Sehr geehrte GKV-Experten, ich benötige Eure Hilfe zu nachfolgendem Fall: Frau Y war lange Jahre als Büroangestellte in der Firma ihres Ehemannes angestellt. Ende 2014 wird der Firmensitz verlegt und auch die Firma verkauft. Frau Y hat also keine Möglichkeit mehr bei dieser Firma weiter zu arbeiten. Sie beantragt Arbeitslosengeld. Herr Y ist privat krankenversichert und erhält ab 2015 Altersrente + Mieteinnahmen + Zinserträge. Welcher Beitrag muss Frau Y nach Beendigung des Arbeitslosengeldes an ihre Krankenkasse-GKV zahlen, wenn keine neue Tätigkeit gefunden werden kann.
Frau Y ist 58 Jahre alt.
Gruß Kematef