Hallo Klaus,
Verfassungsbeschwerden verletzen natürlich nicht deine Grundrechte, wie HH meint, sondern im Gegenteil, sie sind ein Mittel, von Gerichten begangene Grundrechtsverletzungem anzuzeigen.
Die Grundrechte findest du in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes. Paragrafen einfachen Rechtes und andere Vereinbarungen gelten nur insoweit, als sie dem Grundgesetz nicht widersprechen. Darüber wacht theoretisch das Verfassungsgericht.
Gerichte können aus vielen Gründen zu grundgesetzeswidrigen Urteilen kommen, sowohl durch Irrtümer als auch durch Korruption im weitesten Sinne. Beispiele dafür findest du im Internet zu Tausenden. Ein prominentes Beispiel sind Verfassungsbeschwerde von Friedenskämpfern gegen Politiker, die an der Entscheidung zur verfassungswidrigen Mitwirkung an Kriegen beteiligt waren.
In diesem, wie auch vielen anderen Fällen, hat das BVerfG als Kontrollinstanz versagt, weil es den selben Einflüssen unterliegt wie die Gerichte, die sie eigentlich kontrollieren sollen. Das gilt leider auch für die Medien, die als vierte Macht im Staate angesehen werden. In beiden Fällen ist die Kontrollfunktion praktisch eingeschränkt.
Praktisch beginnt die Einschränkung aber schon viel früher, da schon viele Strafanträge nicht zur Verhandlung zugelassen werden und es in vieler Hinsicht sehr aufwendig ist, ein Anliegen durchzufechten. Und selbst wenn ein Aliegen „Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde“ geworden ist, kann es sein, dass das BVerfG sich nicht damit befasst.
Ein Beispiel eines GG-verletzenden Gerichtsbescheides nannte ich oben. Ein weiteres wäre der Fall, dass ein Gericht in eigenem Interesse einem Angeklagten sein Recht auf Anhörung einschränkt. Oder der Fall, dass er in seinem Urteil den Gesundheitszustand des Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt.
Bumi