Gesellenbrief Elektroinstallateur 1986

Hallo! Folgende Frage mit der Hoffnung auf eine Antwort. Es wurde eine Bewerbung eingereicht mit einem Gesellenbrief von 1986 mit dem Abschluss Elektroinstallateur, Elektro Innung Hamburg. Es geht jetzt darum, ob dieser Brief damals wirklich auf weißem Papier gedruckt und ausgehändigt wurde ? Oder ist dieser Brief vielleicht keine Kopie vom Original? Weis jemand wie so ein Gesellenbrief aus der Zeit von 1986 (Hamburg) aussieht ?

Vielen Dank

Hallo,

wenn das tatsächlich dein Problem/deine Frage ist: du weißt schon, dass wenn man helles Papier s/w kopiert, man das nicht wirklich auf der Kopie sieht?

Gruß
Christa

Das ist mir bekannt … mir geht es darum ob der Brief echt ist ? Also ob der Gesellenbrief danmals auf weißen DinA4 Papier ausgehändigt wurde oder eben doch auf „Urkundenpapier“ !!!

Aber das ist ja meine Frage: hast du nur die Kopie vorliegen (dann könnte das Original auf einem durchaus anderen Papier gedruckt sein), oder hast du das Original auf weißem Papier gesehen?

Hier kann man sich übrigens Gesellenbriefe kaufen. :-)) http://berufszertifikate-und-diplome.teleclip.net/gesellenbriefe-online-erstellen/ (wieso wird so etwas nicht verboten???)

Falls hier niemand deine Frage beantworten kann, ruf doch mal bei denen an und frag nach:
http://www.nfe.de/der-verband/der-verband/

Gruß
Christa

Danke Christa!

In einer Bewerbung ist ja meistens nicht das Original vorhanden und ums kaufen geht es ja nicht.
Dann haben wir in Deutschland ein Datenschutz-Gesetz … daher schon mal keine Auskunft und der Verband sagt dazu nichts … wäre nicht sein Bereich.
Für mich ist es Interessant ob der Brief echt ist!! Nicht wie und worauf er kopiert wurde. Das beste wäre eben ein „Vergleich“ … so und so sieht er aus, sieht der vorliegende Brief auch so aus …

Gruß Sven

Hallo,

warum machts du dir das Leben so schwer ??

Auf dem Gesellenbrief steht doch, vor welcher Handwerkskammer die Gesellenprüfung
abgelegt wurde und unter welcher Nummer dieser Gesellenbrief in der Handwerksrolle
eingetragen wurde.

Also einfach bei der Handwerkskammer anrufen und nachfragen.

Die sind sehr gerne behilflich, weil sie gegen Fälschungen was haben und dagegen rechtlich vorgehen.

Hallo Sven,

ich meinte auch nicht bei dir sondern bei demjenigen, der den Gesellenbrief vorgelegt hat. Und was ich vorher mit der Kopie meinte: dass die Kopie weiß ist, heißt nichz zwingend, dass das Original auch weiß ist. Wenn der Hintergrund des Originals hell war, siehst du das auf einer s/w-Kopie nicht.

Eine allgemeine Anfrage, wie der Gesellenbrief 1986 gestaltet war, hat mit dem Datenschutz rein gar nichts zu tun.

Die Wahrscheinlichkeit, dass du in diesem Forum jemanden findest, der ausgerechnet 1986 seine Elektro-Gesellenürpfung in Hamburg abgelegt hat, schätze ich als sehr gering ein.

@Benny: wenn ich das mit der Handwerksrolle richtig verstehe, wird man dort nur eingetragen, wenn man sich selbstständig macht, was nicht bei jedem Gesellen zwingend ist: http://www.hwk-dresden.de/Serviceangebot/Beratung/MitgliedschaftbeiderHandwerkskammer/EintragungHandwerksrolle/MerkblattEintragungHandwerksrolle/tabid/267/Default.aspx
[Dieser][1] Gesellenbrief hat z. B. nicht mal eine laufende Nr.

Gruß
Christa
[1]: http://allroundservice-schaefer.beepworld.de/files/80gesellenbrief.jpg

Hallo,

Die Prüfungen werden immer eingetragen,das findet sich aber in der jeweiligen Prüfungsordnung.

Denn sonst wäre dieser Paragraph

§ 7b
(1) Eine
Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in
den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer 1.eine
Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk
oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder
eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen
Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat

ja sinnlos.

Auch bei deinem alten Gesellenbrief läßt sich feststellen, ob er „echt“ ist oder nicht.
Was ich gerade eingeleitet habe.

Hallo Benny,

die Frage war nicht, OB die Prüfungen eingetragen werden, sondern WO. Ich bleibe bei meiner ursprünglichen Vermutung, dass das nicht die [Handwerksrolle][1] ist:

Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in welches die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk einzutragen sind, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO).

Nicht jeder Geselle macht sich selbstständig!

Es ist übrigens nicht „mein“ Gesellenbrief sondern einer, den ich mit Google gefunden habe, ich selbst habe nämlich keinen.

Gruß
Christa
[1]: https://de.wikipedia.org/wiki/Handwerksrolle

Hallo,

nun ein Telefonanruf heute morgen hat die Echtheit bestätigt.

Ähhh, nichts für ungut, aber wem hat das jetzt geholfen?

Hallo,

nun es zeigt, das selbst bei alten Kamelle ein Anruf genügt

(Wink mit dem Zaunpfahl an alle Fälscher )