Hallo,
in der Regel ist sehr vieles bereits in der Schulordnung zu erkennen, die jede Schule individuell für sich erstellt.
Somit werden einige Fragen beantwortet - andere bleiben offen.
Gesetze gibt es auch, von dnen Schüler und sehr oft Eltern keine Ahnung haben, weil sich kaum jemand die Mühe macht, sich durch die Landesschulverordnung/Schulgesetz zu lesen.
Beispiel:
Zuckerfreie Getränke (Wasser) zB sind oft im Unterricht erlaubt. Speisen nicht - dafür sind auch die Pausen gedacht.In 1 1/2 Stunden wird kaum ein Kind verhungern.
In vielen Schulen werden Ausnahmen gemacht, wenn zB.Kinder vor der Schule noch zur Blutabnahme mßten und/oder Tabletten nehmen müssen, bei denen eine nüchterne wartefrist besteht. Dann darf auch im Unterricht ein kleiner Snack verzehrt werden.
Manches wird halt entsprechend der Situation so oder so gehändelt - halt nach gesunden oder weniger gesundem Menschenverstand!
Ein leicht erkältetes Kind darf an mancher Schule Bonbons lutschen auf anderen nicht.
Der Toilettengang dagegen ist ein Grundrecht!
Die Art einer Erkrankung geht die Schule in der Regel nichts an - ebensowenig wie einen Arbeitgeber!
Allerdings darf man sich beim Verschweigen des Krankheitsgrund nicht wundern, wenn bei einer Folge- oder Dauererkrankung darauf nicht Rücksicht genommen wird!
Eine mündliche Benotung wird jeder Lehrer erklären können - aber auf welcher Grundlage möchte der elterliche Laie dies anfechten. Da wird es schwierig.
Anfechtbar wird es zumeist, wenn die mündlichen und schriftlichen Benotungen weit von einander abweichen und es deswegen zu Mutmaßungen kommt.
Handyverbot händelt jede Schule individuell und auch die Maßnahmen wie das Einziehen eines Handys, was sich die Schüler/Eltern nach Schulschluss abholen können ist durchaus rechtens, da dies unter Ordnungsmaßnahme fällt.
Schüler werden sicherlich auch 6 Schulstunden ohne bleibende Schäden auf ein Handy verzichten können.
Als langjähriger Elternvertreter kann ich sagen das auch die Elternvertreter solche Maßnahmen mittragen und absegnen!
Aber es steht jedem frei sich im Schulalltag einzubringen und aktiv in Schulangelegenheiten mit zu wirken.
Eine detailierte Übersicht/Zusammenfassung über Gesetzeslücken und Irrtümern gibt es nach meiner Kenntnis nicht.
Wäre aber sicherlich interessant und nützlich so ein Werk zu verfassen.
Leider hat jedes Bundesland und oft auch jede Schule andere Regeln - so das man sich meist nur auf das Grundgesetz, sowie Schulgesetz berufen kann.
…und es wäre ja auch nicht erstrebenswert wenn man jeden Furz reglementieren würde…oder?
„Gibt es Gesetze, die den Lehrern den Schulalltag doch sehr erschweren können, von denen die meisten Schüler gar nichts wissen?“
Wenn ja - worin besteht die Motivation diese in Erfahrung zu bringen, wenn nicht dies missbräuchlich zu verwenden?
Viele Grüße
tina