Gesetzl. Einlagensicherung

Hallo Experten,

100.000 € sind durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt - heißt es.

Wie ist das bei Gemeinschaftskonten? Gelten die 100.000 pro Person? Und pro Bank?

Dank und Gruß! Franz

Hallo,

100.000 € sind durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt

  • heißt es.

Wie ist das bei Gemeinschaftskonten? Gelten die 100.000 pro
Person? Und pro Bank?

ein bißchen googeln hättest du ja gerne selber dürfen. Wie so oft erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:
http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/BJNR184210998…

§ 4 Abs. 5: Bei Gemeinschaftskonten ist für die Obergrenze nach Absatz 2 der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich. Fehlen besondere Bestimmungen, so werden die Einlagen, Gelder oder Finanzinstrumente zu gleichen Anteilen den Kontoinhabern zugerechnet.

Und ja, pro Bank. Bzw. Institut im Gesetzessprech.

Gruß
Nils

Danke Nils,
so prägnant konnte mir das noch niemand sagen. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz war mir als Laie nicht so gegenwärtig.
Am Bankschalter faselt man ja immer von millionenhohen Absicherungen eines jeden Sparers. Ob das im Ernstfall funktioniert?

Wer zahlt eigentlich die gesetzliche Entschädigungsleistung?

Gruß Franz

Hallo,

so prägnant konnte mir das noch niemand sagen.

das steht so sogar bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung#Geset…

Am Bankschalter faselt man ja immer von millionenhohen
Absicherungen eines jeden Sparers.

Wer faselt und was ist daran falsch?

Ob das im Ernstfall
funktioniert?

Kommt darauf an, was Du als Ernstfall in Betracht ziehst. Die Einlagen bei der Deutschen Bank oder der Commerzbank wird das System sicher nicht komplett abdecken können, aber bei allen bisherigen Entschädigungsfällen hat es funktioniert.

Wer zahlt eigentlich die gesetzliche Entschädigungsleistung?

Und auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherungs-_und…

Gruß
C.