Gesetzliche Grundlage zu Klassenraum

Hallo,

ich schreibe an meiner Diplom-Arbeit. Dort will ich die nachstehende Aussage treffen.

„Vorrangige berufsspezifische Aufgabe des Lehrers ist es, die Schüler zu unterrichten und sie zu benoten. Hierfür sind die Schüler in Schulklassen zusammengefasst. Mehrere Schulklassen bilden eine Schule. Der Lehrer unterrichtet i. d. R. eine Schulklasse in einem Klassenraum.“

Ich brauche für

„Hierfür sind die Schüler in Schulklassen zusammengefasst. Mehrere Schulklassen bilden eine Schule. Der Lehrer unterrichtet i. d. R. eine Schul-klasse in einem Klassenraum.“

eine gesetzliche Grundlage.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

Schule wird grundsätzlich über das Schulgesetz des betroffenen Landes geregelt. Möglicherweise gibt es abhängig vom Bundesland noch Verwaltungs.

Zu jedem Schulgesetz gibt es in der Regel einen Kommentar, der dir meisten Vorschriften sinnvoll interpretiert.

hth
MklMs

"Vorrangige berufsspezifische Aufgabe des Lehrers ist es, die
Schüler zu unterrichten und sie zu benoten. Hierfür sind die

Das stimmt so nur sehr bedingt, bzw. ist ein recht veraltetes und ungenaues Bild des Berufes. Die gültige Beschreibung des Berufsbildes findest Du hier:
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_bes…

Ich brauche für

"Hierfür sind die Schüler in Schulklassen zusammengefasst.

Je nach Bundesland und Schulart regelt das der entsprechende Erlass. Leider gibst Du beides in deiner Anfrage nicht an. Für Niedersachsen/Gymnasium regelt bspw. der Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ in Punkt 3.3, Satz 2: „Der Unterricht wird in der Regel im Klassenverband erteilt.“

Mehrere Schulklassen bilden eine Schule.

Diese Definition gibt es so nicht und ist auch nicht zwingend. Bspw. werden ländliche Grundschulen durchaus jahrgangswübergreifend geführt, verzichten auf Klassen etc.

Der Lehrer

unterrichtet i. d. R. eine Schul-klasse in einem Klassenraum."

Auch dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Auch stimmt die Aussage nicht in dieser Allgemeinheit. Fachunterricht, Religionsunterricht, Sportunterricht, Kursstufe am Gymnasium auf all diese Bereich träfe eine solche Aussage nicht zu.

eine gesetzliche Grundlage.

Hallo Tonki,
gesetzliche Grundlage für die Schule und für die Pflichten von Schülern und Lehrern sind in den Schulgesetzen geregelt. Jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz, im grundsätzlichen unterscheiden sich die Schulgesetz aber nicht sehr stark voneinander. Du musst also für deine Arbeit das Schulgesetz heraussuchen, das in deinem Bundesland gilt. Ich kann dir nur Hinweise zum niedersächsischen Schulgesetz (NSchG)geben. Die Gesetze kann man im vollen Wortlaut bei Google nachlesen.
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Die Pflichten der Lehrer ergeben sich aus $$ 50 und 51

NSchG. Danach ist es die Aufgabe der Lehrer, die Schüler " zu erziehen und zu unterrichten". Das würde ich auch so übernehmen, das „Benoten“ ist nur eine von vielen anderen Teilaufgaben.

Was eine Schule ist, ergibt sich aus Paragraph 1 Abs. 2 NSchG. das ist eine sehr komplizierter juristischer Definition, aus dem sich nicht unmittelbar ergibt, dass die Schule in Klassen eingeteilt ist. Das ergibt sich vielmehr aus der traditionellen Organisationen einer Schule, die schon aus praktischen Gründen nur in Gruppen/Klassen unterrichten kann, die sich nach Jahrgängen oder Unterrichtsschwerpunkten unterscheiden. Eine Aussage, dass mehrere Klassen eine Schule bilden halte ich für irreführend; denn Ausgangspunkt ist die Schule, die ihren Unterrichtsauftrag auch in einer Klasse, meist aber in mehreren Klassen durchführt. Dass Klassen in der Regel in einem Klassenraum unterrichtet werden,ist eine Selbstverständlichkeit, die im Gesetz nicht besonders geregelt werden muss. Unterricht kann im übrigen auch im Freien oder in anderen Räumen (zum-Beispiel in einem Museum) stattfinden.
Im übrigen kannst Du die meisten Definitionen oder Begriffe bei Google finden

Viele Erfolg

Wilhelm Habermalz

Hallo,

Ich brauche für

„Mehrere Schulklassen bilden eine Schule. Der Lehrer
unterrichtet i. d. R. eine Schul-klasse in einem Klassenraum.“

eine gesetzliche Grundlage.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,
eine solche gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt - ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es sie gibt.
Gesetzlich geregelt sind die Schulform (Grundschule, Hauptschule, realschule, Gesamtschule…) und die Gliederung einer Schule in Klassen / Jahrgänge.
Die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler - das Schulgebäude - ist Sache des Schultägers - i.d-R. der Kommune - die wiederum an Schulbaurichtlinien gebunden ist (das sind meistens Verordnungen).
Das hier angesprochene Problem ist allerdings weniger ein baurechtliches als vielmehr ein pädagogisches.
Aus der Gliederung der Schule ergibt sich i.A. die Notwendigkeit, für jede Klasse einen eigenen Raum zur Verfügung zu halten - im Kurssystem der Oberstufe werden keine festen Räume mehr möglich sein, da die Zusammensetzung der Lerngruppen ja ständig wechselt.
Gruß
Egolf

Hallo Egolf,

vielden Dank für Deine Antwort. Durch Deinen Beitrag bin ich darauf aufmerksam geworden, dass ich noch feiner argumentieren muss.

Der Literaturbeleg, den ich für den Klassenraum brauche, spielt in meiner Arbeit nicht die Hauptrolle. Es wäre toll gewesen, wenn ich irgendeine Quelle (egal ob Gesetz, Verordnung o. ä.) gehabt hätte.

Gruß
Tonki