Geste: Autofenster öffnen

Hallo,

wenn man früher jemanden auffordern wollte, das Fenster des Autos zu öffnen, hat man mit der Hand eine Kurbelbewegung gemacht.

Fensterheber sind jetzt seit 20 Jahren praktisch Standard und diese Geste scheint teilweise verloren gegangen zu sein. Gibt es einen Ersatz?

Gruß,
Steve

Die Kurbelgeste habe ich noch nie verwendet, auch nicht, als es noch keine elektronischen Fensterheber gab. Schon immer hat man auch an die Scheibe geklopft oder eine Abwärtsbewegung mit der Hand gemacht. Ich mache das recht häufig, wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin und mich mal wieder ein Autofahrer zu knapp überholt hat oder sonst eine der üblichen Rücksichtslosigkeiten begangen hat. Dann mache ich an der nächsten Ampel je nach Situation eine dieser beiden Gesten, um ihn/sie dann auf sein/ihr Verhalten anzusprechen. Hat bisher immer funktioniert.

warum benützt du dann auch nicht den Radweg?

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Die Kurbelbewegung ist nach meiner Beobachtung noch immer gängig.

Das ist kein Radweg sondern ein für Radfahrer freigegebener Fußweg, somit nicht benutzungspflichtig. So was gab’s wahrscheinlich noch gar nicht, als du den Trabbi-Führerschein gemacht hast. (Sag ich zu dem Autofahrer, nicht zu dir)

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Ja, ich mag Menschen, die sachlich bleiben können.

Hallo,

bist Du schon mal in der Stadt Fahrrad gefahren? Sind dort überall Radwege abseits der Fahrbahn, nicht zu geparkt und nicht von Baumwurzeln in Achterbahnen verwandelt?

Gruß,
Paran

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Wenn es mir ungeeignet und gefählich erscheint, einen für Kraftfahrzeuge gewidmeten Fahrweg zu benützen, darf ich das nicht tun, und mir verschließt sich jeder Grund, warum Radfahrer dann auf Sonderrechte pochen, wenn sie mit Kraftfahrzeugen eine Fahrstraße gemeinsam benutzen.

Dicht vorbei überholen ist immer relativ. Ich überhole Radfahrer auf der Gegenfahrbahn, als seien sie ein PKW und bekomme oft trotzdem einen Scheibenwischer oder Vogel gezeigt. Manche wollen einfach Opfer sein.

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Im Sinne der StVO sind Fahrräder Fahrzeuge und gehören somit zunächst einmal auf die Fahrbahn. Wenn es benutzbare und benutzungspflichtige (!!) Radwege gibt, hat das Rad dort zu fahren. Leider hapert es bei sehr vielen Teilnehmer am Straßenverkehr (und damit meine ich alle Möglichkeiten der Teilnahme) bei der Kenntnis um die Regeln, du bist damit leider keine Ausnahme.

Welche Sonderrechte? Das ich mich mit meinem Rad vor gefährlichen Stellen, z. B. beim Rechtsabbiegen so breit mache, dass ich die ganze Spur brauche? Das ist kein Sonderrecht sondern Überlebenswille.

Nein, ist es nicht. Die Rechtsprechung sagt schon seit langem mindestens 1,5 m Seitenabstand, das ist grundsätzlich der Wechsel auf die andere Fahrspur. Ganz ohne die Diskussion ob die letzte Novelle der StVO nun gültig ist oder nicht

(Ich zahle übrigens auch Steuern, die direkt mit einem KfZ zusammenhängen)

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Den (vermeintlich) sich falsch verhalten habenden KFZ-Führer zur Rede zu stellen kann je nach Umständen und Vorgehensweise ein Eingriff in Grundrechte sein.

Wenn Du mit dem Auto einen anderen Verkehrsteilnehmer überholst, der mit dem Fahrrad unterwegs ist, genießt der keine Sonderrechte, sondern justament die, die jeder hat, der von Dir überholt wird: Du musst einen ausreichenden Abstand einhalten.

Schöne Grüße

MM

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Jo, und in Deinem Stil einen Radfahrer zu überholen, kann je nach Umständen und Vorgehensweise einen Straftatbestand erfüllen.

So ist eben im Leben ein ständiges Geben und Nehmen. Hat man Dir nicht gesagt, als Du den Cayenne bestellt hast, dass die Abschaltautomatik für die StVO nicht zur Serienausstattung gehört?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wo in der STVO steht denn das? Dann müssten Radfahrer in vielen Fällen auf den Gehweg ausweichen (absolut verboten!) oder eben das Rad stehen lassen und mit dem Auto zum Bäcker fahren, oder wie jetzt?
Normale Straßen sind auch für Fahrräder und sogar Leute mit Handkarren gedacht (erinnere Dich mal an die Führerscheinfragebögen, da kamen nicht nur KFZ vor).

Gruß,
Paran

Die Kurbelgeste gibt es noch immer und die wird normalerweise von den älteren auch verstanden, manche reden aber auch so mit dem Gegenüber, ohne dass man die hören könnte oder sie einen hören. Ich hab dann schon mein Fenster wieder zu gemacht um mit ihnen zu reden, dann haben sie es auch gemerkt.

PKW-Breite Abstand zum radfahrer halten = ein Straftatbestand?

Ich halte dir mal zugute, vielleicht mich missverstanden zu haben.

Wenn ein Fahrweg so sichtbare Schäden aufweist, dass ich mir das Fahrzeug demit beschädigen könnte, kann die Kasko-Versicherung leistungsfrei bleiben, mit Recht und Fug.

Tu ich das als Radfahrer, muss ich mir die Autostraße mit den Autos teilen und werde es unterlassen, sie ungefragt zu belehren.

Was hat das mit der STVO und Radfahren zu tun?

Auch ohne Gruß

Ich hab das Thema Radfahren nicht in die Unterhaltung gebracht, sondern Axurit.

So wie das Diskettensymbol für „speichern“. Aber wer kennt noch eine Diskette?

Ich sehe da immer einen Kaffeevollautomaten…
(Kenne aber tatsächlich sogar noch Datasetzen und 5 1/4" Floppys)