Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage zur gesetzlichen Krankenkasse.Bestimmte Leistungen werden als Zusatzleistung angeboten. Diese muss man erst selbst bezahlen und bekommt sie dann von der KK erstattet.
Wenn ich jetzt im Januar meine KK kündige, dann ist dies ja erst zum 31.03.15 wirksam.
Ich würde nun beispielsweise im Februar eine solche (genehmigte) Behandlung in Anspruch nehmen. Die Rechnung kommt dann aber erst im April/Mai/Juni. Muss die KK die Kosten trotzdem erstatten. Ich bin zu diesem Zeitpunkt ja schon bei einer anderen KK.
Kennt sich da jemand aus?
Viele Grüße!
Shelly