Gesetzl. kk prüft sich kirre

Hallo, 
bei mir geht es um folgendes:
Ich war januar fur 7 wochen in einer psychosomatischen klink. Meine psychaterin hat zuvor mit der klinik telefoniert da ich borderliner bin mit trauma. Aussage: genau richtig. 
Nach 5 wochen habe icb dann rebelliert da nicht viel passierte. Daraufhin stellte man fest das ich falsch bin. Ich könnte gehen oder stabilisieren.  Man würde im brricht empfehld  das uch in eine traumaklink soll. Ich blieb also.
zu hause ging es mir dann richtig schlecht.  
Meine psychaterin stellte eine einwishng fur eine traumaklinik aus.

nun ist der bericht da und siehe da es steht nzr ambulante traumatherapie drin.
würde ich ja gerne nur Bekomm ivh kein platz.

nun wartet die kk auf eine stellungnahme meiner arztin.
 
Ist das alles so rechtens?
Kann ich gegen den bericht einspruch erheben?
Vielen Dank und gruesse

ja - die Deutsche Sprache ist eine schwere Sprache
die nicht jeder einwandfrei beherrscht.

Aber auch in einem Forum sollte man versuchen so zu schreiben,
dass man auch den Sinn verstehen kann.

Gruß Merger

Na danke herr kollege. So entsetzlich ist es nicht. Dank t9

1 Like

Hallo,
FAQ 1129 leider nicht beachtet - wahrscheinlich wird alles gelöscht.
Da es aber offenbar sehr schnell gehen soll, trotzdem eine Antwort.
Für die Kasse zählt erst mal das, was im Entlassungsbericht der Klinik steht, wenn es denn einen solchen gibt. Natürlich kannst du dagegen Widerspruch einlegen, der hat aber nur dann eine Chance, wenn deine behandelnde Ärzte sich da aktiv einschalten bzw. wenn die Klinik ihre schriftliche Aussage revidiert. Es handelt sich aber auf der anderen Seite, wenn ich es richtig verstanden habe, um eine Verordnung von Krankenhauspflege, die hat eigentlich Bestand - wenn die Krankenkasse da nicht leisten will, muss sie den MDK beauftragen eine Klärung herbei zu führen - meine ich.
Gruss
Czauderna

Vielen dank fur die schnelle Antwort.  
Was ist dann die faq 1129?
Vielen dank ubd gruesse

Hallo,
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Gruss
Czauderna

…rein rechtlich kann gegen den Bericht der Klinik kein Widerspruch/Einspruch eingelegt werden. Du könntest zwar mit der Klinik oder der Klinikärztin sprechen, ob diese für eine Ergänzung oder Änderung bereit wären; mir fehlt jedoch der Einblick in eure Arzt-Patientenbeziehung. Erfolgsversprechende sehe ich hier eine Stellungnahme (auch evtl. zur Therapieempfehlung der Klinik) der ambulant behandelnden Fachärztin für Psychiatrie für die notwendige Leistung (medizinische Reha?). Wichtig ist, dass Arzt und Patient eine Richting haben. Die Krankenkasse wird jedoch mit ziemlicher Sicherheit bei einem Reha-Antrag eine gutachtliche Stellungnahme beim MDK einholen. Mein Rat: spreche mit deiner Fachärztin & beratet euch zu der weiteren Therapie sowie dem weiteren Vorgehen.Viele Grüße & gute Genesung.