eine regelmäßige Einnahmequelle der Schutzplankenaufsteller - gammeln lustlos und unfalllos vor sich hin und der Starenkasten blitzt gelegentlich mal einen Fremden im Dunkeln.
Eigentlich wäre eine Anhebung auf vernünftige 50km/h möglich.
Wer entscheidet sowas?
In diesem Fall ist es eine Bundesstraße, außerorts.