Hallo,
weiss jmd.wie die gesetzlichen Bestimmungen sind, wenn man das Haus der Eltern übernimt…wie müssen die geschwister ausgezahlt werden?
Gibt es da Fristen, was ist übliches Recht ? Wie muss die Auszahlung erfolgen bzw.wie lange kann die Auszahlung verschoben werden ?
Vielen Dank für eure hilfe !
Moin,
in Deutschland gibt es die Vertragsfreiheit. Jeder kann alles mit jedem vertraglich vereinbaren was nicht sittenwidrig oder verboten ist. Wenn ich meinen Anteil für 1€ weggebe und als Zahlungsziel 2050 vertraglich vereinbare ist das so. Meine eigene Entscheidung. (Schenkungssteuer beachten)
Zum Glück ist nicht wirklich alles in Deutschland geregelt.
vnA
danke für die info !
aber was ist so gängig bzw.üblich ? hat da jmd.bereits erfahrungen gemacht ??
Hallo,
da müsste man jetzt erst mal wissen, unter welchen Voraussetzungen das Haus übernommen wird, und was an Verträgen hierüber existiert.
Wenn die Eltern heute vorhaben das Haus auf eines der Kinder zu übertragen, und ihnen die anderen Kinder egal sind, dann können sie das ohne jegliche Ausgleichszahlung für die anderen Kinder machen. Nur sollte das begünstigte Kind im Auge behalten, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche auf es zukommen können, wenn die Eltern binnen zehn Jahren sterben, und die übrigen Kinder nicht ausreichend anderweitig bedacht werden.
Soll es eine „gerechte“ Lösung geben, ist es reine Verhandlungssache, wie man so etwas definiert. Dazu gibt es unterschiedlichste Lösungen. Angefangen von der Darlehensaufnahme mit sofortiger Auszahlung über Ratenzahlung/Leibrente, …
Also bitte etwas mehr Hintergrund für eine konkretere Antwort.
Gruß vom Wiz
Hallo Andreas,
die Betreffenden könnten sich an einen Tisch setzen und gemeinsame Vorschläge durchdiskutieren:
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Möglichkeit: Im Zuge eine vorgezogenen Erbauseinandersetzung überschreiben die Eltern das Haus an ein Kind, lassen sich ein lebenslanges, kostenfreies Wohnrecht eintragen. Die anderen Geschwister erhalten einen vergleichbaren Erbanteil inform von vielleicht vorhandenem weiteren Grundvermögen. Dazu sollten aber sowohl das Haus als auch die weiteren Grundstücke/Flächen mit einem Verkehrswertgutachten und daraus belegbaren vernünftigen Zahlen geschätzt werden.
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Möglichkeit: Nur Haus/Kein Barvermögen/Keine weiteren Grundstücke/Flächen: Überschreibung wie o. g., der sich aus dem Verkehrswertgutachten ergebende Teilbetrag für die Geschwister wird bar ausgezahlt/mittels Hypothek oder Kreditaufnahme.
Grundsätzlich gilt: Machbar ist vieles, guter Wille und Einsicht vorausgesetzt. Aber: Je mehr Geschwister und deren Ehepartner vorhanden sind, desdo größer kann mitunter die Gefahr sein, dass sich eine Partei übervorteilt fühlt.
In jedem Falle: Alle Vereinbarungen beim Notar beurkunden lassen, dann sind alle Parteien auf der sicheren Seite.
Viel Glück wünscht BM