Gesetzliche Arbeitszeiten? Pausenregelung? HILFE!

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlichen (meinen) Arbeits- und Pausenzeiten.

Ich arbeite in der Industrie als Mechaniker in einer sehr großen Lebensmittelindustrie Kette, mit ca. 7000 MA Weltweit.
Bin eine Fachkraft und 30 Jahre alt.

Ich habe eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, davon 7,5 Std. pure Arbeit und 30Min durchgehend Pause.

Ich habe eines Tages meine Arbeit am Montag um 04:00Uhr morgens begonnen und hatte nach 8 Std. Also um 12 Feierabend.
Ich habe meine Pause wie „alle“ in der Werkstatt um 11:30 genommen und bin statt bis um 12:00 Uhr in der Kantine „doof“ rumzusitzen schon um 11:45 mich umziehen gegangen.
Da ich ja die halbe Stunde pause nicht bezahlt bekomme dachte ich mich ich hätte gehen dürfen, ob ich nun in der katine für alle unerreichbar bin oder nach hause gehe spielt keine rolle?
Nun musst ich tatsächlich 15 Minuten Überstunden nehmen.

Ist das gesetzlich okay?

Deine Pause ans Ende der Arbeitszeit zu „hängen“, ist definitiv „gesetzlich nicht okay“!

https://www.arbeitssicherheit.de/de/html/lexikon/141/Arbeitspausen

In jedem Fall dürfen Arbeitnehmer nicht länger als 6 Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden …

Gruß Oberberger

Also ist es berechtigt das ich eine viertel stunde überstunde nehmen musste?
Es war mir auch technischen störungen nicht möglich früher pause zu machen.

Ja.
Du kannst doch nicht deine Arbeitszeit( das ist incl. Pausen) eigenhändig verkürzen. Dann könnte man ja sein Pausen immer ans Ende legen und dann die Pause nicht wahrnehmen und eher gehen.

Ich frage mich auch, wie man auf die Idee kommen kann, es hat doch Stempeluhren. Wie soll die denn wissen, ob man Pause genommen hat oder nicht ?
Fakt ist doch du hast nicht EIN 4.00 h und AUS 12.00 h gestempelt sondern, AUS 11.45 h.

MfG
duck313

Da irgendwer, irgendeinen Betrieb 15 Minuten zu früh verlassen hatte, zudem in einem Zeitraum, der keine Pausenzeit war und auch nicht sein durfte, muss die Fehlzeit (logischerweise) ausgeglichen werden.

Ja!

Gruß Oberberger

Hi!

Ähm - doch.

Dass man sich die halbe Stunde Pause nimmt, ist keine großzügig auszulegende Kannregelung, im Gesetzestext steht sehr interpretationsfrei, dass die Arbeit zu unterbrechen ist.

Dass das durchaus ernst gemeint ist, erkennt man an der Geldbuße von bis zu 15.000,-€.

VG
Guido

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Naja…§ 4 Satz 1 ArbZG legt bei Arbeitszeiten von 6-9h mind. 30min Pause fest, wobei die Pausen in 15min-Abschnitten unterteilt werden dürfen und bis zur ersten Pause bzw zwischen 2 Pausen maximal 6h vergehen dürfen. Streng genommen hieße das ja,daß man die Arbeitszeit insgesamt für 30min unterbrechen muss. Aber bei länger vereinbarten Pausen (z.B. 45min) hieße das ebenso, daß man mit der letzten Viertelstunde machen kann,was man will,solange die Firma davon weiß.
Bei uns in der Firma wird in 2 Schichten gearbeitet,wobei von Mo-Fr die Frühschicht eine einzelne 45min-Pause macht (nach 4-5h), die Spätschicht 2 Einzelpausen von 15 bzw 30min (ca 4 bzw 6h).
Da wir auch Samstags arbeiten,wo weniger los ist, machen wir da reell nur eine einzige 30min Pause und gehen dann entsprechend in der Frühschicht 15min eher bzw kommen in der Spätschicht 15min später.

Hi!

… um die es hier überhaupt nicht geht …

Gruß
Guido