Gesetzl Krankenversicherung Rezept fälschlich als Privatrezept bekommen Erstattung?

Hallo liebe Community,

pflegende Angehörige einer Pflegeperson sind in Urlaub gefahren, und haben in der Zeit jemand anderen für eine Rezeptabholung beim Arzt für den Pflegenden beauftragt.
Es geht um Trinknahrung hochkalorisch für einen untergewichtigen Zupflegenden.

Diese wird schon seit einigen Monaten von der Krankenkasse mit Kassenrezept gewährt.

Leider gab die Arztpraxis fälschlicherweise ein Privatrezept an die Vertretung aus, die Vertretung hat dies leider nicht als falsch angesehen und ist mit dem Rezept zur Apotheke und hat ca. 120 Euro für die Nahrung beglichen.

Die pflegenden Angehörigen sind ca. eine Woche später nichtsahnend aus dem Urlaub zurück gekommen und haben dann davon erfahren und die Rechnung präsentiert bekommen und haben dann sofort zu Praxis, Apotheke und Krankenkasse Kontakt aufgenommen und um Korrektur gebeten.

Sie sind dann von Pontius zu Pilatus geschickt worden.
Die Apotheke/Krankenkasse/Arzpraxis schicken untereinander hin und her, keiner weiss in der Sache der Erstattung Bescheid oder es werden unterschiedlichste Aussagen gemacht, bisher mit dem Endergebnis, das die pflegenden Angehörigen auf dem Privatrezept sitzen bleiben und die vollen Kosten übernehmen sollen.

Das kommt diesen ungerecht vor und nicht rechtens. Der Fehler wurde von der Arztpraxis begangen und von dan an entwickelte es sich immer mehr in die falsche Richtung und es zieht sich jetzt schon Wochen hin und da meinte dann z.B. die Apotheke nun wäre schon zu viel Zeit vergangen und es sähe schlecht aus mit einer Erstattung.
Das es sich so hinzieht liegt an der Krankenkasse, die den Vorgang schon seit Wochen liegen hat und sich nicht kümmert, auch bei mehrmaligem Nachhaken bzw. wurden Unterlagen verlegt etc… und es entwickelt sich ein wahnsinniges Tohuwabohu.

Ich hoffe man kann dem folgen, was ich schrieb, da es so kompliziert ist zu erklären.

Was kann man noch tun?
Vielen Dank und viele Grüße
Jasmin

Dann weise denen das nach und verlange vom Arzt Schadenersatz.
Wer Fehler macht muss haften. Der Arzt hat dazu eine Arzthaftpflichtversicherung.
vermutlich wird aber die Kasse sich kümmern und eine interne Lösung finden. das kann dauern.
Aber wenn es fehlschlägt, dann wende Dich an den Arzt. Er ist verantwortlich und muss die 120 e erstatten.

Anmerkung: Zumal er den Patienten kannte und schon solche Kassenrezepte für Zusatznahrung ausgestellt hatte. Da ist sein Fehler eindeutig.
Bei einem neuen Patienten oder einem Vertretungsarzt mag so ein Fehler mal vorkommen können.

Hi,

Schadenersatz, ich weiß nicht… Ich würde erstmal ein neues Rezept, ein Kassenrezept, erstatten lassen und damit dann um Erstattung der 120 uro bei der KK bitten. Müßte doch gehen, oder ist es das, worauf ihr herumsitzt?

die Franzi

Wäre zu klären, ob das Nichterkennen des „falschen“ Rezeptformulars dann wirklich der Arzt zu verantworten hat oder derjenige, der das erhält. Dem regelmäßigen Rezeptabholer fällt das sicher schnell auf. Der Vertretung wahrscheinlich nicht.
Ich sehe da die Verantwortlichkeit woanders.

Es ist also der Patient/Abholer selbst Schuld, wenn er einen Arztfehler nicht bemerkt ?
Das ist aber eine eigenwillige Argumentation um eine vorliegende Haftung zu begrenzen oder abzuwehren !

Was bitte ist ein Arztfehler? Wir diskutieren hier doch keinen Behandlungsfehler. Bei einer falschen Medikation sähe die Sachlage sicher schon anders aus. Da kann auch ganz schnell der Apotheker mit in der Haftung sein. Aber selbst da würde es nicht um den rein monetären Aspekt gehen, dass da nun jemand ein Medikament bezahlt hat, der es nicht hätte bezahlen brauchen.

Das ist also keineswegs eigenwillig. Es ist in Deutschland für gesetzlich Versichterte numal so, dass sich aller Nasen lang etwas ändert, was nun zu Lasten der GKV verordnet werden kann und was nicht. Da führen niedergelassene Ärzte, Apotheker, Krankenkassen und die kassenärztlichen Vereinigungen täglich Tausende Telefongespräche, um da wieder mal irgendwelche Änderungen usw. abzuklären.
Das ist leider weder über alle Krankenkassen noch bundesweit einheitlich. Ein Medikament, Hilfsmittel usw., das gestern noch verordnungsfähig war, kann es heute schon nicht mehr sein.
Davon mal noch abgesehen gibt es für alles mögliche Ausnahmen und solche davon, irgendwelche Programme, die einzelne Kassen gerade mal probeweise mit bestimmten Patientengruppen durchführen etc. pp.
Im Zweifel wird der Patient oder dessen Vertreter nachhaken müssen, wenn der Arzt etwas nicht (mehr) zu Lasten der Kasse verordnet.
Im hier diskutierten Fall war das dem Vertreter offenbar nicht bewusst. Von wem hätte der darüber aufgeklärt werden müssen? Richtig.

Man kann jetzt natürlich Handstände machen und dem Arzt mit Vorwürfen kommen. Kann dann aber passieren, dass man demnächst nicht mehr so auf Zuruf ein Rezept ausgestellt bekommt, sondern der Doc sich jedesmal persönlich vom Zustand des Patienten und auch davon überzeugen will, dass der sich nicht gerade in stationärer Behandlung befindet.
Und natürlich will der dann immer eine Vollmacht sehen, dass XY das abholen darf. Idealerweise fällt dem das ein, wenn dann mal wieder eine fremde Vertretung auf der Matte steht und die Vertretenen das vergessen haben.

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Es wäre doch auch möglich, dass der Patient bei seiner Krankenkasse vorspricht
und um Kostenübernahme für das Medikament bittet, mit Hinweis, dass das Rezept
fälschlicherweise als Privatrezept ausgestellt wurde.

Auch Krankenkassen sind in solchen Fällen meist behilflich.

Gruß Apolon