Eine Idee:
Wenn die Kamera eine extrem niedrige Auflösung hätte oder absichtlich unscharf aufnehmen würde, dann könnte man schon noch gut erkennen, das der rote Kombi einen geschnitten hat - aber ohne erkennbare Personen oder lesbare Kennzeichen wäre das doch kein Datenschutzproblem.
Es gab doch auch Urteile zu Kameras, die 20s im flüchtigen Speicher haben und erst nach Knopfdruck oder starker Beschleunigung (Aufprall) die Aufnahme dauerhaft abspeichern.
Anlassbezogen darf ich doch filmen - etwa beim Beobachten einer Straftat?
Ich mag die Dauerüberwachung durch Laien ja auch nicht. Wer weiß, auf welchen YouTube Filmchen ICH schon zu sehen bin?
Aber dennoch fährt die Angst mit, einmal in einen Unfall verwickelt zu werden, bei dem aus dem Auto Chantal, Kevin und Jan-Luca steigen und sagen: „Ich schwöre, der hat nicht geblinkt.“