Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht?!?

Hallo,

ich versuche gerade den Gustav Radbruch (Rechtsphilosoph)und sein: ,Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht`` zu verstehen. Leider komm’ ich nicht voran. Habe mir 4 Ethikbücher geholt und diese beinhalten, dass was er geschrieben hat leider nur wortwörtlich. Wäre jemand so nett und könnte mir die Ansichten Radbruchs diesbezüglich in einfachen Worten (für Anfänger) wiedergeben bzw. erklären?

Was ich bislang erarbeitet habe:

-Das Recht ist der Wille zur Gerechtigkeit. Und Gerechtigkeit wiederum heißt, dass man alle Menschen nach gleichem Maße richten muss.
-Bürger und Juristen dürfen Widerstand gegen den Staat oder eine andere hohe Instanz leisten, wenn diese bewusst die Menschenrechte verletzen.
-Außerdem muss jedes formal erlassene Gesetz, welches gültig ist, überprüft werden, ob es überhaupt würdig ist zu existieren.
-Die Menschen brauchen geltende Gesetze, auch wenn diese nicht immer gerecht sind (lieber Gesetze als gar keine) – vor allem brauchen Menschen Gesetze, die Rechtssicherheit schaffen, solange sie gültig sind, damit die Gesellschaft vor Unruhe und Chaos geschont wird.

Ist das korrekt so? Und wie geht es eigentlich weiter?

Wäre sehr nett, wenn mir jemand behilflich sein könnte…

LG
Esra

Hallo,

ich kenne Herrn Radbruch nicht. Was du da schreibst, klingt aber ganz einleuchtend. Der logische nächste Schritt wäre dann zu sagen, dass kein Mensch, auch kein Jurist, aus der Aufgabe entlassen ist, immer wieder zu prüfen, ob die geltenden Gesetze auch den Menschenrechten nicht widersprechen, und sie, falls sie das tun, auch zu brechen und dass dies bei der ethischen aber auch juristischen Beurteilung einer Handlung zu berücksichtigen ist. Wobei es sicher eine Ausnahme ist, dass ein Staat der solche Gesetze erlässt, bereit ist, seiner Justiz zu gestatten, Widerstand dagegen zu dulden. Aber ein Versuch kann es juristisch wert sein, ethisch gefordert ist er in jedem Fall.

Aber all das sind meine Gedanken, wie gesagt, Herrn Radbruch kenne ich nicht. Aber vielleicht hilft dir das ja trotzdem weiter.

Viele Grüße!

Guten Abend,
leider bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.Ich habe nur durchnittliches Philosophiewissen und möchte keinen falschen Rat geben.
Bitte versuche es weiter.
Viel Glück wünscht Lulu-Maria

Hallo Esra,

da bin ich überfragt.
Könnte nur googeln, aber das kannst Du auch -und besser.

Wünsche Dir noch guten Erfolg!

Gruß >burggen

Hallo Esra,

zu erst. Ich kenn mich nicht wirklich gut mit Radbruch aus. Er kam bei mir nur mehr am Rande vor (Rechtsethik ist nicht unbedingt mein Spezialgebiet.)

  1. Naturrecht und Rechtspositivismus
    So wie ich Radebruch verstehe vertritt er eine naturrechtliche Position. Diese Position ist schon sehr alt im Mittelalter (etwa Thomas von Aquin) war diese Position ziemlich bestimmend. Es geht davon aus, dass es ein natürlichen Grund gibt von dem alles abzuleiten ist. Auf das Recht bezogen bedeutet Naturrecht. Ich kann nur verstehen, was Recht und Unrecht ist, wenn ich es von der Gerechtigkeit ableite.

Die entgegengesetzte Position ist der Rechtspositivismus, der besegt, dass Recht von uns Menschen gesetzt wird, in dem wir uns darauf verständigen, was wir für Recht und Unrecht halten.

Diese Frontstellung ist ebenso alt wie schematisch. In Wirklichkeit vertritt niemand komplett die eine oder die andere Position. Aber es hilft um sie die Herangehensweise des Denkers, oder der Denkerin klar zu machen.

  1. Die historische Position und das Anliegen von Radbruch
    Man muss sich seine historische Lage klar machen um ihn zu verstehen.
    Er versucht im Nachkriegsdeutschland einen Weg zu finden, dass offensichtliche Unrecht in der Nazizeit, als Unrecht zu identifizieren. Was relativ einfach klingt ist es letztlich nicht. Denn rechtlich, war die Herrschaft der Nazis und deren Justiz (von einigen Ausnahmefällen abgesehen) einwandfrei. Also müssten die Nazis - nicht mit ihrer Ideologie - aber mit ihrem Handeln im Recht geblieben sein. (Wenn ich ein Gesetz legal verabschiede und mich daran halte, wo ist das Unrecht?)

  2. Radebruchs Rechtsphilosophie
    Um dieses Problem zu lösen begibt er sich auf eine Naturrechtliche Position und sagt: Recht ist nicht, dass worauf wir uns geeinigt haben, sondern das was Gerecht ist.
    Nun hat er aber ein anderes Problem. Gesetze ergeben nur einen Sinn, wenn sie Gültigkeit haben. Wenn ich jedes Gesetz vorher auf seine Gerechtigkeitsgehalt prüfen muss, dann bringt es relativ wenig. Also muss das Positiverecht, das von Menschen gemachte und aktzeptierte Recht, ungeachtet aller kleinen Ungerechtigkeiten immer eine Gültigkeit haben.
    So und das ist der Punkt, an dem wohl die meisten Ethiken ihn einfach zitieren. Denn er gibt zu, dass es keinen exakten Punkt gibt, an dem man gegen das Recht rebelieren muss um die Gerechtigkeit zu erhalten.
    Eine scharfe Trennung zieht er aber dann doch. Wenn das Recht, also die Gesetze, nicht mehr die Gerechtigkeit, d. h. die Gleichheit anstrebt, da verlieren sie vollkommen ihren rechtlichen Charakter. Die Gesetze sind schlicht und einfach kein Recht mehr, auch wenn sie legal erlassen und wortgetreu durchgeführt werden.

  3. Zu deinen Punkten:
    a) Richtig! Nur muss nicht nur jeder Mensch nach dem gleichen Maß gerichtet werden, sondern auch die Taten müssen verglichen werden. Ich kann nicht alle Menschen für unterschiedlich schwere Taten (etwa Diebstahl und Mord) gleich richten lassen.
    b) Ich vermute, dass diese Folgerung richtig ist, aber ich habe es so noch nicht gelesen. (Und wie gesagt ich habe noch nicht so viel darüber gelesen. Also kann es gut sein, dass es irgendwo steht.) Aber zumindest ergibt es sich logisch daraus. Denn wenn ein Gesetz nicht mehr Recht ist, dann müssten die Richter, die Recht sprechen sollen, zwangsweise dagegen verstossen. Wichtig ist nur, dass Menschenrecht bei Radbruch nicht die aufgeschriebenen Menschenrechtscharta meint. Für ihn sind Menschenrechte eine vorstaatliche und stehen ausserhalb von dem von Menschen gemachten Recht.
    c)Vermutlich, habe ich auch noch nicht gelesen.
    d)Richtig.

  4. Und wie geht es weiter?
    Was meinst du mit der Frage?
    Wie geht es weiter bei Radbruch? Kein Ahnung, vermutlich ist er irgendwann gestorben und dann ging gar nichts mehr weiter. :wink:
    Oder wie geht es weiter mit diesem Ansatz?
    Der wird hin und her diskutiert. Wie alles in den Geisteswissenschaften.
    Oder wie geht es praktisch weiter?
    Praktisch muss jeder selber festlegen, wann er in der Spannung zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit in den Widerstand gegen das Gesetz tritt. Wir haben in der BRD das Recht auf Widerstand, wenn wir meinen, dass ein Gesetz Ungerecht ist. (Was meiner Meinung nach nur symbolisch zu verstehen ist, denn wenn ich Wiederstand leisten will, kann mich keiner davon abhalten, denn selbst mit Gefanennahme, Folter oder Tod, kann man nur meinen Willen brechen, aber mich nicht zwingen mein Willen zu ändern. Aber das ist ein ganz anderes Problem.) Aber wir müssen mit den Konsequenzen unserer Handlungen leben, das kann auch eine Verurteilung durch ein Gericht beinhalten.

So das war jetzt sehr viel und sehr lang. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, wenn noch was unklar ist, dann frag nach. Am besten gezielt mit Zitaten (von mir oder Radbruch), dann kann ich gezielt darauf antworten.

Meine Informationen habe ich überings aus: Johannes Fischer, Theologische Ethik, 2002 erschienen bei Kohlhammer.
Da findest du in dem Kapitel Recht und Ethik ein Unterkapitel zum Thema Positivismus und Essentialismus. (Essentialismus meint etwas ähnliches wie Naturrecht.) Und dort geht er auch gezielt auf Radbruch ein (Seiten 263-267).

Wenn du also mal in eine theologische Fachbibliothek kommen solltest findest du dort das Buch ziemlich sicher und kannst es nachlesen. Rechtsethik ist in diesem Buch nur ein Randthema, also würde ich es dir zumindest zu diesem Thema nicht empfehlen zu kaufen. (Zum Thema der theologischen Ethik ist es interessant, aber momentan noch eine ziemliche Einzelposition. Also für den Einsteiger auch nicht wirklich zu empfehlen.)

Grüße
To

Aus meiner Sicht heben sich ungerechte Gesetze auf. ungerechte Gesetze sollten nicht angewendet werden dürfen, sie sollten der Gerechtigkeit weichen. Leider lässt unsere komplexe Gesetzgebung keine Ausnahmen zu. Dadurch werden von den Gerichten manchen ungerechte Entscheidungen gefällt. heute wird manch gesetzliche Entscheidung auch wenn sie ungerecht ist, stur nach den Gesetzestexten entschieden.
dabei wird vergessen dass der Ursprung der Gesetzgebung die Moral und Ethik der Bevölkerung war. wenn also eine gesetzliche Entscheidung als ungerecht und unmoralisch angesehen werden kann, sollte sie zu verwerfen sein. Die Radbruchsche Formel, aufgestellt kurz nach dem Verfall des Dritten Reiches, wurde heute als überholt angesehen. Das wichtigste Ziel unserer Rechtsprechung sollte es also sein, die moralischen und ethischen Grundsätzen unseres Staates aufrecht zu erhalten. Das wird mit jedem ungerechten Urteil sabotiert.

Hallo Esra,

da kann ich dir leider nicht helfen, in diesem Gebiet bin ich nicht ratskundig.

Ich hoffe, andere sind da bewandert und können helfen
Rudi

Hallo Esra,

leider habe ich diesen Rechtsphilosophen nicht im Detail studiert. Zu den Angesprochenen Themen wie Menschenrechte und Bürgerrechte könnte ich jedoch weiterführende Literatur empfehlen, falls Sie Gustav Radbruch kritisch reflektieren und diskutieren möchten.

Wenn für Sie die Rechtsphilosophie ein neues Gebiet ist, empfehle ich ihnen, zunächst eine Einführung zu lesen, die verschiedene Philosophien vorstellt. Dann fällt es Ihnen sicher leichter, die Thesen von Gustav Radbruch zu verstehen und auch gegenüber anderen Philosophen und Rechtsschulen herauszuarbeiten.

Beste Grüße von Jörg

Deine Zusammenfassung kannst du erstmal so stehen lassen. Kommst aber erst weiter, wenn du einen allgemeineren Standpunkt einnimmst. Du kommst aber nur weiter, wenn du einen übergeordneten Standpunkt einnimmst. Zwar ist in der Rechtssetzung der Wunsch nach Gerechtigkeit enthalten, aber vor allem geht es um das Zusammenleben. Es geht darum, die Bereiche (Familie, Stamm, Kirche, Firma, Nation, UN usw., die ja alle ihre Gesetze haben ) in denen sich die Individuen zusammengeschlossen haben, funktionsfähig zu erhalten. Kurz: das Recht regelt das Zusammenleben auf den verschiedenen Ebenen. (Familienrecht, kanonisches Recht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, internationales Recht…)

Die Menschenrechte nehmen insofern eine besondere Stellung darin ein, als sie das Individuum davor bewahren sollen, es rücksichtslos zum Opfer von Bereichsinteressen zu machen. (Tötung von Hordenmitgliedern bei Nahrungsmangel etc.) Die Menschenrechte sind heute meist dicht mit den Bereichsrechten verwoben und deswegen nicht so leicht als “Geschäftsordnung” zu identifizieren.

Hallo Esra. Danke für die Anfrage. Muss mich in das Thema einarbeiten. Werde Dir schnellstens Antwort auf Deine Fragen geben.
MfG Wolfgang

Hallo Hanno Paul,
deine Antwort war mir eine Hilfe - ja! Danke dir! :smile:)

Hallo,
trotzdem bedanke ich mich für deine Antwort! :smile:)

Hallo burggen,
trotzdem danke! :smile:)

Hallo ganzgeradeBanane (auf den Namen muss man ja auch erst kommen :smiley:D),
ich bedanke mich für deine ausführliche Antwort! Sie hat mir sehr geholfen den guten Herrn Radbruch zu verstehen! Gerne frag’ ich dich, wenn es Unklarheiten gibt :smile:)

Hallo oldiefant,
vielen Dank für deine Antwort! Sie ist mir wirklich eine große Hilfe! :smile:)

Hallo Rudi,
allein der Wille zählt - danke dir! :smile:)

Hallo Ernst-Wilh. Möbius,
vielen Dank für deine Antwort! Hilft mir definitiv weiter! :smile:)

Hallo Wolfgang Koppmeyer,
ich danke dir für deine Mühe, sehr lieb von dir! :smile:)

Hallo Esra. Danke für die Anfrage. Muss mich in das Thema
einarbeiten. Werde Dir schnellstens Antwort auf Deine Fragen
geben.
MfG Wolfgang

Hallo Jörg Wurzer,
gerne lass’ ich mir Literatur von Ihnen empfehlen :smile:). Vielen lieben Dank! :smile:)

Hallo Esra,
leider kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht aus. Daher kann ich nichts vernünftiges beitragen. Trotzdem alles Gute, T. Z.