Ich will vorsorgen (wenn möglich ohne Testament). Habe keinen Partner, keine Eltern mehr, keine Großeltern mehr, etc. Bleibt nur noch eine verstorbene Halbschwester und nun deren Tochter, also meine Halb-Nichte un deren zwei Söhne, also Halb-Großneffen. Was sagt das Erbrecht?
Woraus soll denn die „Vorsorge“ bestehen, wenn du kein Testament möchtest?
Guck dir die Erben 2. Ordnung an, Halbgeschwister erben zu gleichen Anteilen wie Geschwister:
Deren Nachkommen entsprechend.
Was spricht denn dagegen, dass du ein Testament machst und darin deine Wunscherben nennst? Dann hast du doch Klarheit und deine Erben später auch.
Erben können nur Lebende.
Somit ist nach derzeitigem Stand Deine Halbnichte die einzige gesetzliche Erbin.
Sollte sie vor Dir sterben, sind automatisch ihre beiden Söhne je zur Hälfte die gesetzlichen Erben.
Gruß
Wenn sie nur eine Halbschwester hatte, dann ist dieser Hinweis überflüssig.
Gruß
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