Gesetzesänderung Morbus Crohn

Hallo liebe Experten,
vor einigen Tagen hörte ich, dass MC-Geschädigte ab dem 01.09.2009 nun, erleichtert durch Gesetzesänderungen, Schwerbehindertenausweise „leichter“ und ohne viel Rechtsstreit beantragen können.

Leider habe ich dazu nicht viele Infos im Internet gefunden.
Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus? Wie genau kann ich mir das vorstellen? Und gibt es dazu einige seriöse Berichte die ich mir dazu durchlesen kann? Wenn ja wo? :smile:

Und wenn das alles so der Richtigkeit entspricht, wie schätzt Ihr dieses Gesetz ein, in Bezug auf „Haltbarkeit“ und Dauer? Habe da so meine Zweifel, dass dieses Gesetz schon schnell wieder über den Haufen geworfen werden könnte.

Bitte um Eure Meinung :smile:

Danke für die Mühe und ich hoffe, dass Ihr etwas findet, denn ich habs leider vergebens versucht :frowning:

Liebe Grüße
Jan

Hallo,

seit 01.01.09 gilt die „Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersmedV)“:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…
Morbus Crohn findest Du auf Seite 55. Da hat sich aber gegenüber den alten „Anhaltspunkten“ gar nix geändert, die Definitionen sind wortgleich übernommen worden.

&Tschüß
Wolfgang

Guten Tag,

Hallo Jan! Wie schon mein Vorredner Dir geantwortet hatte, hat sich da scheinbar nichts geändert. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir außerdem noch bestätigen, dass zumindest die Antragsphase keinesfalls leichter oder kürzer geworden ist. Ich selber habe MC, Antrag gestellt Anfang Oktober, seither warte ich. Zwischenzeitlich kam eine Benachrichtigung, dass das Amt noch weitere Unterlagen von meinen Ärzten anfordern würde und dass das alles noch dauern kann, bis sie sich wieder melden. Du siehst, wir sind keine VIP´s! :wink:

Herzliche Grüße!