Gesetz ändern

Welche - nicht beherrschbaren - Folgen für unseren Rechtsstaat hätte
die - am besten - ersatzlose Streichung des

§ 43 DRIG?
„Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung
auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen.“

Welche Mehrheit ist für diese Abschaffung nötig?

Bedeutet die Floskel „im Namen des Volkes“ eigentlich ohnehin:
„es geschieht hier das, was das Volk zulässt“?

LG
2felnder

Welche - nicht beherrschbaren - Folgen für unseren Rechtsstaat
hätte die - am besten - ersatzlose Streichung des …

Die Richter könnten Exklusivverträge mit der (Boulevard)Presse aushandeln und so ihre Pension etwas aufbessern.

Gruß
T.

guter Witz…

Welche - nicht beherrschbaren - Folgen für unseren Rechtsstaat
hätte die - am besten - ersatzlose Streichung des …

Die Richter könnten Exklusivverträge mit der (Boulevard)Presse
aushandeln und so ihre Pension etwas aufbessern.

Danke für den guten Witz.
Das Problem geht aber tiefer:
Dieser Paragraf ermöglicht Richtern „in freier, richterlicher Überzeugung“ jedes Urteil - letztlich im Geheimen - zu kreieren, wofür sie niemals zur Rechenschaft gezogen werden können. Und für dieses gibt es - wegen des schlichten Paragrafen - nicht einmal eine Verjährungsfrist.
Richterliche Unabhängigkeit ist wichtig.
Richterliche Unantastbarkeit ist schädlich.
IMHO.

LG
2felnder

…jedes Urteil - letztlich im Geheimen - zu kreieren,
Es gibt ja noch Schöffen bzw. mehr als einen Richter bei den höheren Instanzen.

wofür sie niemals zur Rechenschaft gezogen werden können.

und die Möglichkeit der Berufung gibt es bis zu einer bestimmten Stufe auch noch. Wo sich andere Richter mit dem gleichen Fall nochmal beschäftigen.
Ein Richter ist nicht wirklich ein Diktator.

Und für dieses gibt es - wegen des schlichten
Paragrafen - nicht einmal eine Verjährungsfrist.

Nach einer bestimmten Zeit sind die meisten Dinge doch sowieso verjährt.

Gruß
T.

…jedes Urteil - letztlich im Geheimen - zu kreieren,
Es gibt ja noch Schöffen bzw. mehr als einen Richter bei den
höheren Instanzen.

das ändert nichts an der geheimen und intransparenten Urteilsfindung

wofür sie niemals zur Rechenschaft gezogen werden können.

und die Möglichkeit der Berufung gibt es bis zu einer
bestimmten Stufe auch noch.

das ändert an der nicht vorhandenen Rechenschaft des Richters und seiner Urteilsfindung nichts

Wo sich andere Richter mit dem

gleichen Fall nochmal beschäftigen.

in den Fällen, in denen der Justizabhängige sich den Instanzenzug finanziell leisten kann.

Ein Richter ist nicht wirklich ein Diktator.

sondern?

Nach einer bestimmten Zeit sind die meisten Dinge doch sowieso
verjährt.

und warum darf der Richter nicht einmal nach Ablauf von Verjährungsfristen „aus dem Nähkästchen plaudern“?

Übrigens:
Meine Frage lautete:
welche gesetzgeberischen Mehrheiten sind für Gesetzesänderung nötig

Gruß
T.

LG
2felnder

Urteilsbegründung
Hallo!

das ändert nichts an der geheimen und intransparenten
Urteilsfindung

Zu jedem Urteil gehört eine Urteilsbegründung. Von daher ist transparent, was zum Urteil führte.

Gruß
Wolfgang

wer diktiert die Urteilsbegründung?

Zu jedem Urteil gehört eine Urteilsbegründung. Von daher ist
transparent, was zum Urteil führte.

Es ist eine vom Richter formulierte Begründung, die nicht transparent macht WIE dieses Urteil zustande kam.

LG
2felnder

Hallo!

Es ist eine vom Richter formulierte Begründung, die nicht
transparent macht WIE dieses Urteil zustande kam.

In der Begründung wird vom Richter dargelegt, aufgrund welcher Sachverhalte und Beweise er zu seiner Entscheidung kam. Es ist durchaus zu erkennen, wenn etwa Beweise und Vorträge unberücksichtigt blieben, einfach vom Tisch gewischt oder falsch eingeordnet wurden. Ich verstehe Deinen Einwand nicht und weiß nicht, welche Darstellungen Du darüber hinaus gerne hättest.

Gruß
Wolfgang

Transparenz
Ich verstehe Deinen Einwand nicht

und weiß nicht, welche Darstellungen Du darüber hinaus gerne
hättest.

Ich hätte gern eine stenografische - besser vollständige Video - Protokollierung des Zustandekommens des Urteils inkl. Abstimmungsverhalten im Richterzimmer.
VS für´s Archiv.
Regelmäßig nach Ablauf aller Verjährungsfristen zugänglich für die interessierte Öffentlichkeit.

LG
2felnder

Das wird aber sehr spannend… Stunden-, wenn nicht sogar tagelange Videos wie der Richter in seinem Richterzimmer sitzt, stundenlang Akten wälzt, die Mitschrift des Gerichtsschreibers durchgeht, auch mal ein Gesetzbuch aufschlägt, in Fachzeitschriften nach ähnlich gearteten Fällen sucht… und dann, plötzlich kommt ein Anruf. Nach kurzem Gespräch legt der Richter auf, nimmt sein Diktiergerät und spricht „Memo: Auf dem Heimweg noch Käse und Wurst mitbringen, ausserdem nochwas für’s Abendessen vom Chinesen holen.“ Irgendwann nutzt er dann sein Diktiergerät doch noch beruflich, beginnt das Urteil samt Begründung zu formulieren, spult vor und zurück, hört sich das Diktat wieder und wieder an. Ändert hier und dort etwas.

Noch spannender wird es dann z.B. bei Entscheidungen des BVerfG, wo mehr als ein Autor an den Urteilen arbeitet, zwischen den Richtern das Für und Wider der etwaigen Entscheidungen abgewogen wird.

Mal so gefragt: Was erwartest du denn da zu erfahren? Worum geht es dir denn bei der Sache? 99% der Urteilsfindung findet an unzugänglichen Stellen, in den Köpfen der Richter, statt, da bringt dir auch eine Videoaufzeichnung nichts.

MfG,
TheSedated

Guten Abend!

Mal so gefragt: Was erwartest du denn da zu erfahren? Worum
geht es dir denn bei der Sache? 99% der Urteilsfindung findet
an unzugänglichen Stellen, in den Köpfen der Richter, statt …

Ein persönliches Tagebuch mit Gedanken zu einem bestimmten Vorfall unterscheidet sich von einem Bericht, den die gleiche Person für die öffentliche Einsehbarkeit verfasst. Das Wissen um Veröffentlichung führt zu Unterschieden zwischen gedachten und niedergeschriebenen Inhalten. Der Glaube, eine Videoaufzeichnung würde anderes als ein schriftlicher Bericht zutage fördern, ist irrig, weil die Akteure wissen, dass aufgezeichnet wird. Zudem hat man keinen Zugriff auf Gespräche der Beteiligten außerhalb des kamerabestückten Raumes sowie mit anderen Personen. Von daher kann man als Außenstehender den Hintergründen einer Entscheidungsfindung per Videoaufzeichnung keinen Schritt näher kommen.

Gruß
Wolfgang

wer etwas will, findet Wege - wer nicht (er)findet Gründe…

Mal so gefragt: Was erwartest du denn da zu erfahren? Worum
geht es dir denn bei der Sache? 99% der Urteilsfindung findet
an unzugänglichen Stellen, in den Köpfen der Richter, statt,
da bringt dir auch eine Videoaufzeichnung nichts.

Mir geht es in der Sache ganz einfach darum, dass m.E. zu „im Namen des Volkes“ gesprochenen Urteilen die erforderliche Transparenz und Dokumentation gehört, die es (dem Volk) überhaupt erst ermöglicht, das Zustandekommen dieser Urteile nachvollziehen zu können.
Dazu gehört m.E.:
a) vollständige - und nicht nur diktierte - Dokumentation der Gerichtsverhandlung,
b) vollständige - und nicht nur diktierte - Dokumentation der Urteilsberatung,
c) Offenlegung des Abstimmungsverhaltens der Richter und Schöffen,
d) Freigabe dieser Dokumente spätestens nach Ende jeder Verjährungsfrist.

Der Grund:
Ich halte Richter nicht für bessere Menschen als dich und mich und deshalb ist faktische Unantastbarkeit ihrer Tätigkeit nicht angebracht. IMHO.

LG
2felnder

Hallo,

willst du in Deutschland wie in den USA eine Jury-Gerichtsbarkeit, die je nach Eloquenz des Staatsanwalts oder Verteidigers entscheidet?
Wer lauter schreit hat recht? Wer mehr Busen zeigt, beeindruckt die Jury mehr?

da ist mir ein gelernter Jurist als Richter doch lieber, auch wenns nicht immer so ausgeht, wie ich mir das wünsche

Grüße
miamei

nichts stimmt…
hallo miamel,

nichts von dem was du schreibst hatte ich angeregt.
Angeregt hatte ich nur das was ich schrieb.
Ich hatte das auch umfänglich begründet.
Insofern verstehe ich jetzt nicht deine Antwort auf eine Frage die sich gar nicht stellte.

LG
2felnder

@ Wolfgang Dreyer,

Gibt es bessere Ideen um dem Volk als Souverän die richterlichen Entscheidungen die stets vorgeblich in seinem Namen getroffen werden auch ungefiltert und unzensiert transparent zu machen?
Wem nützt denn das dauerhaft unbefristete „Verschwiegenheitsgebot bis in den Tod“, wie es der unscheinbare § 43 DRIG vorschreibt?

LG
2felnder

Hallo!

Gibt es bessere Ideen um dem Volk als Souverän die
richterlichen Entscheidungen die stets vorgeblich in seinem
Namen getroffen werden auch ungefiltert und unzensiert
transparent zu machen?

Unzensiert sind Urteilsbegründungen allemal. Wer verlangt, dass alle Gedanken, wie sie durch den Kopf gingen, einschließlich aller Abschweifungen zu Papier gebracht werden, verlangt zu viel. Kann kein Mensch.

Es gibt immer Schwachpunkte, mit denen wir leben müssen, so lange Menschen tätig sind. Zudem wird vor Gericht nur das verhandelt, was ermittelt wurde und ein Staatsanwalt zur Anklage brachte. In manchen Fällen wurde unzureichend ermittelt, durchaus mindestens mit dem Verdacht auf vorsätzlich ungeeignete Ermittlungsrichtung. In anderen Fällen beschränken sich Verfahren auf wenige für wichtig gehaltene Sachverhalte. Man will ja auch irgendwann zum Ende kommen. Alles offen zu legen, würde Videoaufzeichnung in allen Amtsstuben und Rund-um-die-Uhr-Überwachung der Bediensteten voraussetzen. Geht nicht und kann niemand wollen.

Wir können auch nicht wollen, alle eingestellten Ermittlungen gegen unschuldige Leute auf ewig zu speichern. Schließlich wollen wir auch Rechtsfrieden, Deckel zu, selbst wenn es zuweilen mit Härten verbunden sein mag. Letztlich müssen wir menschliche Unzulänglichkeit akzeptieren.

Wem nützt denn das dauerhaft unbefristete
„Verschwiegenheitsgebot bis in den Tod“, wie es der
unscheinbare § 43 DRIG vorschreibt?

Es nützt dem Rechtsfrieden und den schützenswerten Belangen vieler Menschen. Mit Ausnahme von Mord verjähren Taten - aus guten Gründen. Aus ebenso guten Gründen werden nicht alle Sachverhalte an die öffentliche Glocke gehängt. Es gibt schützenswerte persönliche Belange, die niemanden etwas angehen. Natürlich kann jeder Schutzmechanismus auch missbraucht werden.

Wünsche nach Vollkommenheit sind unerfüllbar. Es gibt kein immer gerechtes Recht und es gibt keine vollkommene Transparenz. Bestrebungen in der Richtung kollidieren mit anderen schützenswerten Belangen.

Gruß
Wolfgang

Moin,

Wünsche nach Vollkommenheit sind unerfüllbar. Es gibt kein
immer gerechtes Recht und es gibt keine vollkommene
Transparenz. Bestrebungen in der Richtung kollidieren mit
anderen schützenswerten Belangen.

Gruß
Wolfgang

Ich wurde sicherlich missverstanden.
Mir geht es nicht um Vollkommenheit.
Mir geht es nicht um absolute Gerechtigkeit.
Mir geht es um Transparenz und Rechenschaft.
Und dass auch Richter anderen als Ihresgleichen Rechenschaft schulden - so wie sie es ja mit jeder Urteilsspruchfloskel vorgeben - sollte eigentlich kein Diskussionsthema sein müssen. Dass es das doch ist, zeigt die Unredlichkeit der Argumentation.
IMHO

Hallo!

Mir geht es um Transparenz und Rechenschaft.
Und dass auch Richter anderen als Ihresgleichen Rechenschaft
schulden - so wie sie es ja mit jeder Urteilsspruchfloskel
vorgeben - sollte eigentlich kein Diskussionsthema sein
müssen.

Menschen wurden ihrer Existenz beraubt und/oder verschwanden jahrelang hinter Gittern. Solche Fälle gibt es und der dafür mindestens mitverantwortliche Richter erzählt hinterher, er habe nach damals bekannter Faktenlage und Beweiswürdigung geurteilt. Im Nachhinein wird deutlich, dass Zeugen gelogen hatten und man kann vermuten, dass hinter den Kulissen Strippen gezogen wurden, um andere Personen zu schützen.

Hat’s alles schon gegeben. Ein Glück, wenn Machenschaften zwar spät, aber immerhin ans Licht kommen. Dafür gibt es aber keine Sicherheit. Gelingt der Nachweis, dass ein Richter vorsätzlich falsch handelte und seine Stellung als Amtsträger missbrauchte, kann man ihm ernsthaft an den Karren fahren.

Bisher hat aber keiner ein Rezept, wie man Amtsmissbrauch von vornherein verhindert, ohne Grundrechte und Freiheiten einzuschränken. Wenn Dir eine angemessene Verfahrensweise einfällt, solltest Du damit nicht hinter 'm Berg halten.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Mir geht es um Transparenz und Rechenschaft.
Und dass auch Richter anderen als Ihresgleichen Rechenschaft
schulden - so wie sie es ja mit jeder Urteilsspruchfloskel
vorgeben - sollte eigentlich kein Diskussionsthema sein
müssen.

Bisher hat aber keiner ein Rezept, wie man Amtsmissbrauch von
vornherein verhindert, ohne Grundrechte und Freiheiten
einzuschränken. Wenn Dir eine angemessene Verfahrensweise
einfällt, solltest Du damit nicht hinter 'm Berg halten.

Mir fällt keine ein, ich werbe aber - ohne mich entmutigen zu lassen - für das notwendige Problembewusstsein des Souveräns.
Ich habe die Sorge, dass in einer stao-Gesellschaft (stao = so tun als ob) eben auch zunehmend stao-Richter stao-Urteile sprechen, wenn sie denn nicht schon gar vorher sich stao-artig per Vergleich/Deal ihrer Aufgabe und Verantwortung entziehen.
Ich glaube eben, dass jede demokratisch genannte Herrschaftsform die Politiker und die Richter hat, die sie verdient.
Und ich glaube, dass Richter die Urteilsfloskel „im Namen des Volkes“ genau so meinen.
Nämlich zynisch: „dieses Urteil ist wieder genau so zustande gekommen, wie Ihr es zulasst“.

LG
2felnder