Gesellschafter einer UG bzw. einer GmbH sind zunächst als Unternehmer zu betrachten. Können diese denn darüberhinaus normal im Unternehmen mitarbeitern und angestellt werden, oder können sie nur über Gewinnausschüttungen „bezahlt“ werden?
Konkret überlege ich eine UG mit bis zu vier Gesellschaftern zu gründen, wovon allerdings nur einer als Geschäftsführer fungieren sollte, jedoch die anderen nach und nach mehr mitarbeiten sollen. Ist dies möglich, oder sollten die anderen im Nachhinein einfach (ohne Gesellschafter zu sein) angestellt werden?
Danke für einen Hinweis dazu.
Viele Grüße
Markus