Guten Tag,
im Freistaat Bayern kriegen nur Schüler mit diagnostizierter Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) einen Nachteilausgleich. Alles Andere (z. B. Dyskalkulie) existiert gar nicht. Hauptsache man hat die Behindertenrechtskonvention unterschrieben. Sie umsetzen? Ach, wo kämen wir denn hin wenn alle gleich wären, ne ne ist schon gut so. (nur leicht zynisch)
Man muss dazu sagen viele Schulen finden auch einen Weg auch anderen Schülern zu helfen, hier rede ich nur davon wofür Schulen Nachteilausgleich geben müssen.
Ich kenne nur die Regelung in Bayern. Mich würde es aber sehr interessieren welche Regelungen in anderen Ländern gelten.
Wenn jemand eine Liste hat, dies wäre natürlich wirklich toll.
Vielen lieben Dank für Eure Antworten.