Hallo zusammen,
wir haben heute eine Arbeit (Gemeinschaftskunde) rausbekommen und habe nun folgendes Problem:
Es wurden Punkte für Rechtschreibung, Satzbau un Zeichensetzung abgezogen.
Ist das rechtlich erlaubt wenn dies nicht angekündigt ist?
Lg
Hallo zusammen,
wir haben heute eine Arbeit (Gemeinschaftskunde) rausbekommen und habe nun folgendes Problem:
Es wurden Punkte für Rechtschreibung, Satzbau un Zeichensetzung abgezogen.
Ist das rechtlich erlaubt wenn dies nicht angekündigt ist?
Lg
Tach,
Es wurden Punkte für Rechtschreibung, Satzbau un
Zeichensetzung abgezogen.
Ist das rechtlich erlaubt wenn dies nicht angekündigt ist?
Ja, zuminscht in Niedersachsen. Wär ja auch lokisch, gäll, das dat in anneren Bunzlännern genauso is.
Satzbau un Zeichensetzung
—> Satzbau und Zeichensetzung
Beruhisch Disch!
Pit
Hallo,
Schade, dass du die Schulform nicht angegeben hast.
Ja, es ist erlaubt, dafür braucht man kein Gesetz. In den Korrekturrichtlinien für das Abitur für das Fach Gemeinschaftskunde findet man u.a.:
„Maßgeblich für die Gesamtbewertung ist auch das Ganze der erbrachten Leistung. Dabei sind Angemessenheit des Ausdrucks, richtige Anwendung der Fachterminologie und sprachliche Richtigkeit – einschließlich Interpunktion und Orthographie – von Bedeutung. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der Muttersprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von (…)Notenpunkten.“
hth
Nääää (und Tach auch),
find ich unfähr: bei uns ist 2+2 nur in angekündigten Arbeiten 4, sonst auch schon mal 7 oder so …
Seufz!
rambam