Gesellenbrief Elektroausbildung

Hallo zusammen,

2007 - Abschluss der Lehre zum „Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik“ anschließend keine Berufserfahrung !!!

2011 - Abschluss der zweiten Lehre " Industriemechaniker für Feinwerktechnik"

Natürlich beide Lehren mit Gesellenbrief erfolgreich abgeschlossen!

Meine Frage:

Darf ich als Industriemechaniker auch den Bereich Elektro abdecken, quasi als „Mechatroniker“ arbeiten?
Habe ein lukratives Angebot bekommen…

Ein ehemaliger Lehrer meinte, das der Gesellenbrief verfallen würde wenn man nicht dauerhaft seinem Beruf als Elektroniker nachgehen würde!

Also ich rede hier speziell von Elektro !!!

Kann es mir nicht wirklich vorstellen…

Vielen Dank für die Bemühungen!

Beste Grüße - schott

Hallo,

das ist leider überhaupt nicht mein Gebiet, bin kaufmännisch orientiert.
hoffe jemand anderes kann helfen.

Gruß
Becca

kann ich leider nicht weiterhelfen !

Hallo Schott
ich kann mir das auch nicht vorstellen.
Aber wenn dein Arbeitgeber dich eingestellt hat sollte er deine „Qualifikation“ kennen.

Oder hat er dich wegen deiner Nase eingestellt ? :wink:

Wenn du es absichern willst würde ich Empfehlen, das du auf der IHK in deiner Nähe anrufst und genau nachfragst. Die sind eigentlich immer nett und geben dir bestimmt Auskunft.

Da ich nicht im Elektrobereich bin kann ich es nicht 100% sagen.
Was darfst du denn mit deinem Gesellenbrief, was andere nicht dürfen ?
Ich denke, das dein Lehrer auf das Handwerk abzielt in etwa auf das im Link:
http://pubsrv.provinz.bz.it/apps/lexweb/current/lg-2…
Aber auch da: Frag mal bei der IHK nach , wenn du im Bereich Handwerk bist.

Gruß
MiBu

Guten Abend Herrn Schott,

habe auch ein wenig im Internet geschaut –

Habe kein Beitrag gefunden , das de Gesellenbrief verfällt wann Sie nicht in den Beruf Arbeiten , sie bauchen aber Erfahrung wenn Sie weiter kommen möchten.

Habe zb. ne Stelle Gefunden, wo Sie als Elektroniker für Betriebstechnik oder Vergleichbare Ausbildung bei den Stadtwerke als Kabelmonteur Arbeiten können.

Es gibt auch die Möchlichkeit , das Sie, wenn Sie 1 Jahr als Elektroniker Gearbeitet haben, sie an einer Weiterbildung in Vollzeit die ca. 1 Jahr dauert,oder auch als Teilzeit die dann etwas länger dauert , zum Mechatroniker weiter bilden können. Es gibt in dieser Richtung mehrere Bildung Einrichtungen die Sie Bereitwillig Auskunft geben werden ob Sie Einer Förderung seitens das Arbeit Amt oder ob es andere möchlichkeiten gibt.

Ich hoffe, das Ich Sie geholfen habe.
Mit freundlichen Grüße,
Guy Slambrouck
Elektromeister
Betriebsleiter im Elektro Bereich
Wohnhaft in Remscheid

Hallo,

Also zu der Gesellenbrief-Frage: Ein Ges.-Brief hat kein ‚Verfallsdatum‘. Du hast den Beruf ja erfolgreich erlernt und das Wissen errungen.
Das was halt nicht ausbleibt, bei der heutigen rasanten Entwicklung, ist das Du Dich halt wieder einarbeiten musst wenn Du den Beruf später wieder ausüben willst.

Elektro: Normalerweise müsstest Du dafür eine Elektro-Lehre haben. Aber sprich doch mal mit dem Job-Anbieter welche Anforderungen er hat. Vielleicht deckt Dein Wissen diese schon ab.

Wenn Du noch Fagen hast geh am besten zur Handwerkskammer.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben Gruß chrschuler

Danke schon mal für die zahlreichen Antworten!

Ich arbeite momentan als Industriemechaniker, soll aber in absehbarer Zeit auch einen Part als Elektroniker im selben Unternehmen übernehmen!
Wollte mich nur laut Arbeitsgesetz bzw. den Vorschriften vergewissern…! Die erste Ausbildung ist immer hin schon 4 Jahre zurück! Die Anforderungen seitens des Chefs kann ich erfüllen! Nur ob ich das noch darf, zumal ich jetzt in der Industrie tätig bin und nicht mehr auf öffentlichen Baustellen!

Werde mich wohl doch an die Handwerkskammer bzw. an die IHK wenden müssen!

Vielen dann für eure Bemühungen – schönes Wochenende!

Beste Grüße, Schott

Ein Gesellenbrief verfällt nicht, das Einzige wäre, dass ein Arbeitgeber die mangelnde Berufserfahrung beanstandet. Nutze das Angebot und zeige dein Können. Es gibt beiderseits eine Probezeit, die man nutzen sollte.

Hallo Schott,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Ich bin aus Luxemburg, und hier gelten andere Gesetze. Hier darf man nicht mal ohne staatliche Konzession (Gesetz von 1929!!!)als Elektrikermeister eine Lampe auswechseln. Konzession bedeutet nochmals eine Prüfung (Sicherheit, Normung etc.) ablegen, bei Arbeiten bis 1000V eine Bankgarantie von 12.500€ hinterlegen, bei Arbeiten bis 20000V eine Garantie von 125.000€ und darüber hinaus von 1.250.000€.
Ich kann Dir nur raten, bei der zuständigen Handwerkskammer nach zufragen.

Mit besten Grüssen

Romain Schank

Der Gesellenbrief ist eine Urkunde. Ein erworbener Gesellenbrief verfällt nicht. Er gilt zeitlebens.
Man beachte den feinen Unterschied zum Kleinen Gesellenbrief. Er ist ein Zertifikat über die in einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Vermischung „Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik“/“Industriemechaniker für Feinwerktechnik“ kann sich nur positiv für dich auswirken. Alles andere ist Verhandlungssache mit deinem zukünftigen Arbeitgeber. Die Berufsbezeichnung Mechatroniker ist abgeleitet von dem fachübergreifenden Gebiet Mechatronik, also aus der Kombination von Mechanik und Elektrotechnik/Elektronik, ergänzt durch Steuerungstechnik und Informationstechnik. und ist die Berufsbezeichnung eines anerkannten Ausbildungsberufs der gewerblichen Wirtschaft. Ob du den Titel „Mechatroniker“ verwenden kannst würde ich über die IHK abklären lassen.
Alles Gute

hallo,

Das ist doch gut das das mit den Anforderungen sich deckt.
Und nochmal: Ein Gesellenbrief ist fürs Leben lang, egal wo Du Ihn gemacht hast und ob Du den Beruf ausgeübt hast oder nicht.

Also freue Dich über deine neue Tätigkeit und mach Dir keine Gedanken.

Gruß chrschuler

Hallo,
also, ein Gesellenbrief „verfällt“ nicht.
Nur ist der Elektrobereich doch sehr empfindlich.
Ich könnte mir vorstellen, dass Du da nochmal irgendwo Auffrischungskurse besuchen musst, bevor Du in dem Bereich wieder Arbeiten kannst.
Ob Du als Mechatroniker arbeiten kannst, weiß ich nicht. Aber frag doch mal den Ausbildungsberater deiner Handwerkskammer. Der müsste so etwas wissen.
Schöne Grüße

Hallo,

war im Urlaub, daher etwas späte Antwort.

Das mit dem „Verfall“ habe ich auch mal gelesen, kann aber über den Wahrheitsgehalt nichts sagen. Aber vlt. gehst Du mal zur IHK, die geben Dir sicher Auskunft, was Du mit Deinen beiden Abschlüssen machen kannst.

Gruß Nico

Hallo

2007 - Abschluss der Lehre zum „Elektroniker für Energie und
Gebäudetechnik“ anschließend keine Berufserfahrung !!!

2011 - Abschluss der zweiten Lehre " Industriemechaniker für
Feinwerktechnik"

Natürlich beide Lehren mit Gesellenbrief erfolgreich
abgeschlossen!

Meine Frage:

Darf ich als Industriemechaniker auch den Bereich Elektro
abdecken, quasi als „Mechatroniker“ arbeiten?
Habe ein lukratives Angebot bekommen…

Ein ehemaliger Lehrer meinte, das der Gesellenbrief verfallen
würde wenn man nicht dauerhaft seinem Beruf als Elektroniker
nachgehen würde!

Also ich rede hier speziell von Elektro !!!

Kann es mir nicht wirklich vorstellen…

Vielen Dank für die Bemühungen!

Beste Grüße - schott