Geschwindigkeitsüberschreitungen - Rathaus passiv

Hallo,

in einem kleinen Ort irgendwo in Bayern sind fast alle Straßen auf eine zulässige Höchsgeschwindigkeit von 30 Km/h beschränkt. Dies wird mit den üblichen Schildern realisiert, da das Einrichten von 30er-Zonen mit zusätzlichen Baumaßnahmen verbunden wäre(Quelle: Gemeindeverwaltung). Auf einer parallel zur Hauptverkehrsachse verlaufenden Straße wird so - abgesehen von den Kreuzungen - über die gesamte Länge 30 Km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Daran halten sich aber nur die Wenigsten. Von der Gemeinde beauftragte Messungen haben Durchschnittswerte nahe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben und lösten keinen weiteren Handlungsbedarf im Rathaus aus. Selbst die Tatsache, dass parkende PKW den Verkehr mitunter verlangsamen, und dass ein Mittelwert innerhalb der Toleranz durchaus einen erheblichen Grad an Überschreitungen beinhalten kann, überzeugt scheinbar nicht. Darüber hinaus gibt es keinerlei juristische Handhabe, die Gemeinde dazu zu veranlassen, die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überwachen und Überschreitungen ggf. zu ahnden. (Quelle Rechtsberater ADAC, unabhängiger Verkehrsrechtler, Rechtsforen). Kurz zusammengefasst: Der Gemeinde genügt es, dass die Geschwindigkeitbegrenzung nur für Überzeugte und Unfallbeteiligte in Erscheinung tritt während die Anderen weiterhin 50 Km/h fahren - und es gibt keine Möglichkeit zu einer Änderung der Situation beizutragen.

Oder doch?

Ich freue mich auf Eure Beiträge

Gruß und beste Wünsche für 2011

mk

Hallo,
meiner Kenntnis nach ist eine permanente Geschwindigkeitsüberwachung (zumindest in NRW) nur an Unfallschwerpunkten oder Gefahrenstellen zulässig. Üblicherweise reicht eine Bitte an die Polizeibehörde oder die Gemeinde aus, um das zu prüfen, ggf. auch ein Bürgerbegehren oder eine Bitte, es auf die Tagesordnung des jeweils zuständigen Kommunalgremiums zu nehmen (das hängt vom Kommunalrecht des jew. Bundeslandes und der Gemeindestruktur ab).

Wenn da keine Unfälle passieren, kann auch bei einer groß angelegten, dennoch stattfindenden Messung herauskommen, dass die 30 km/h schlichtweg überflüssig sind :wink: (weil z.B. 90 % der „Geblitzten“ 45 - 55 km/h fahren…).

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

permanente Geschwindigkeitsüberwachung

Darum geht es ja gar nicht, sondern, daß einfach hin und wieder mal kontrolliert (und geahndet) wird, wenn man die Schilder schon aufstellt.
Gleiches gilt für Halte- und Parkvebote - da werden nach Beschwerden, daß diese oder jene Stelle immer behindernd zugeparkt ist. Die Schilder sind schnell aufgestellt (obwohl man da sowieso nicht parken darf, weil die verbleibende Restbreite der Straße unter 3m ist), aber dann tut sich nichts mehr, obwohl da munter weiter geparkt wird.

Wenn da keine Unfälle passieren,

Es gibt ja auch noch den Lärmschutz (auch, in dem man „Schleichwege“ unattraktiv macht - was sie aber gar nicht sind, wenn man da ungeschoren genauso schnell fahren kann wie auf der Hauptstraße). Aber oft fahren ja auch die Anwohner, die sich kurz vorher noch dafür eingesetzt haben (mehrfach selbst erlebt), zu schnell, weil sie genau wissen, daß da seit Menschengedenken noch nie geblitzt wurde. Wenn man als Fremder mal demonstrativ (man weiß ja auch, daß da nicht kontrolliert wird) 30 fährt ist eine Nötigung durch Lichthupe oder dichtes auffahren oder eine Beleidigung durch bekannte Gesten nicht selten.

Cu Rene

Hallo,
die Ahndung von OWis ist nach § 47 Abs. 1 OWiG in das Ermessen der Behörde gestellt.
Wenn die Behörde ermessensfehlerfrei entscheidet, nichts zu machen, ist das nicht zu beanstanden.
Hier hat sie die Gründe für ihre Ermessensentscheidung aufgeführt.

Gruß
HaWeThie

Hai!

Zumindest in meinem Wohnkaff wurden die 30er Zonen nur eingerichtet,
weil man dort keinen Winterdienst machen muß (Geiz ist Geil). Es
werden auch mehr und mehr Straßen zu Anwohnerbereichen erklärt, dort
kann die Stadt dann die Reinigung der Straße auch auf die Bürger
abwälzen.

Niemanden interessiert es wie schnell gefahren wird, Hauptsache gespart.

Nur mal so als Denkanstoß …

Der Plem