Gesetzeslücken im Schulalltag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einige Fragen zum Schulsystem bzw. zum Schulrecht in Deutschland.
Welche großen Gesetzeslücken bzw. Grauzonen gibt es im Schulalltag, von denen die Schüler und Eltern nichts wissen? Ist eine mündliche Note z.B. anfechtbar bzw. muss der Lehrer diese begründen können oder reicht seine subjektive Einschätzung als Begründung aus? Wie sieht es mit dem Handyverbot an deutschen Schulen aus? darf der Lehrer das Trinken und Essen im Unterricht verbieten und darf der Lehrer den Grund des „gesundheitlichen“ Fehlens erfragen?
Ich wäre ihnen über eine Übersicht sehr dankbar, wo die Gesetzeslücken oder sogar Irrtümer im Schulalltag zusammengefasst sind. Gibt es Gesetze, die den Lehrern den Schulalltag doch sehr erschweren können, von denen die meisten Schüler gar nichts wissen?

Vielen herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Antworten

Mit freundlichen Grüßen
Phipz10

Hallo,

in der Regel ist sehr vieles bereits in der Schulordnung zu erkennen, die jede Schule individuell für sich erstellt.
Somit werden einige Fragen beantwortet - andere bleiben offen.

Gesetze gibt es auch, von dnen Schüler und sehr oft Eltern keine Ahnung haben, weil sich kaum jemand die Mühe macht, sich durch die Landesschulverordnung/Schulgesetz zu lesen.

Beispiel:
Zuckerfreie Getränke (Wasser) zB sind oft im Unterricht erlaubt. Speisen nicht - dafür sind auch die Pausen gedacht.In 1 1/2 Stunden wird kaum ein Kind verhungern.
In vielen Schulen werden Ausnahmen gemacht, wenn zB.Kinder vor der Schule noch zur Blutabnahme mßten und/oder Tabletten nehmen müssen, bei denen eine nüchterne wartefrist besteht. Dann darf auch im Unterricht ein kleiner Snack verzehrt werden.
Manches wird halt entsprechend der Situation so oder so gehändelt - halt nach gesunden oder weniger gesundem Menschenverstand!
Ein leicht erkältetes Kind darf an mancher Schule Bonbons lutschen auf anderen nicht.

Der Toilettengang dagegen ist ein Grundrecht!

Die Art einer Erkrankung geht die Schule in der Regel nichts an - ebensowenig wie einen Arbeitgeber!
Allerdings darf man sich beim Verschweigen des Krankheitsgrund nicht wundern, wenn bei einer Folge- oder Dauererkrankung darauf nicht Rücksicht genommen wird!
Eine mündliche Benotung wird jeder Lehrer erklären können - aber auf welcher Grundlage möchte der elterliche Laie dies anfechten. Da wird es schwierig.
Anfechtbar wird es zumeist, wenn die mündlichen und schriftlichen Benotungen weit von einander abweichen und es deswegen zu Mutmaßungen kommt.

Handyverbot händelt jede Schule individuell und auch die Maßnahmen wie das Einziehen eines Handys, was sich die Schüler/Eltern nach Schulschluss abholen können ist durchaus rechtens, da dies unter Ordnungsmaßnahme fällt.
Schüler werden sicherlich auch 6 Schulstunden ohne bleibende Schäden auf ein Handy verzichten können.
Als langjähriger Elternvertreter kann ich sagen das auch die Elternvertreter solche Maßnahmen mittragen und absegnen!
Aber es steht jedem frei sich im Schulalltag einzubringen und aktiv in Schulangelegenheiten mit zu wirken.

Eine detailierte Übersicht/Zusammenfassung über Gesetzeslücken und Irrtümern gibt es nach meiner Kenntnis nicht.
Wäre aber sicherlich interessant und nützlich so ein Werk zu verfassen.
Leider hat jedes Bundesland und oft auch jede Schule andere Regeln - so das man sich meist nur auf das Grundgesetz, sowie Schulgesetz berufen kann.

…und es wäre ja auch nicht erstrebenswert wenn man jeden Furz reglementieren würde…oder?

„Gibt es Gesetze, die den Lehrern den Schulalltag doch sehr erschweren können, von denen die meisten Schüler gar nichts wissen?“

Wenn ja - worin besteht die Motivation diese in Erfahrung zu bringen, wenn nicht dies missbräuchlich zu verwenden?

Viele Grüße
tina

Hallo,

Welche großen Gesetzeslücken bzw. Grauzonen gibt es im
Schulalltag, von denen die Schüler und Eltern nichts :wissen?

Die meisten Dinge regeln Verwaltungsvorschriften. Vieles ist zum Glück nicht geregelt, damit im Einzelfall individuell reagiert werden kann.

Ist eine mündliche Note z.B. anfechtbar bzw. muss der Lehrer
diese begründen können oder reicht seine subjektive
Einschätzung als Begründung aus?

Einzelnoten sind nicht anfechtbar, lediglich Entscheidungen mit Aussenwirkung, d.h. Versetzung/Nichtversetzung. Jede Note muss transparent begründet werden, allerdings gehen die Meinungen was als Begründung gilt weit auseinander.

Wie sieht es mit dem
Handyverbot an deutschen Schulen aus?

Es gibt kein generelles Verbot, allerdings wieder länderabhängig. Normalerweise wird das mit einer Hausordnung geregelt.

darf der Lehrer das
Trinken und Essen im Unterricht verbieten und darf der

Klar darf er das, das ist unverschämtes Verhalten, andernfalls gibt es eine Ausnahme, wenn es sich um ein krankhaftes Verhalten handelt. Im Fachraum für Chemie oder Biologie schreiben auch die Unfallkassen vor, dass das nicht sein darf.

Lehrer
den Grund des „gesundheitlichen“ Fehlens erfragen?

Ja, darf er. Im Zweifelsfall kann sogar eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden.

Ich wäre ihnen über eine Übersicht sehr dankbar, wo die
Gesetzeslücken oder sogar Irrtümer im Schulalltag

zusammengefasst sind. Gibt es Gesetze, die den :Lehrern den

Schulalltag doch sehr erschweren können, von denen die :meisten
Schüler gar nichts wissen?

So viel Zeit habe ich jetzt beim besten Willen nicht. Eine Fundgrube wären die Verwaltungsgerichtsurteile der letzten Jahre. In BW zumindest sind die alle bei den entsprechenden Gerichten veröffentlicht.

Gruß

Lieber phipz10!

Sie haben eine Generalfrage gestellt, die Lehrer täglich fast manisch stellen, und zwar in zwei Fassungen:
1.Warum gibt es so viele Gesetze und Erlasse?
2. In welchem Gesetz oder Erlass ist das klar geregelt?

Lehrer sollten in erster Linie Pädagogen sein und erst in zweiter Linie „Paragraphemfresser“. Pädagogen treffen aus ihrer Perspektive mit ihrem oft juristischen „Bauchgefühl“ erstaunlich oft die juristisch richtige Entscheidung. Oft fehlt es aber an der Dokumentation…
Sie fragen nach mündlichen Noten:

Zuerst muss die Relation schriftlich-mündlich (…) festgelegt sein.
Dann ist die Definition der Noten zu berücksichtigen:
Bedeutung der Noten
a)„sehr gut“ (1): Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße;
b)„gut“ (2): Leistungen entsprechen den Anforderungen in vollem Umfang;
c)„befriedigend“ (3): Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen;
d)„ausreichend“ (4): Leistungen weisen Mängel auf, aber entsprechen noch den Anforderungen;
e)„mangelhaft“ (5): Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können;
f)„ungenügend“ (6): Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Nun geht es um den Begriff „Anforderungen“:
a)im Allgemeinen:
– auf die Leitgedanken
– Kompetenzen
– Ziele und
– Inhalte
die in den Lehr- und Bildungsplänen festgelegt sind und
b)im Besonderen:

– auf den Umfang,
– auf die selbstständige, richtige und prozessorientierte Anwendung der geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie
– auf die Art der Darstellung.
Bewertung von Schülerleistungen
erfordert die Berücksichtigung der
a) Eigenart der jeweiligen Schulart bzw. des Schultyps und
b) Altersstufe der Schüler.

Leistungsbewertungen sind gerichtlich schwer nachprüfbar. Richter beschränken sich daher nur auf die Einhaltung allgemeiner Grundsätze, da sie den behandelten Unterrichtsstoff und die konkrete Prüfungssituation nicht kennen:
Die Leistungsbewertung

  • muss sachlich erfolgen (z.B. keine übertrieben abwertenden oder wütenden Randbemerkungen bei schriftlichen Arbeiten),
  • darf das Grundrecht auf Gleichbehandlung nicht verletzen (z.B. alle Schüler müssen für eine Klassenarbeit die gleiche Bearbeitungszeit zur Verfügung haben; die Chancengleichheit muss gewahrt bleiben),
  • muss sachgerecht und nachvollziehbar sein (z.B. keine schlechtere Note in Mathe, weil die Arbeit Rechtschreibfehler enthält),
  • darf nicht willkürlich sein (z.B. keine schlechtere Note, weil ein Mädchen gepierct ist) und
    muss sich innerhalb eines verantwortungsvoll genutzten Beurteilungsspielraums abspielen (z.B. bei Kunstarbeiten und im Musikunterricht).

Dies als kleinen Einblick…
Gruß
Karlo

Hallo, der Lehrer muss jede Note begründen können-auch wenn dies immer subjektiv ist, essen u trinken im unterricht ist ermessenssache,zweites würde ich tolerieren!
Handy im Unterricht aus, ansonsten Schülersache

gruß von der unstrut

Sehr geehrter / geehrte phipz 10,
eine solche Vorschriftensammlung ist mit nicht bekannt - wäre sie mir bekannt, emphälte ich sie auch sicher nicht weiter. Das Schulsytem kann nämlich nur funktionieren, wenn alle drei „Säulen“ - Eltern / Schülerinnen und Schüler / Lehrkräfte - gemeinsam daran arbeiten - eine auf „Krawall“ ausgerichtete Grundhaltung, die zum Beispiel zum Ziel hat, Lücken in Vorschriften auszuspähen, um den Mitgliedern einer anderen Gruppe zu schaden, ist nicht hilfreich und wird von mir auf keinen Fall unterstützt. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob die „Gesetzeslücken“ gegen Eltern, Schüler/innen oder Lehrkräfte genutzt werden sollen.
Gerne bin ich bereit, auf konkrete Fragen zu antworten - dabei scheue ich mich auch nicht, gegebenenfalls ein Fahlverhalten - von wem auch immer -deutlich zu kennzeichnen.
Gruß Egolf

Hallo Phipz10,
Du stellst ja einen ganzen Sack voll Fragen, die sich nur mit langen Ausführungen beantworten lassen, wobei es auf die tatsächlichen Verhältnisse im konkreten Einzelfall ankommt.
Zunächst einmal, eigentlich gibt es keine rechtliche Grauzone im Schulrecht. In allen Bundesländern gelten Schulgesetze mit Ausführungsverordnungen und Erlassen. Was in der Vergangenheit noch „grau“ d.h. uzn klar war, hat die Rechtsprechung der Gerichte inzwischen geklärt.
Grundsätzlich steht der schulpflichtige Schüler in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis zum staatlichen Schulwesen, er hat bestimmte Pflichten wie Teilnahme am Unterricht, Erledigung der Aufgaben usw zu erfüllen. Die Lehrer haben einen Unterrichts- und Erziehungsauftrag, der sie berechtigt, den Schülern Aufgaben aufzugeben und ihr Verhalten zu reglementieren, beispielsweise Handy im Unterricht oder das Essen während des Unterrichts zu verbieten. Dabei müssen sie sich aber an die Rechts- und Verwaltungsvorschriften halten und an die allgemeinen Grundsätze wie Gleichbehandlung usw. Du siehst ein komplexes System,das in jedem Einzelfall geprüft werden muss.
Viele Grüße
Wilhelm Habermalz

Hallo, die Schulgesetze und die Rechtsprechung ist so, dass die Lehrer einen großen Beurteilungsspielraum haben. Letztlich lässt sich so viel darstellen und behaupten. Bei der Notenggebung gibt es die Möglichkeit, die mündliche Note mehr oder weniger gewichtig zu werten. Wenn dies am Anfang des Schuljahrs dargestellt worden ist, ist dagegen nicht mehr zu unternehmen. (Außer es lägen Rechtsmängel vor oder ein Verstoß gegen die Benotungsverordnung - Beispiel, das vorkam: Wenn der Lehrer sagt, ich gehe bei der mündlichen Note von 4,5 aus und mit jedem „Sich-Melden“ verbessert sich die Note um 1 Note - so ist dies rechtswidrig).
Wenn das Vertrauensverhältnis zu den Lehrern und zum Schulleiter gestört ist, so sollte man sich eine andere Schule suchen. Das ist immer noch der beste Weg.

Gruss Siegfried

Hallo!

Entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte, ich war verreist. Aber vielleicht können Sie ja jetzt immer noch etwas mit meinen Antworten anfangen.
Ich versuche einmal auf die Fragen einzugehen.

Zunächst ist allgemein zu sagen, dass jeder Lehrer einen sogenannten „Pädagogischen Spielraum“ hat, das ist wahrscheinlich das, was Sie als Grauzone bezeichnen. Zum Beispiel hat ein Gericht erst wieder bestätigt, dass ein LEhrer einem Schüler auch mit einer 4,4 eine 5 geben darf und ihn damit durchfallen lassen, auch wenn es rechnerisch die 4 wäre, wenn er nicht glaubt, dass der Schüler im Folgejahr besteht

Eine mündliche Note ist generell nicht anfechtbar. Allerdings muss der Lehrer sie tatsächlich auf Nachfrage begründen. Allerdings ist eine mündliche Note natürlich immer eine subjektive EIndrucksnote, das geht ja gar nicht anders.

Zum Handyverbot: Jede Schule darf ein solches auf ihrem Schulgelände erlassen, denn es gibt das Hausrecht. Sie kann auch verlangen, dass die Handys ausgeschaltet in der Tasche sind. Bei Nichtbefolgen darf der Lehrer das Handy einziehen, er muss es aber nach Schulschluss zurückgeben (oder die Eltern informieren)
Ihre letzten beiden Fragen kann ich mit einem klaren „Ja“ beantworten. Der Lehrer kann Essen und Trinken im Unterricht verbieten (oft tut das schon die Schulordnung)und er kann sogar ein ärztliches Attest oder im massivsten Fall die Einschaltung eines Amtsarztes fordern, wenn er an den Gründen für das Fehlen eines Schülers Zweifel hat.

Eine Übersicht in diesem Sinne habe ich nicht, da das Schulgesetz für gewöhnlich etwa 100 Seiten Regelungen hat. Da ich nicht weiß, aus welchem Bundesland Sie kommen, kann ich leider nicht auf das für Sie gültige Gesetz detailliert eingehen.

Alle von mir gegebenen Antworten beziehen sich aber meines Wissens auf die Gesetzlage ina llen Bundesländern. Sie sehen also, dass die meisten von Ihnen angefragten Punkte durchaus gesetzlich abgedeckt sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen, auch wenn die Antwort für Sie wahrscheinlich nicht zufriedenstellend ist, trotzdem mit den Auskünften helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schmid

Enschuldigung für was gibt es Rechtsanwälte???