Gesetzliche Frist , bis wann GKV Krankengeldantrag

Hallo Wissensgemeinde,

Peter Petri erkrankt zum Ende des gekündigten Beschäftigungs-verhältnisses; die GKV verzögert die Angelegenheit über Wochen und für die Dauer der AU erhält Peter Petri keinerlei Gelder, so dass die Bank das Konto dicht macht und Strafanzeigen wg. nicht bezahlten Unterhalt drohen.
Die GKV verweist auf fehlende Abrechnungen des ehem. AG und erkennt vorliegende Lohnabrechnungen nicht an; das Verfahren dauert seit Ende Nov. 2012.

Frage: Gibt es gesetzliche Fristen, in welchem zeitlichen Rahmen die GKV den Antrag positiv oder negativ bearbeiten muss; welche Möglichkeiten hätte Peter Petri noch?

Danke für Tips und Links,
si

Hallo,
die Kasse kann sich so lange nicht mit dem Argument herausreden, dass der Arbeitgeber noch keine Verdienstbescheinigung vorgelegt hätte.
Dem Versicherten steht das Krankengeld zu und er hat es nicht zu verantworten, wenn die Kasse mit dem Arbeitgeber Probleme hat. Er hat sogar mitgewirkt in der Form^, dass er seine letzten Gehaltsbrechungen vorgelegt hat. Die genügt der Kasse in 99% aller Fälle ein entsprechend passenden Krankengeld zu errechnen und/oder zumindest einen Vorschuss/Abschlag auszuzahlen.
Mein, Rat - sofort schriftlich die Kasse auffordern, so zu handeln und außerdem auf die Verzinsung des rückständigen Krankengeldes zu verweisen.
Gruss
Czauderna

Hallo
und danke, man hat schon darüber nachgedacht, der GKV eine Klage anzudrohen, aber das mit der Verzinsung ist auch o.k.
se