"Vorrangige berufsspezifische Aufgabe des Lehrers ist es, die
Schüler zu unterrichten und sie zu benoten. Hierfür sind die
Das stimmt so nur sehr bedingt, bzw. ist ein recht veraltetes und ungenaues Bild des Berufes. Die gültige Beschreibung des Berufsbildes findest Du hier:
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_bes…
Ich brauche für
"Hierfür sind die Schüler in Schulklassen zusammengefasst.
Je nach Bundesland und Schulart regelt das der entsprechende Erlass. Leider gibst Du beides in deiner Anfrage nicht an. Für Niedersachsen/Gymnasium regelt bspw. der Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ in Punkt 3.3, Satz 2: „Der Unterricht wird in der Regel im Klassenverband erteilt.“
Mehrere Schulklassen bilden eine Schule.
Diese Definition gibt es so nicht und ist auch nicht zwingend. Bspw. werden ländliche Grundschulen durchaus jahrgangswübergreifend geführt, verzichten auf Klassen etc.
Der Lehrer
unterrichtet i. d. R. eine Schul-klasse in einem Klassenraum."
Auch dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Auch stimmt die Aussage nicht in dieser Allgemeinheit. Fachunterricht, Religionsunterricht, Sportunterricht, Kursstufe am Gymnasium auf all diese Bereich träfe eine solche Aussage nicht zu.
eine gesetzliche Grundlage.
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