Gesetzliche Krankenversicherung

Sehr geehrte GKV-Experten, ich benötige Eure Hilfe zu nachfolgendem Fall: Frau Y war lange Jahre als Büroangestellte in der Firma ihres Ehemannes angestellt. Ende 2014 wird der Firmensitz verlegt und auch die Firma verkauft. Frau Y hat also keine Möglichkeit mehr bei dieser Firma weiter zu arbeiten. Sie beantragt Arbeitslosengeld. Herr Y ist privat krankenversichert und erhält ab 2015 Altersrente + Mieteinnahmen + Zinserträge. Welcher Beitrag muss Frau Y nach Beendigung des Arbeitslosengeldes an ihre Krankenkasse-GKV zahlen, wenn keine neue Tätigkeit gefunden werden kann.
Frau Y ist 58 Jahre alt.

Gruß Kematef

Ausgehend davon, dass sie bei ihrer letzten gesetzlichen KK sich weiterversichern will, müsste sie sich als Stellenlose freiwillig weiter krankenversichern. Die genaue Höhe des freiwilligen KV-Beitrages müsste sie bei der betreffenden KK erfragen. ich gehe hierbei davon aus, dass sie sonst kein Einkommen hat, welches noch für die Berechnung des Beitrages herangezogen werden könnte. Wenn sie dann eine gesetzliche Rente erhält, ergibt sich dann wieder eine andere Versicherungsvariante, nämlich die gesetzliche Pflichtversicherung in der KVdR(Krankenversicherung der Rentner) bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse.

Auf jeden Fall sollte sie sich bei ihrer KK melden und beraten lassen.

VG
ayro

Hallo,
sie hat zwei Möglichkjeiten der Krankenversicherung nach Ende der Pflichtversicherung als Arbeitslosengeld 1 Bezieherin. Erste Möglichkeit - sie versichert sich freiwillig in der GKV-Kasse weiter, Für die Beitragshöhe werden 50% ihrer eigenen Einnahmen (in diesem Fall gehen wir mal von 0,00 € aus) und 50 % der Einkünfte Ihres Ehemanns zugrunde gelegt. Nach derzeitigem Stand wäre der Mindestbeitrag -156,22 € (wenn Kinder vorhanden sind oder waren) - maximal liegt der Beitrag bei 343,26 €.
Die zweite Möglichkeit wäre ein Wechsel in die PKV.
Gruss
Czauderna