Hallo zusammen. Ich hoffe ihr könnt mir bei der Beantwortung meiner ersten Frage hier gleich helfen.
Meine Frage betrifft den richtigen Zeitpunkt meiner Kündigung. Ich habe zum 01.03.2022 einen neuen Job angefangen und befinde mich hiermit aktuell noch im ersten Beschäftigungsjahr. Die Probezeit ist vorbei. Parallel befinde ich mich im Bewerbungsprozess eines für mich sehr spannenden Jobs und habe hier eine gute Chance.
Jetzt zu meiner Frage:
Folgender Passus steht in meinem jetzigen Arbeitsvertrag: „Nach der Probezeit gilt für das erste Beschäftigungsjahr die gesetzliche Kündigungsfrist, danach gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Gesetzliche oder sonstige vereinbarte Verlängerungen der arbeitgeberseitigen Kündigungsfrist gelten auch für arbeitnehmerseitige Kündigungen.“
Was ich mich frage: sollte ich durch den neuen möglichen Arbeitgeber ein Jobangebot erhalten, könnte ich im Februar meinen Arbeitsvertrag kündigen. Allerdings: welche Kündigungsfrist wird hier geltend? Schließlich wird die Kündigung im Februar (also erstes Beschäftigungsjahr, damit gesetzliche Kündigungsfrist) ausgesprochen, allerdings erst im zweiten Beschäftigungsjahr wirksam. Meinem Verständnis nach ist der Zugang der Kündigungserklärung ausschlaggebend. Damit könnte ich innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist aus meinem Arbeitsvertrag raus, Nur sicher bin ich mir nicht.
Wer kann helfen?
Vielen Dank im Voraus!