Hallo,
in einem kleinen Ort irgendwo in Bayern sind fast alle Straßen auf eine zulässige Höchsgeschwindigkeit von 30 Km/h beschränkt. Dies wird mit den üblichen Schildern realisiert, da das Einrichten von 30er-Zonen mit zusätzlichen Baumaßnahmen verbunden wäre(Quelle: Gemeindeverwaltung). Auf einer parallel zur Hauptverkehrsachse verlaufenden Straße wird so - abgesehen von den Kreuzungen - über die gesamte Länge 30 Km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Daran halten sich aber nur die Wenigsten. Von der Gemeinde beauftragte Messungen haben Durchschnittswerte nahe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben und lösten keinen weiteren Handlungsbedarf im Rathaus aus. Selbst die Tatsache, dass parkende PKW den Verkehr mitunter verlangsamen, und dass ein Mittelwert innerhalb der Toleranz durchaus einen erheblichen Grad an Überschreitungen beinhalten kann, überzeugt scheinbar nicht. Darüber hinaus gibt es keinerlei juristische Handhabe, die Gemeinde dazu zu veranlassen, die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überwachen und Überschreitungen ggf. zu ahnden. (Quelle Rechtsberater ADAC, unabhängiger Verkehrsrechtler, Rechtsforen). Kurz zusammengefasst: Der Gemeinde genügt es, dass die Geschwindigkeitbegrenzung nur für Überzeugte und Unfallbeteiligte in Erscheinung tritt während die Anderen weiterhin 50 Km/h fahren - und es gibt keine Möglichkeit zu einer Änderung der Situation beizutragen.
Oder doch?
Ich freue mich auf Eure Beiträge
Gruß und beste Wünsche für 2011
mk