Hallo Ihr Spezis,
ich brauche Eure Unterstützung bzw. Fachwissen.
Ich bin über meinen AG im Falle meines Todes vor Renteneintritt mit einem Jahresgehalt für meinen Erben abgesichert.
Ich bin nicht verheiratet und habe keine Kinder. Ich möchte das sich mein Lebensgefährte um alles kümmert und das Geld bekommt. Ich kann als Erbe meinen Lebensgefährten nur angeben, wenn ich den Nachweis über eine gemeinsame Wohnung abgebe. Ich lebe aber mit meinem Lebensgefährte NICHT in einer gemeinsame Wohnung, da wir das beide nicht möchten. Nach RS mit meiner Firma, teilte sie mir mit, dass das Erbe dann verfällt, da es gesetzlich geregelt ist. Man muss mit seinem Lebensgefährten zusammen leben, damit er anerkannt wird= so besagt es das Gesetz, bzw. die Erbfolge.
Könnt Ihr dies so bestätigen? Wir sind in 2024 und das Gesetz sieht ein unbedingtes „Zusammenwohnen“ vor?! Das kann ich überhaupt nicht glauben.
Danke schön, Anja