Gesellschafter vermietet an GbR?

Hallo,

soviel ich weiß, sind die Gesellschafter mit ihrem ganzen Vermögen in der GbR verantwortlich. Ist es so, dass die Gesellschafter besitzen, was die GbR besitzt, und umgekehrt?
Weitere Frage: Kann ein Gesellschafter ein Haus, dessen Eigentümer er ist, oder Teile desselben an die GbR vermieten?
Falls ja: Muss der Gesellschafter die Miete als Einnahmen verbuchen und muss die GbR die Miete ihrerseits als Ausgaben verbuchen?

Für Eure Antworten bin ich dankbar!

Hallo,

Ja.

Nein.

Ja.

Ja, beides.

Gruß,
Steve

Aus steuerlicher Sicht nicht richtig. Alles ist in der Gewinnermittlung der GbR abzubilden, als Gesamthand und als Sonderbereich. Gegenleistungen können in der Gewinnverteilung verrechnet werden, stellen aber keine Betriebseinnahmen außerhalb der GbR und insbesondere keine Vermietungseinkünfte beim Gesellschafter dar. Die Sonderbilanz ist eine Bilanz der GbR. Die Immobilie wird zu Betriebsvermögen, das ist der Haken an der Sache.

Hallo Steve und nurmitlesen,

habs mir fast gedacht. Aber wie ist es denn - bei gleicher Konstellation wie oben - mit einer GmbH?

Herzlichen Dank für Eure Überlegungen!!! Ich würde mich freuen, wenn ich auch hierzu nochmals eine Antwort bekäme.

Gruß,
Erwin

Das ist komplett anders, aber auch nicht einfach.