Gesetzlicher Betreuer steht fest, was nun?

Hallo
Ich bin der Voll-Adoptivsohn meines Opa´s, also ist er nun mein Vater. Er wurde nun vom Gericht als Betreueungsbedürftig in allen Belangen befunden. Heute kam ein Schreiben, daß nun der Herr Anwalt „Sowieso“ damit beauftragt wurde ihn zu betreuen. Mein Opa hat ein kleines sechsstelliges Vermögen und wohnt in einem Haus das seinem leiblichen Sohn überschrieben wurde. Mein Opa ist gesundheitlich nicht gut beinander, er lebt zuhause in grenzwertigen Verhältnissen und er bekommt nur das, was ich im einmal die Woche vorbeibringe. Ab und zu fährt er noch zum Bäcker mit dem 3-Radl. Er kann sich sauber halten, die Sauberkeit in seinem Haus… naja geht so… Er hat Zucker und nimmt keine Medikamente mehr, weil er sie nicht mehr braucht, sagt er selber. Er sollte aber mal untersucht werden, mag aber nicht zum Arzt. Er belästigt niemanden wirklich und ist am liebsten daheim. Seine leiblichen beiden Kinder kümmern sich nicht um ihn, nur ich, sein Adoptivsohn. Was passiert als nächstes? Man hört und ließt ja im Netz oft schreckliche Geschichten, wo plötzlich solche Menschen, im Namen des Gesetzes, weggesperrt und ausgenommen werden. Danach werden die Angehörigen zur Kasse gebeten.

Vielen Dank:frowning:

Hallo!
Sorry das ich erst jetzt antworte…

Also, was nun passiert kann ich natürlich nicht genau sagen, da ich den gesetzlichen Betreuer Ihres Opas/Vaters nicht kenne. Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe unter den Betreuern von denen man dann irgendwo hört. Über die, die gute Arbeit leisten wird leider nie berichtet. Viele Betreuer reißen sich nämlich den … auf, um ihre Betreuten best möglich zu versorgen. Honoriert wird das in der Öffentlichkeit aber kaum. Es stellt sich die Frage, warum Sie sich nicht zum Betreuer haben bestellen lassen? Laut Gesetz ist die Bestellung eines Familienangehörigen vorrangig.
Wenn Sie das Gefühl haben, der Betreuer macht irgendetwas, was Ihr Vater/Opa nicht gewollt hätte, bzw. in seinem Interesse ist, dann sprechen Sie den Betreuer darauf an. Wenn dieser nicht reagiert, wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht, bei dem das Betreuungsverfahren läuft. Auch ein Betreuer mit voll umfänglichen Aufgabenkeisen, kann nicht einfach alles so machen, wie er das für richtig hält. Zunächst mal gilt: Der Betreuer handelt im Interesse des Betreuten und zu dessen Wohl und nach dessen Willen. Tiergreifende Entscheidungen (Unterbringung in einem Heim und Auflösung/Verkauf der Wohnung, Verfügung über 3000,- € etc.) muss der Betreuer VORHER vom Gericht genehmigen lassen. Erwarten Sie nicht, dass der Betreuer Sie über alles informiert, dass kann der bei der Vielzahl der Fälle nicht leisten. Rufen Sie ihn daher regelmäßig an und fragen ihn, ob es was Neues gibt etc. Bieten Sie ihm Ihre Unterstützung und Hilfe an. Es geht um Ihren Vater/Opa, nicht um Sie, oder den Betreuer. Alles was Sie tun, ist also für ihn und nicht für irgendenwen sonst.
Überlegen Sie sich, ob Sie das Amt nicht übernehmen möchten. In jeder Stadt gibt es eigentlich einen Betreuungsverein, der berät. Fragen Sie danach beim Gericht, die müssten Ihnen Adresse geben können, oder suchen Sie im Internet. Die Betreuungsvereine beraten und Unterstützen auch während Sie die Betreuung führen bei allen Fragen.

Ich hoffe das hilft Ihnen erstmal weiter.

Alles Gute!