Hi an Alle,
kurze Frage zu einer Standardformulierung bei Firmengründungen:
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Einziehung von Geschäftsanteilen
- Die Einziehung von Geschäftsanteilen mit Zustimmung des Gesellschafters ist jederzeit zulässig.
- Die Einziehung von Geschäftsanteilen ohne Zustimmung des Gesellschafters ist zulässig, wenn die Einzelzwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil eines Gesellschafters, seine sonstigen Gesellschafterrechte oder seine Ansprüche gegen die Gesellschaft betrieben wird und nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Pfändungs- bzw. Überweisungsbeschlusses wieder aufgehoben wird.
- Die Einziehung bedarf eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen. Dem betroffenen Gesellschafter steht dabei kein Stimmrecht zu.
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Meine Frage:
Kann also jeder jederzeit seine Anteile verlieren, wenn 75% der Anderen dafür stimmen, oder nur in Extremsituationen?
Die folgende Formulierung im Punkt 2 ist erwas zu kompliziert für mich:
„…wenn die Einzelzwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil eines Gesellschafters, seine sonstigen Gesellschafterrechte oder seine Ansprüche gegen die Gesellschaft betrieben wird…“
Könnte mir das jemand bitte grammatikalisch, oder Sinngemäß auseinanderspalten?
Dankeschön