Gesetzliche Grundlage Brandschutzbeauftragter

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in einem Hotel

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.
Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Bestellung eines
Brandschutzbeauftragten in einem Hotel

In größeren Hotels ist ein Brandschutzbeauftragter namentlich zu benennen, der der Hotelleitung unmittelbar unterstellt ist, in kl Hotels und Beherbergungsbetrieben können die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten von der Geschäftsführung wahrgenommen werden.

Ja, in Deutschland gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in einem Hotel. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß diesen Vorschriften müssen Arbeitgeber Maßnahmen zur Brandverhütung treffen und dafür sorgen, dass diese Maßnahmen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Konkret legt die ArbStättV fest, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, die erforderlichen Maßnahmen des Brandschutzes, insbesondere Brandschutzmaßnahmen nach § 4 ArbStättV, durchzuführen. Dies beinhaltet die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dies aufgrund der Art der Betriebsstätte erforderlich ist. In Hotels, wo eine größere Anzahl von Personen untergebracht ist und besondere Brandschutzanforderungen gelten, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten daher oft erforderlich.

Zusätzlich können auch landesspezifische Bauordnungen weitere Anforderungen an den Brandschutz in Hotels festlegen, die die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich machen können.

In § 4 ArbStättV steht nichts von einem Brandschutzbeauftragten. weder konkret noch irgendwie indirekt. Hier, schau mal:

https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__4.html