Gespräche aufzeichnen und auswerten?

Hallo,

folgende, wie immer fiktive, Situation:

Der Arbeitgeber hat ein neues „AI“-Werkzeug angeschafft, das Online-Meetings aufzeichnen, transkribieren und Notizen erstellen soll. Wenn Kunden diesen Meetings beitreten, haben diese die Möglichkeit, der Aufzeichnung und Auswertung zu widersprechen. Im Standard soll dieses Werkzeug aber aktiv sein.

Er fordert den AN explizit auf gegenzuzeichnen, dass er über dieses Tool und dessen Aktivierung informiert wurde.

Wie steht das deutsche Arbeitsrecht dazu?
Ist das nicht ein deutlicher, zu weit reichender Eingriff?

Gruß,
Steve

Ist ein fiktiver Betriebsrat verfügbar?

https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/beschaeftigtendatenschutz/basiswissen/mitbestimmung-datenschutz

Das fiktive Unternehmen hat keinen Betriebsrat.