Hallo,
soviel ich weiß, sind die Gesellschafter mit ihrem ganzen Vermögen in der GbR verantwortlich. Ist es so, dass die Gesellschafter besitzen, was die GbR besitzt, und umgekehrt?
Weitere Frage: Kann ein Gesellschafter ein Haus, dessen Eigentümer er ist, oder Teile desselben an die GbR vermieten?
Falls ja: Muss der Gesellschafter die Miete als Einnahmen verbuchen und muss die GbR die Miete ihrerseits als Ausgaben verbuchen?
Für Eure Antworten bin ich dankbar!