Gesetz und Dashcam

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe eine Frage zum Thema Dashcam und deren Gebrauch. Erstens: Ist eine Dashcam im Fahrzeug (Auto) zugelassen? Zweitens: Darf ich diese Dashcam-Aufzeichnungen (bei Unfall oder Gefahr im Straßenverkehr) für Polizei oder Gericht verwerten? Welches Urteil gibt es darüber? Ganz liebe Dank im voraus.

Hi

von 2018 vor der Einführung der DSGVO https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

von 2021 nach Einführung der DSGVO https://www.dr-datenschutz.de/urteil-dashcam-aufnahmen-als-beweismittel-unzulaessig/

ich schätze da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und ich würde es als Dashcam-Nutzer nicht darauf ankommen lassen.

Gruß H.

Ich zeichne immer mit einer endlosschleife von 8std auf.
Hauptsächlich wegen der Landschaftsaufnahmen.
Veröffentlicht wird da nichts.
Allerdings war letztes Jahr bei einem Unfall in den ich aber nicht selber verwickelt war, die Französische Gendarmerie und eine schwer verletzte Motorradfahrerin sehr dankbar darüber das ich mit den Aufnahmen zur klärung des Unfallgeschehens beitragen konnte.
Ohne die Aufnahmen hätte der verursachende Autofahrer wohl alle schuld von sich weisen können.

Datenschutz hin oder her, wenn Dashcamaufnahmen wie in dem Fall zur aufklärung beitragen könnten wird sich wohl jeder Richter auch dafür interessieren.
Auch an meinen Motorrädern läuft bei jeder Fahrt eine Kamera mit .
Tut ja keinem weh.

Wie ist das eigentlich bei Dokumentationsfilmen?
Vor einigen Jahren wurde bei uns der Bau der Umgehungsstrasse über Jahre mit der Kamera begleitet und später im Fernsehen gesendet.
Jede menge Personen und Fahrzeuge waren klar zu erkennen ohne das sie es wußten das sie gefilmt wurden.
Wie sieht das da mit dem Datenschutz aus?
Gruß
Jürgen

Ich klemme mich hier mal dran und erweitere die Frage um
Wie ist das eigentlich beim filmen von Trainingsfahrten mit dem Rennrad?

Hi

Frankreich hat völlig andere Ideen zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten als D - angefangen mit den gefilmten Autokennzeichen für die automatisierte Geschwindigkeitskontrolle auf den Autobahnen etc.

In D wird der Datenschutz groß geschrieben - genau genommen müsstest du von jedem der vor dir fahrenden Fahrzeuglenker die Erlaubnis einholen, sein Fahrzeug zu filmen und im Falle eines Unfalls die Aufnahmen verwerten zu dürfen.

Endlosschleife wird nicht gern gesehen - könntest du im zweiten Link gerne noch einmal nachlesen

das ist eine völlig andere Hausnummer, weil da die Umgebung im Fokus liegt und die vorbeikommenden Menschen/Fahrzeuge „Beiwerk“ sind

Identisch wie beim Filmen mit Dashcam im Auto - weil der Fokus auf den anderen Verkehrsteilnehmern liegt, deren Persönlichkeitsrechte damit ggf. verletzt werden

Klar wo kein Kläger da kein Richter …

Gruß h.

Sehe ich genauso.
Wobei auch bei mir die Landschaft das wichtige ist.
Die anderen Verkehrsteilnehmer sind da eher störend.

naja, eine private individuelle Sicht, so nachvollziehbar sie auch sein mag, muss nicht zwangsläufig deckungsgleich zu geltendem Recht sein … oder anders formuliert (um den Profilspruch zu zitieren): „Auch was schon immer so gemacht wurde ist deshalb nicht zwangläufig auch richtig:wink:

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Das wiederum sehen Richter bei Dashcams sicher anders - Wenn es dir um Landschaften ginge würdest du das Ding im Stadtverkehr oder auf der Autobahn ja nicht mit laufen lassen

Wenn du Deinen Satz ernst meinen würdest, kämst du auch gar nicht auf die Idee, das Video deiner Dashcam bei Verkehrsunfällen oder sonstigen zur Klärung der Rechtslage zu nehmen.

Die Polizei hat das Monopol darauf, Videoaufnahmen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu machen und zu verwerten – und damit sind private Dashcams nach deutschem Recht raus.

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Nö. Dann gäbe es keinerlei Überwachungskameras in Kaufhäusern, Bahnhöfen oder an Haustüren.

Der Punkt ist nicht das Monopol der Polizei, sondern der ORT der Aufnahme und daraus folgend das Persönlichkeitsrecht der aufgenommenen Personen, das dann ggf. verletzt wird.

Und selbstverständlich kann man nicht einfach erzählen, man nehme ja nur die Landschaft auf. Auch Richter ziehen sich die Hose nicht mit der Kneifzange an. Irgendetwas anders zu bezeichnen macht es nicht zu etwas anderem. Landschaftsaufnahmen während der Fahrt mit der fest installierten, niedrig auflösenden Kamera glaubt niemand.

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Eine Idee:
Wenn die Kamera eine extrem niedrige Auflösung hätte oder absichtlich unscharf aufnehmen würde, dann könnte man schon noch gut erkennen, das der rote Kombi einen geschnitten hat - aber ohne erkennbare Personen oder lesbare Kennzeichen wäre das doch kein Datenschutzproblem.

Es gab doch auch Urteile zu Kameras, die 20s im flüchtigen Speicher haben und erst nach Knopfdruck oder starker Beschleunigung (Aufprall) die Aufnahme dauerhaft abspeichern.
Anlassbezogen darf ich doch filmen - etwa beim Beobachten einer Straftat?

Ich mag die Dauerüberwachung durch Laien ja auch nicht. Wer weiß, auf welchen YouTube Filmchen ICH schon zu sehen bin?

Aber dennoch fährt die Angst mit, einmal in einen Unfall verwickelt zu werden, bei dem aus dem Auto Chantal, Kevin und Jan-Luca steigen und sagen: „Ich schwöre, der hat nicht geblinkt.“