Gesetz zur Zwangskastration in Polen & Frankr

Hallo,

Ich bleibe bei meinen obigen Aussagen.

ist ja ok, jeder soll seine Ansichten haben.

Eine Gesellschaft kann so etwas nicht „um jeden Preis“
verhindern.
Der Preis wäre zu hoch.

Was ist hier ein Preis, wer bekommt etwas dafür und am interessantesten: wer zahlt!?

Viele Grüße

Was ist mit dem Grundrecht der Opfer?

Das wird durch die Staatsgewalt nicht tangiert.

Menschenrechte sind nicht aufrechenbar. Wir haben hier zum Glück kein Auge-um-Auge-Rechtssystem, auch wenn sich das manche immer mal wieder gern wünschen.

WoDi

Was ist hier ein Preis, wer bekommt etwas dafür und am
interessantesten: wer zahlt!?

Zahlen tust du und ich und alle anderen.

Der Preis für unsere Furcht vor Terrorangriffen z.B. ist, dass wir ein großes Stück Freiheit verloren haben und es zu unseren Lebzeiten oder vielleicht nie wieder zurück bekommen.

Der Preis, den wir zahlen, wenn wir uns auf die Stufe von Verbrechern begeben ist, dass wir selbst zu welchen werden. Wir verlieren ein bedeutendes Stück Zivilisation.

Ich rede hier von der Gesellschaft. Dass der einzelne Betroffene das anders sieht, ist vollkommen klar und sehr verständlich.
Die Gesellschaft aber darf nicht rachsüchtig sein. Sie muss die Rechte des Einzelnen schützen, auch des Verbrechers, um nicht zu verrohen und letztlich unterzugehen.

Es hat genug Gesellschaften gegeben, die die Menschenrechte nicht geachtet haben und es gibt immer noch solche Gesellschaften.

Möchtest du in einer solchen leben?

WoDi

In einem Punkt haben wir aber doch scheinbar aneinander vorbei geredet:
Es geht mir nicht um Rache (das wären dann Deine Gedanken), sondern um Schutz.

Naja Du hast Deine Meinung ich meine, ich glaube wir können hier aufhören, da wir uns immer im Kreis drehen.
Sorry aber ich bleib dabei und Du läßt dich wahrscheinlich auch nicht umstimmen.

Danke für die Diskussion und einen schöne Woche noch

Gruß RS99

Hallo!

Mich nervt es, ehrlich gesagt, deshalb sehr, wenn bei solchen
Diskussion dann immer gleich latent der Vorwurf daherkommt
„und die Opfer sind dir egal oder wie?“

Ich meine es nicht latent. Prinzipiell kommen die Opfer erst
dann zur Sprache, wenn sie es sind (dann kann man nur noch
"reparieren, aber nicht entschädigen oder wieder gutmachen).

Nein, bei strafrechtlichen Fragen kommen die Opfer doch sehr wohl als potentielle/künftige/abstrakte vor, die es zu schützen gilt.
Die tatsächlichen/vergangenen/konkreten Opfer sind im modernen Strafrecht aber mit guten Gründen außen vor (abgesehen von der Möglichkeit als Nebenkläger aufzutreten, die bei einigen Deliktgruppen gegeben ist).

_ ℂ Λ ℕ Ð I Ð € _

Hallo!

Schau mal wie oft in den letzten Jahren ein Vergewaltiger nach
seiner Haftstrafe wieder zuschlägt. Jetzt aber bitte keine
Statistiken aufführen, dass dies ja nicht so oft der Fal wäre.

„Ich benütze ein Argument, aber ruiniere mir das bloß nicht mit Fakten.“ Tatsächlich ist die Rückfallqoute nicht so hoch, wie allgemein angenommen wird.

Wie gesagt jedes Kind ist eines zu viel.

Ja. Aber es gibt KEINE Methode, mit der man jeden Mißbrauch verhindern könnte - außer vielleicht einer Zwangskastration aller deutschen Männer. Mit deinem Argument könnte man im Prinzip auch diese Maßnahme rechtfertigen, denn man kann sicher sein, daß damit mindestens ein Kind geschützt wird. Wenn Du jetzt sagst: Ja, aber das wäre unverhältnismäßig … dann bist Du genau an dem Punkt, an dem wir sind: Man kann durchaus über die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit von Mitteln diskutieren, selbst wenn jedes Kind eines zuviel ist.

Gruß,
Max

Naja Du hast Deine Meinung ich meine, ich glaube wir können
hier aufhören, da wir uns immer im Kreis drehen.
Sorry aber ich bleib dabei und Du läßt dich wahrscheinlich
auch nicht umstimmen.

So ist es.
Du solltest allerdings bedenken, dass ich die geltende Gesetzeslage beschrieben habe, während du lediglich deinem Wunschdenken Raum gabst.

Danke für die Diskussion und einen schöne Woche noch

Ebenso.

WoDi

In einem Punkt haben wir aber doch scheinbar aneinander vorbei
geredet:
Es geht mir nicht um Rache (das wären dann Deine Gedanken),
sondern um Schutz.

Dieser von dir und anderen gewünschte Schutz ist auf diese Weise nicht realisierbar, wie überhaupt ein allumfassender Schutz - ganz gleich, wovor - nicht machbar ist.

WoDi

Hi t.

Denk doch mal nach: zu schnel fahren ist eine Ordnungswidrigkeit.
Versuche mal durch einen ganz normalen Arbeitstag, Fahrt zur Arbeit, Einkaufen, Restaurantbesuch (Alkohol), etc. zu kommen, ohne eine einzige Rechtsverordnung zu verletzen.

Gar nicht sooo einfach, gell?

Und für jedes Bagatelldelikt gibts gleich eins mit der chemischen Keule. Das würd ich lieber nicht haben wollen.

Nick

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Von allumfassend sprach ich auch nicht.Kein Schutz der Welt kann allumfassend sein.
Aber mir ging es jetzt auch nur noch mal um die Differenzierung Rache/Schutz.

Hi,
da kann Roman Polanski aber froh sein, daß er nicht nach Polen ausgeliefert wird.
lg O

Hallo,

Nein, bei strafrechtlichen Fragen kommen die Opfer doch sehr
wohl als potentielle/künftige/abstrakte vor, die es zu
schützen gilt.

Die „tatsächlichen“ Opfer werden im Strafrecht ein zweites Mal geopfert, weil

Die tatsächlichen/vergangenen/konkreten Opfer sind im modernen
Strafrecht aber mit guten Gründen außen vor

sie nicht gehört werden und ihr Schaden nicht zur Straffindung beiträgt. Ein sonst übliches Verfahren in unserem Rechtssystem, Schaden ermitteln und ersetzen.

Welche guten Gründe meinst du im Einzelfall?

Worin besteht eine Verbesserung des Schutzes möglicher Opfer bei einem Wiederholungstäter? Ist doch Stillstand, wenn keine erweiterten Maßnahmen ergriffen werden.

Gruß
Der Franke

Hallo!

Die „tatsächlichen“ Opfer werden im Strafrecht ein zweites Mal
geopfert, weil

Die tatsächlichen/vergangenen/konkreten Opfer sind im modernen
Strafrecht aber mit guten Gründen außen vor

sie nicht gehört werden und ihr Schaden nicht zur Straffindung
beiträgt.

Das mag sein (abgesehen von der Möglichkeit als Nebenkläger aufzutreten, das es eben bei Delikten wie Missbrauch und Vergewaltigung sehr wohl gibt), aber das geht doch jetzt arg weit über das Threadthema hinaus. Hier gehts um die Grundfeste des modernen Strafrechts, das ein Verbrechen als ein Verbrechen gegen ein abstraktes Rechtsgut begreift, nicht gegen eine konkrete Person.

Worin besteht eine Verbesserung des Schutzes möglicher Opfer
bei einem Wiederholungstäter? Ist doch Stillstand, wenn keine
erweiterten Maßnahmen ergriffen werden.

Wie unten breit diskutiert: keine Verbesserung ohne „Preis“. Bei der Kastration ist m.E. der Preis enorm (Eingriff des Staates in die körperliche Integrität seiner Staatsbürger) und die Verbesserung minimal (zweifelhafte Wirksamkeit). Ist nicht alles eine Verbesserung, was nicht stillsteht.

_ ℂ Λ ℕ Ð I Ð € _

ein letztes mal :wink:

Du solltest allerdings bedenken, dass ich die geltende
Gesetzeslage beschrieben habe, während du lediglich deinem
Wunschdenken Raum gabst.

Wäre natürlich jetzt interessant zu wissen wass Dein Wunschdenken ist :wink:

Gruß RS99

Wäre natürlich jetzt interessant zu wissen wass Dein
Wunschdenken ist :wink:

Dass das geltende Rechtssystem unangetastet bleibt.

…dann sollen die Franzosen mal bei ihrem eigenen Kulturminister anfangen.

Unterscheidung Pädophil und Kindesmissbrauch
Tach an alle,

nur zur Info: Pädophil sind diejenigen Männer, die sich zu Kindern sexuell hingezogen fühlen, wobei es bei den allermeisten nie zu einem Übergriff kommt. Denen gilt übrigens díe Therapie der Charité.
Kindesmissbrauch hingegen, sind laut den Zahlen der deutschen Kriminalstatistik nicht die bösen alten Männer, sondern in der allergrößten Mehrzahl Jugendliche zwischen 14- 17 Jahren!
Es hieße also, die eigenen Kinder kastrieren zu wollen.
Zu beachten sei, daß die Pläne der Union vorsehen, daß in Zukunft sogar Kindesmissbrauch vorliegt, wenn der Täter/die Täterin jünger als das Opfer ist.
Da dies aber ein anderes Thema ist, belasse ich es dabei.

Strubbel
S:open_mouth:)