In unserem Ort gibt es in einer Straße ein Schild mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30. Ca. 200m weiter ist auf ebendieser Straße ein Schild für einen beschrankten Bahnübergang, unter dem ebenfalls ein 30 Schild hängt. Sonst gibt es keine weiteren Schilder mit diesem Bezug, Darf ich nach dieser Schranke wieder 50 fahren, da die 30 dann nur für die Schranke gelten?
Hallo!
Das Schild „30“ am Bahnübergang gilt nur am Bahnübergang direkt, da es in Verbindung mit einem Warnzeichen, hier " Achtung Bahnübergang" steht.
Und damit endet auch das vorherige Tempo 30 Schild, falls das nicht schon vorher enden sollte.
Hier im Link stehen die 4 Endungsmöglichkeiten drin.
Hinzu kommt evtl. auch noch das Ende an einer Einmündung oder Kreuzung. Das ist aber nicht so eindeutig. Es liegt am Streckenverlauf ob es so ist.
http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php
MfG
duck313
Hallo!!! Wenn das erste Schild keinen zusatz hinweiß hat mit Zone(steht immer unter dem 30 Schild), dann ist es nach dem Bahnübergang aufgehoben.
MFG Mario
Hallo und guten Tag. Das erste Schild Geschwindigkeitsbegrenzung 30 Km/h wird am Bahnübergang durch ein neues Schild 30 Km/h aufgehoben. Da dies als Zusatzschild für den Bahnübergang gilt, ist nach dem Bahnübergang die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben und es gelten (z.B. in einer Ortschaft) die üblichen 50 Km/h.
ACHTUNG: Im Gegensatz zur Antwort von Duck 313, muss Ich hier etwas richtig stellen. Verbotsschilder wie: Halteverbot oder Parkverbot, werden (wenn kein Wiederholungszeichen steht) an der nächsten Kreuzung b.z.w. Einmündung aufgehoben. Geschwindigkeitsbeschränkungen jedoch werden N U R durch ein Aufhebungsschild aufgehoben. Es sei denn dieses Schild steht als Zusatzschild unter einem anderen Verkehrszeichen.
Ich hoffe ich konnte helfen
Hallo und guten Tag. Dieses Vkz gilt nur für den Bahnübergang, da dadurch das vorherige Geschwindigkeitsbegrenzungsschild aufgehoben wurde. Danach gelten die üblichen Verkehrsregeln.
Im Gegensatz zu Duck313 muss hier erwähnt werden, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht wie andere Verbotszeichen (Halteverbot o. Parkverbot) an der nächsten Kreuzung b.z.w. Einmündung aufgehoben werden, sondern durch ein gesondertes Aufhebungszeichen. Es sei denn es steht unter einem anderen Vkz als Zusatzschild (Baustelle, Bahnübergang, Fußgängerüberweg o.ä.) dann gilt dieses für den erwähnten Bereich und endet danach.
Ich hoffe ich konnte helfen.