Gesetzestext SGB II im Literaturverzeichnis?

Hallo,

ich schreibe gerade an meiner Bachelorarbeit. Ich nutze die Harvard-Zitationsweise. Nun habe ich an einer Stelle einen Auszug aus dem SGB II zitiert und den Quellenverweis im Text auf Anraten meines Profs so formuliert: „…es sei denn, er ist körperlich, geistig oder seelisch dazu nicht in der Lage, die Erziehung eines Kindes wird durch das Aufnehmen dieser Arbeit gefährdet oder diese kann nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbart werden (vgl. § 10 SGB II: 8f.).“

Jetzt stehe ich allerdings vor der Frage, wie ich das SGB II im Literaturverzeichnis aufführe? Normalerweise „Name, Vorname (Jahr): Titel, Herausgeber“ usw., das ist klar. Reicht es hier, wenn ich nur Sozialgesetzbuch II etc. schreibe? Eigentlich ist ja das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Herausgeber bzw. „Autor“, das wird aber aus dem Quellenverweis im Text nicht ersichtlich und so könnte man die Quelle im Literaturverzeichnis als Laie nicht auf Anhieb finden. Und wenn ich das BMAS im Literaturverzeichnis weglasse, wie muss es dann aussehen und was ist relevant. Bei mir sieht es momentan so aus: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) (Artikel 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt). Vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954; 2004 BGBl. I S. 2014). Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112). Online unter: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Sozialgesetzbuch- Zweites-Buch-SGB-II.pdf [Stand 12.09.2010]
Aber das gefällt mir gar nicht…!
Versteht ihr in etwa, wie ich das meine?

Danke schon mal für eure Tipps!

Jetzt stehe ich allerdings vor der Frage, wie ich das SGB II
im Literaturverzeichnis aufführe?

Sofern nicht für Deine Arbeit oder Deinen Fachbereich irgendwelche besonderen Regeln gelten: gar nicht. „SGB II“ kommt ins Abkürzungsverzeichnis und wird erläutert mit dem vollen amtlichen Titel sowie ggf. dem Datum der Erstbekanntmachung und dem Stand des Gesetzestextes (will heißen Titel, Datum und Fundstelle des letzten Änderungsgesetzes, das in die Fassung des Gesetzestextes eingegangen ist, die Du zitiert hast).