Guten Tag,
wisst ihr wie die Gesetzgebung ist wenn:
man eine Beziehung mit einem Lehrer hat,der auf der gleichen Schule ist,aber man nicht von ihm Unterrichtet wird?
Guten Tag,
wisst ihr wie die Gesetzgebung ist wenn:
man eine Beziehung mit einem Lehrer hat,der auf der gleichen Schule ist,aber man nicht von ihm Unterrichtet wird?
Hi,
wie alt ist „man“ denn? Reden wir hier von einer streng kirchlichen Einrichtung, bei der ein Kind das eventuell entstünde den Jobverlust des Herrn Lehrers zur Folge haben könnte? Und in welchem Bundesland ist „man“ denn?
*wink*
Petzi
Moin,
ganz sicher bin ich nicht, aber ziemlich.
Es ist gleichgültig, ob dieses Schüler-man von diesem Lehrer unterrichtet wird oder nicht. Zwischen jedem Schüler-man und jedem Lehrer derselben Schule besteht ein Erziehungsverhältnis, und dann gilt § 174 StGB. http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html
Pit
Moin,
ganz sicher bin ich nicht, aber ziemlich.
Wer kann sich in juristischen Fragen schon jemals sicher sein?
Es ist gleichgültig, ob dieses Schüler-man von diesem Lehrer
unterrichtet wird oder nicht. Zwischen jedem
Schüler-man und jedem Lehrer derselben Schule besteht
ein Erziehungsverhältnis, und dann gilt § 174 StGB.
http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html
Ich interpretiere diesen Gesetzestext etwas anders. Eine Strafbarkeit besteht m. E. nur wenn der/die Schüler/in unter 16 ist oder wenn er/sie unter 18 ist
unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-,… Dienst-…verhältnis verbundenen Abhängigkeit
Tatsächlich ist so etwas also nicht generell strafwürdig.
Ich würde allerdings vermuten, dass der Dienstherr mindestens um Schaden vom Ruf der Schule abzuwenden, disziplinarisch eingreifen könnte.
Da bin ich mir aber auch sehr unsicher.
Nun können wir in die Frage von romance-chemie auch in Hinblick auf den Nick einiges hineingeheimsen. Wenn ich da mal meine Phantasie schießen lasse würde ich sagen:
Das hat alles wenig Aussicht auf Erfolg und das nicht nur aus juristischen Gründen, sondern eher psychologischen. Schüler/in-Lehrer/in-Lieben haben doch oft ein kaum tragfähiges Fundament, wenn sie überhaupt gegenseitig sind.
Ein/e Lehrerin ist gut beraten trotz eventueller Anziehung seine/ihre professionelle Distanz zu wahren.
Einem/einer Schüler/in ist vielleich schwerer zu raten, erfahrungsgemäß interpretieren verliebte Menschen aber in die Aktionen ihrer verehrten Menschen oft viel hinein bzw. projizieren ihre Gefühle auf den Anderen. Ein/e noch so freundliche/r Lehrer/in ist in den seltensten Fällen ein/e verliebte/r Lehrer/in.
Aber damit genug der versteckten Unterstellungen.
Gruß
Werner
28,NRW
dSodL?
28,NRW
dSodL?
S = 28? - rar
L = 28? - oft
Alter S
Hi gargas,
dSodL?
S = 28? - rar
L = 28? - oft
Alter S
Moin Werner,
natürlich weiß ich, dass man solch ein Problem sehr viel differenzierter aufdröseln muss, als ich es getan habe.
Aber wenn jemand dermaßen wortkarg und ungenau um Rat bittet, dann setze ich erst mal einen groben Keil auf den groben Klotz.
Ich hatte erwartet, dass die junge Dame nach der Lektüre des §174 die Situation etwas detaillierter darstellt - mal sehen, was noch kommt.
Grüße
Pit