Gesetz zum horten von Münzgeld

Hallo zusammen,

nachdem ich letztens in meiner Fernsehzeitschrift in dem Kasten „Skurile Gesetze“ gelesen habe, dass es ein Gesetzt gibt, welches das Horten von Kleingeld verbietet, wollte ich mir den Gesetzestext mal im Orginal ansehen.
Das MünzG sagt darüber jedenfalls nichts aus (oder ich habe etwas übersehen) und auch Google spuckt immer wieder nur Foreneinträge aus, in denen User gleiches behaupten, wie die Fernsehzeitung.

Kennt jemand dieses Gesetz und wo kann man es nachlesen? Oder gibt es das gar nicht?

Gruß
Torben

Hallo,

soll das wirklich ein deutsches Gesetz sein?
Im Ausland gibts ja auch die skurilsten Dinger.

Gruß,
Markus

Soll tatsächlich ein deutsches Gesetz sein.

Wie gesagt, weiß ich aber nichteinmal, ob es das tatsächlich gibt. Desswegen frage ich :wink:

Wie gesagt, weiß ich aber nichteinmal, ob es das tatsächlich
gibt.

Glaub ich dir :wink:
Ich hab nur in Deutschland noch nie von so was gehört, daher kam mir spontan der Gedanke mit dem Rest der Welt.

Hallo,

Das MünzG sagt darüber jedenfalls nichts aus (oder ich habe
etwas übersehen) und auch Google spuckt immer wieder nur
Foreneinträge aus, in denen User gleiches behaupten, wie die
Fernsehzeitung.

Kennt jemand dieses Gesetz und wo kann man es nachlesen? Oder
gibt es das gar nicht?

das gibts in Deutschland genauso wenig wie ein Gesetz, das das Verbrennen von Banknoten unter Strafe stellt (letzteres ist ja auch im Umlauf).

Gruß
Christian

Dankeschön.
Macht also doch Sinn, Quellen zu hinterfragen und nicht alles unbedacht zu übernehmen.

Jedenfalls erklärt das, warum ich auch nach längerem Suchen keinen Paragraphen finden konnte.

Gruß
Torben