Gesetze, Gerichtsurteile, Grundrechtsverletzung

Hallo Leute,

ich las: „Gesetze oder Gerichtsurteile, die den Kläger direkt in einem Grundrecht verletzen, können Gegenstand einer
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht sein.“
Was sind das für Gesetze oder Gerichtsurteile, die jemanden in seinem Grundrecht verletzen können?

Kann mir da jemand weiterhelfen was damit gemeint sein soll?
Herzlichen Dank im Voraus.
Gruß,
Klaus

Hi,

Verfassungsbeschwerden sind, wie gesagt, Gesetze oder Verordnungen, die deine Grundrechte verletzen.

Z.B. das es zu wenig Geld für Hartz 4 empfänger gibt und diese Leute zu sehr am Existenzminimum hängen.

Oder das Zugangserschwerungsgesetz von Frau von der Leyen, das zu Zensurzwecken missbraucht werden kann, wenn es durchgesetzt wird.

Das Gericht urteilt dann darüber, ob diese Gesetze geändert werden müssen oder nicht.

mfg,

Hanzo

Hallo Klaus,
Verfassungsbeschwerden verletzen natürlich nicht deine Grundrechte, wie HH meint, sondern im Gegenteil, sie sind ein Mittel, von Gerichten begangene Grundrechtsverletzungem anzuzeigen.

Die Grundrechte findest du in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes. Paragrafen einfachen Rechtes und andere Vereinbarungen gelten nur insoweit, als sie dem Grundgesetz nicht widersprechen. Darüber wacht theoretisch das Verfassungsgericht.

Gerichte können aus vielen Gründen zu grundgesetzeswidrigen Urteilen kommen, sowohl durch Irrtümer als auch durch Korruption im weitesten Sinne. Beispiele dafür findest du im Internet zu Tausenden. Ein prominentes Beispiel sind Verfassungsbeschwerde von Friedenskämpfern gegen Politiker, die an der Entscheidung zur verfassungswidrigen Mitwirkung an Kriegen beteiligt waren.

In diesem, wie auch vielen anderen Fällen, hat das BVerfG als Kontrollinstanz versagt, weil es den selben Einflüssen unterliegt wie die Gerichte, die sie eigentlich kontrollieren sollen. Das gilt leider auch für die Medien, die als vierte Macht im Staate angesehen werden. In beiden Fällen ist die Kontrollfunktion praktisch eingeschränkt.

Praktisch beginnt die Einschränkung aber schon viel früher, da schon viele Strafanträge nicht zur Verhandlung zugelassen werden und es in vieler Hinsicht sehr aufwendig ist, ein Anliegen durchzufechten. Und selbst wenn ein Aliegen „Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde“ geworden ist, kann es sein, dass das BVerfG sich nicht damit befasst.

Ein Beispiel eines GG-verletzenden Gerichtsbescheides nannte ich oben. Ein weiteres wäre der Fall, dass ein Gericht in eigenem Interesse einem Angeklagten sein Recht auf Anhörung einschränkt. Oder der Fall, dass er in seinem Urteil den Gesundheitszustand des Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt.

Bumi