Gesetz gesucht

Gibt es ein Gesetz, welches Berufskraftfahrer, welche in Doppelbesatzung fahren, ein Einzelzimmer zur Übernachtung garantiert?

Nein.

wo bleibt denn da die Romantik?

Nein, da gibt es kein GEsetz.
Helfen kann eine Betriebsvereinbarung, ein Zusatz im Arbeitsvertrag oder eine tarifvertragliche Regelung.
Ich denke aber nicht, dass eines davon zutreffen wird.
Ein Urteil zu Doppelzimmern habe ich gefunden:

BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 589/88
Amtlicher Leitsatz:

1.

Der Chorsänger eines bayerischen Chores hat keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer während einer Gastspielreise.
2.

Er muß im Regelfall die unentgeltlich bereitgestellte Unterbringung in einem Doppelzimmer akzeptieren, es sei denn, es läge ein triftiger Grund iS des Art 12 Abs 3 BayRKG für die Ablehnung vor.
3.

Starkes Schnarchen des Sängers kann für ihn ein triftiger Grund sein, wenn sich Kollegen über sein Schnarchen beschweren.

Sorry, eine OT-Bemerkunf von mir:

Das „starke Schnarchen“ ist für den Schnarcher ein triftiger Grund für das Einzelzimmer? Was ist mit dem Kollegen? Für den wäre es keiner?
Sachen gibt’s… :slight_smile: :smile:

Grüße vom
Tinchen

Die Idee mit dem Arbeitsvertrag ist super. Manchmal kommt man auf die naheliegendsten Sachen nicht… Die Formulierung könnte lauten " Bei Notwendigkeit einer auswärtigen Unterbringung wird diese in einem Einzelzimmer, mit mindestens Halbpension, nicht unter 3 Sterne gemessen an deutschem Standard garantiert und durch die Firma getragen. Bei Nichteinhaltung wird eine Netto Entschädigung von 50€ pro Tag an den AN gezahlt"…
Gibt’s dazu noch Verbesserungsvorschläge?

Ähhm, für wen fragst du eigentlich? Das soll in deinen Arbeitsvertrag? Oder du musst den schreiben?
Von dieser Formulierung träumen die meisten Berufskraftfahrer. Übernachtet wird üblicherweise im LKW.
Solltest du diese Formulierung durchbekommen, Respekt.

Soon

Eine solche Formulierung wäre der Traum jedes Angestellten.
Wenn ein Arbeitgeber unter so eine Regelung seine Unterschrift setzt, könnte die Regelung trotzdem unwirksam sein.
Der Anscheinsbeweis spricht dann nämlich dafür, dass der Arbeitgeber nicht zurechnungsfähig war oder zur Unterschrift gezwungen wurde.

Bald nicht mehr:

Nun, ich werde mich, wenn denn, einstellen lassen und das mit Probezeit um im Fall eines Falles jederzeit wechseln zu können. Habe jedoch nicht mehr die Absicht, mich wie einen Leibeigenen behandeln zu lassen. Zimmer ohne WC, ohne Heizung oder aber mit ungelogen 1m hoch Schimmel an den Wänden haben nix mehr mit menschenwürdiger Unterkunft zu tun. Hotels haben in der Vergangenheit immer öfter erklärt sie wären überbucht und darum müsse man als Fahrer auf eine Pension in der Nähe ausweichen. Das angeblich überbuchte Zimmer wird dann für die selbe Nacht noch ein mal verkauft. Darum hatte ich dem Fahrergewerbe schon innerlich abgeschworen. Das Einzelzimmer soll in meinen Augen einen Ruhepol darstellen und der Erholung nach einem harten Arbeitstag dienen.Ich bin eigentlich immer gern gefahren und Fahrer werden gesucht. Also gilt es eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden und im Arbeitsvertrag rechtssicher festzumachen oder einfach in einem anderen Bereich als der Fahrerei tätig zu werden…