Gesprächsaufzeichnung für Schulzwecke Mobilfunkanbieter

Hallo und guten Tag!
Wenn man z.b. bei Kundenservice anruft, um dort Probleme am Telefon zu klären, kommt, bevor der Anruf mit dem Mitarbeiter beginnt, die Bandansage- bzw. -Frage, ob man einer Aufzeichnung des Gesprächs zustimmt.
Wenn man das tut, hat man dann selber automatisch nach dem Prinzip „gleiches Recht für alle“ die ‚Erlaubnis‘, das Gespräch ebenfalls aufzuzeichnen? Reicht es aus, wenn ich den Mitarbeiter am Telefon dann davon in Kenntnis setze, dass man selber ebenfalls das Gespräch aufzeichnet?

Die Zustimmung ist erforderlich.

Du stimmst einer Aufzeichnung zu, die nur sporadisch erfolgt und die angeblich bestenfalls anonymisiert ausgewertet wird. Daraus ergibt sich kein Recht, dass du deinerseits eine tatsächliche Aufnahme machen darfst, die du zum Beispiel gerichtsverwertbar speicher möchtest.

(Jedesmal, wenn ich merkwürdige Anrufe von solchen Firmen bekomme, erbitte ich um die Erlaubnis der Aufzeichnung. Diese wird stets abgelehnt - und dann beende ich das Gespräch.)