Hallo liebe Experten,
vor einigen Tagen hörte ich, dass MC-Geschädigte ab dem 01.09.2009 nun, erleichtert durch Gesetzesänderungen, Schwerbehindertenausweise „leichter“ und ohne viel Rechtsstreit beantragen können.
Leider habe ich dazu nicht viele Infos im Internet gefunden.
Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus? Wie genau kann ich mir das vorstellen? Und gibt es dazu einige seriöse Berichte die ich mir dazu durchlesen kann? Wenn ja wo?
Und wenn das alles so der Richtigkeit entspricht, wie schätzt Ihr dieses Gesetz ein, in Bezug auf „Haltbarkeit“ und Dauer? Habe da so meine Zweifel, dass dieses Gesetz schon schnell wieder über den Haufen geworfen werden könnte.
Bitte um Eure Meinung
Danke für die Mühe und ich hoffe, dass Ihr etwas findet, denn ich habs leider vergebens versucht
Liebe Grüße
Jan